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“Copyright for Education and Research”

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 03/17
vom 27. April 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts

Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis unterstützt weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts. Das Aktionsbündnis bedauert jedoch die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf. Ebenso bedauern wir, dass in keiner Weise den Verbesserungsvorschlägen Rechnung getragen wurde, die nicht nur vom Aktionsbündnis, sondern von vielen Seiten in den (öffentlich zugänglich gemachten) Stellungnahmen zum Referentenentwurf des BMJV vorgebracht wurden. Der Reformweg ist mit dem jetzigen Vorhaben nicht zu Ende. Das Aktionsbündnis muss der Einschätzung widersprechen, dass mit den neuen §§ 60a – 60h die von der jetzigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag gegebene Zusage, eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) einzurichten, nun eingelöst sei. Auf den weiter bestehenden großen Reformbedarf wird in einer detaillierten Liste hingewiesen.

Zentral wichtig: Pauschale Vergütung und Vorrang gesetzlicher Schrankenregelungen

Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 einen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts beschlossen. Dieser enthält weiter zwei wichtige Aspekte: Den Grundsatz pauschaler Vergütung anstelle von Einzelabrechnungen, die sich als nicht praktikabel und auch nicht als sinnvoll erwiesen haben, sowie den Vorrang gesetzlicher Schranken vor vertraglichen Regelungen. Das Aktionsbündnis sieht hierin eine wichtige Verbesserung im Vergleich zur bisherigen, umstrittenen Rechtslage. Auch der jetzige Vorschlag, der nun in die parlamentarische Beratung geht, verzichtet weitgehend auf die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und erreicht dadurch im Vergleich mit den bisherigen Normen des Gesetzes (wie z.B. in den §§ 52a und b, 53a) größere Rechtssicherheit.

Bedauerliche Verschlechterungen durch den Kabinettvorschlag

Das Aktionsbündnis bedauert jedoch die Verschlechterungen des Kabinettentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf. Zwar scheinen die Eingriffe des Kabinetts auf den ersten Blick nicht gravierend zu sein — zum einen wird der im RefE in den §§ 60a und 60c vorgesehene Umgang der erlaubten Nutzung von Werken von 25% auf nun 15% zurückgenommen. Zum andern wird die bislang vom BMJV eingenommene Position, dass rechtlich verbindliche Schrankenerlaubnisse Vorrang vor Lizenzvereinbarungen haben müssen, durch beide Abschnitte in § 60g zwar nicht gänzlich aufgegeben, aber doch relativiert.

Der Bundestag sollte das zurücknehmen

Angesichts der Tatsache, dass in keiner Weise den Verbesserungsvorschlägen Rechnung getragen wurde, die nicht nur vom Aktionsbündnis, sondern von vielen Seiten in den (öffentlich zugänglich gemachten) Stellungnahmen an das BMJV vorgebracht wurden, ist es doch bedenklich, dass lediglich Änderungen vorgenommen wurden, die den Interessen kommerzieller Verwertungsmodellen entgegenkommen. Warum haben weiter diese Partikularinteressen Vorrang vor den weitaus bedeutenderen Interessen von Bildung und Wissenschaft, die ja tatsächlich die Interessen der Allgemeinheit sind?
Das Aktionsbündnis fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, die durch das Bundeskabinett vorgenommenen Änderungen wieder zurückzunehmen und keinesfalls weitere Restriktionen in den §§ 60a-60h vorzusehen.

Der Weg zu einem zeitgemäßen Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht ist nicht zu Ende

Auch wenn das jetzige Reformvorhaben ein Schritt nach vorne ist, so ist der Weg zu einem zeitgemäßen und den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft entsprechenden Urheberrecht nicht zu Ende. Das Aktionsbündnis muss der Einschätzung widersprechen, dass mit den neuen §§ 60a – 60h die von der jetzigen Bundesregierung im Koalitionsvertrag gegebene Zusage, eine Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) einzurichten, nun eingelöst sei.
Mit der folgenden (sicher nicht vollständigen) Liste wird auf den weiter bestehenden Reformbedarf für ein zeitgemäßes Bildungs- und Wissenschaftsurheberrecht verwiesen:

