UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 20/06
vom 21. Dezember 2006

Stellungnahme der Aktion der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' begrüßt die Aktion der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin, ihre Nutzer über eine besonders fatale und ökonomisch nicht tragbare Folge der vorgesehenen Urheberrechtsanpassung zu informieren

Zum Service der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (www.zbmed.de) - neben Medizin zuständig auch für Gesundheitswesen, Ernährung, Umwelt und Agrarwissenschaften - gehört es auch, auf Bestellung ihre Nutzer in Bildung und Wissenschaft sowie aus Wirtschaft und Industrie über Email mit elektronischen Dokumenten in grafischer Form zu versorgen. In großer Sorge wegen der Einschränkung bzw. des Verbots dieses Services durch die vorgesehene aktuelle Urheberrechtsanpassung fragt die Bibliothek derzeit bei einer anfallenden Email-Auslieferung ihre Kunden an: ,,Möchten Sie zukünftig 30 Euro für die elektronische Lieferung eines Zeitschriftenartikels zahlen? Diese Gefahr ist Realität!''.

Die Zentralbibliothek klärt mit derzeit schon über 10.000 Emails auf, dass ,,eine elektronische Lieferung durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein soll, wenn die Verlage nicht selbst über das Internet liefern können. Und diese Angebote haben es in sich: im ,Pay-Per-View' können Sie zwar auf Artikel sofort zugreifen, aber nur, nachdem Sie, meist per Kreditkarte, gezahlt haben. Und hierbei sind 20 - 30 Euro pro Aufsatz die Regel!''.

Gleichzeitig werden die so informierten Kunden aufgefordert, sich an ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Diese mögen dafür sorgen, dass ,,der Zugang zur wissenschaftlichen Information auch zukünftig bezahlbar und sichergestellt'' bleibt. Die Abgeordneten werden ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch der Bundesrat die quasi Monopolzuweisung an die Verlage für die elektronische Dokumentlieferung als wissenschaftsfeindlich abgelehnt hat.

Auch die MitarbeiterInnen der Zentralbibliothek haben sich dieser Aktion angeschlossen und einige Resonanz bekommen. So antwortete Grietje Bettin, MdB und Medienpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der ,,erforderliche Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verbrauchern, Industrie, Wissenschaft und Forschung ... nicht geglückt'' sei. Bettin warnt vor den Monopolpreisen der Verlage und will sich mit ihrer Fraktion dafür einsetzen, ,,dass der elektronische Kopienversand auch künftig zu angemessenen Konditionen erfolgt. Das Erfordernis der Übermittlung ausschließlich als grafische Datei soll dabei die einzige Beschränkung bleiben.''

Diese Aktion soll auch auf die Dienste der im Subito-Verbund zusammengeschlossenen wissenschaftlichen Bibliotheken ausgedehnt werden. Subito (www.subito-doc.de), der mit umfänglichen öffentlichen Mitteln eingerichtete und sehr gut angenommene Dienst der Bibliotheken, der den Kunden Kopien von Zeitschriftenaufsätzen liefert und die Ausleihe von Büchern unterstützt, ist ja durch die vorgesehene Regelung in § 53a ebenfalls bedroht.

Das Aktionsbündnis unterstützt die Bibliotheken in ihrem Bemühen, ihre Kunden auch weiter mit elektronischen Dokumenten versorgen zu dürfen. Es geht allerdings noch einen Schritt weiter und fordert, dass die wissenschaftsbehindernde Regelung, dass keine voll-elektronischen Dokumente ausgeliefert werden dürfen, sondern nur in grafischer, also nicht in weiterverarbeitbarer und nicht durchsuchbarer Form, keineswegs den Praxisbedürfnissen von Bildung und Wissenschaft entspricht.

Der Prozess der zweiten Anpassung des Urheberrechts an die Gegebenheiten der Informationsgesellschaft ist derzeit in der parlamentarischen Phase. Es wird damit gerechnet, dass der Bundestag im Frühjahr darüber zu einer Entscheidung kommt.

Die detaillierte Kritik und Vorschläge des Aktionsbündnisses an dem Entwurf der Bundesregierung sind abrufbar unter www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/08_3Urheberrecht2_III/04_StN/Prof_Kuhlen_Aktionsbuendnis.pdf und www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ABStellungnahmeKorb2.pdf.

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 300 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 4.900 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
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