  • Eine jede quantitative Beschränkung der Nutzungserlaubnisse ist unangebracht — alleine der Zweck der Nutzung sollte entscheidend sein. Die Politik sollte nicht entscheiden, was Wissenschaftler in welchem Umfang in ihren Forschungsprojekten brauchen und Lehrende bzw. die Lernenden für ihre Kurse.
  • Der freie kollaborative Austausch von Wissen für Forschung und Lehre darf nicht durch rechtliche Beschränkungen gefährdet werden.
  • Der für das effektive Arbeiten der Wissenschaftler, Lehrenden und Lernenden freie Zugriff zu Bibliotheksleistungen von jedem Ort und zu jeder Zeit z.B. über VPN ist dringend erforderlich und zeitgemäß.
  • Die normale Hochschulforschung darf nicht länger, wie in § 38 Abs. 4 UrhG vorgesehen, von dem Zweitveröffentlichungsrecht ausgeklammert werden.
  • Die Regelung für verwaiste Werke aus dem Jahr 2008 muss offener, ohne die nicht einlösbare Forderung der „diligent search“ gestaltet werden, da diese die an sich politisch gewünschte Massendigitalisierung der Bestände in den Bibliotheken und besonders auch in den Medienarchiven bislang verhindert.
  • Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger muss aufgehoben werden. So gut wie alle davon betroffenen Akteure (bis auf die großen aus dem Pressebereich) halten diese Regelung für kontraproduktiv und innovationsverhindernd. Zudem beeinträchtigt dieses Leistungsschutzrecht auch den freien und durch Schranken an sich erlaubten Zugang zu Presseerzeugnissen in Forschung und Lehre und behindert damit Wissenschaftsfreiheit.
  • Die jetzige in dem Reformvorschlag vorgesehene Regelung für Text und Data Mining droht, vergleichbar zu der früheren Datenbankrichtlinie in der EU und damit in der Umsetzung auch in Deutschland, zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil der europäischen bzw. deutschen Wirtschaft gegenüber Ländern wie den USA zu werden. Zudem behindert der jetzige Vorschlag die Kooperation zwischen öffentlicher und Industrieforschung und das zwingende Erfordernis der Wissenschaft, Ergebnisse der Forschung, auch durch TDM, überprüfbar zu halten. In einer umfassenden ABWS ist eine spezielle TDM-Regelung nicht erforderlich.
  • Auch wenn die jetzige Pauschalabrechnung für schrankenbedingte Nutzungshandlungen als derzeit sinnvoll anzusehen ist, sollte das langfristige Ziel darin bestehen, Vergütungen für Nutzungshandlungen bereits lizenzierter bzw. gekaufter Werke im Rahmen einer ABWS nicht vorzusehen. Die Situation in Bildung und Wissenschaft ist eine gänzlich andere als auf den allgemeinen Publikumsmärkten, bei denen die kreativ Tätigen von der Verwertung ihrer Werke leben müssen.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)

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Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von 374 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300 Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin: In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden. Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe. Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.

Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be found at IUWIS.

Next Relevant Dates
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
April 6th 2021 §

The coaltion of action takes a position on the "draft law to adapt copyright law to the requirements of the digital single market".
Opinion of April 6, 2021 on the Draft Law.
Opinion of Februar 22, 2021 on the Draft Law.
Opinion of November 6, 2020 on the Draft Bill.

October 7th 2020 Buch Kuhlen

Published by de Gruyter:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

February 28th 2018

UrhWissG comes into force — not a big progress, but greater legal certainty and some improvements
(Press Release)

November 20th 2017 Jahrestagung

All presentations given at our anual meeting on November 8, 2017 are available online:
(Presentations).

June 7th 2017

The copyright reform (UrhWissG) was passed — facilitation, but no reason to cheer
(Press Release)

June 26th 2017 Pusteblume

An appeal to the German Bundestag: The UrhWissG has to be passed without restrictions within this legislative period.
The Coalition for Action calls on the two chairmen of the CDU/CSU and of the SPD, Volker Kauder and Thomas Oppermann, to release the governmental draft for the German Copyright Act for the vote in the Bundestag, and then we call the members of the Bundestag to eatablish the law without restrictions.
(Press Release)

May 22nd 2017

FAZ, you can not win this fight — distorted journalism in terms of copyright by publisher and managing director of FAZ newspaper
The action alliance criticizes the open letter of the editors and managing directors to the German Bundesrat of 12.5.2017 and of the 18.05.2017 to the deputies of the German Bundestag. Through these letters the "makers" of the newspaper try to exert pressure on the legislature. This behavior can only be described as unusual and extremely dubious.
(Press Release)

May 10th 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Press Release).

April 27th 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Press Release)

February 14th 2017 fake-news

We make you aware that on the website www.publikationsfreiheit.de is being tried, to manipulate the public and in particular the authors in education and science with incorrect claims in favor of publishers' interests.
(Press Release).

January 24th 2017

The way has not yet come to an end — but the direction is right
The Coalition for Action sees in the draft bill for a "Copyright Law Knowledge Society Act — UrhWissG" from the ministry for justice an important step in the direction of an education and science-friendly copyright law.
(Press Release)

December 21st 2016 Paragraphenzeichen

The road to the One General Exception for Education and Research (ABWS) should now be free now & mdash; Go ahead, Minister Maas!
(Press Release).

December 15th 2016

KMK, VG Wort and HRK must finally create clarity
The joint press release of KMK, VG Wort and HRK from 9 December 2016 is a source of uncertainty and confusion in the universities. What should actually be done with the electronic semester apprentices from 1 January 2017? Further is currently deleted or placed texts invisible. There is a need for action!
(Press Release)

December 12th 2016 Paragraphenzeichen

And they seem to still be able to move - KMK and VG-Wort. And the university rector conference (HRK) is now on board. However, the transitional regulation from the beginning of 2017 is still unclear. Debt to the present obvious disaster around the framework contract to § 52a UrhG is ultimately the intolerable delay tactics of the policy.
(Press Release).

November 23rd 2016

Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG has been published.
(Press Release)

November 16th 2016 letter to BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(Letter).

older news is available from our archive
Publications
Jahrestagung All presentations given at our anual meeting von November 8, 2017 are online available:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder with our recommendations for dealing with the framework contract between KMK and VG-Wort to § 52a UrhG
Version: 22 November 2016
Format: A4 duplex

publicati
on Folder on our Current Demands
Version: August 2015

publicati
on Folder on a Comprehensive Copyright Clause in Support of Education and Science
Version: August 2015

publicati
on Folder on the Right for a Second Publication for Scientific Articles
Version: July 2015

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Compilation for the annual meeting on October 10, 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Evaluation of a survey and policy implications, September / October 2011

Relevant Links
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last changed 4 May 2017state of our news-services: 6 April 2021