UrhG Aktionsbündnis
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Göttinger Erklärung
zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
vom 5. Juli 2004

Göttinger Erklärung zum Ausdrucken: [PDF-Datei] [RTF-Datei] [DOC-Datei]


    Vorbemerkung

Mit der Antwort auf die Frage ,,Wie zugänglich sind Wissen und Information?" wird entschieden über die Bildungs- und Entwicklungschancen jedes einzelnen Bürgers in der Informationsgesellschaft wie auch über die Chancen künftiger Generationen, auf dem vorhandenen Wissen aufbauen zu können. Die im Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffenen gesetzlichen Regelungen haben nachhaltigen Einfluss darauf, ob sich in unserer Gesellschaft offene, vernetzte Kommunikations- und Informationsstrukturen entwickeln können. Sie entscheiden damit auch über die Qualität unseres Bildungssystems, über die Inventionsfähigkeit der Wissenschaft und die Innovationskraft der Wirtschaft. Im globalen Wettbewerb sind sie die wesentlichen Faktoren für eine prosperierende soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklung und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft.

Wenn Sie das Aktionsbündnis auch finanziell unterstützen wollen, spenden Sie bitte an den gemeinnützigen Verein „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.“. Sofern Sie eine Spendenquittung benötigen, stellt Ihnen der gemeinnützige Verein diese gerne aus, wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, z.B. im Betreff einer Überweisung oder per E-Mail an quittung@urheberrechtsbuendnis.de (ab einem Spendenbetrag von 50 Euro).
Alle Spenden dienen der Umsetzung der Ziele der Göttinger Erklärung.
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Oder überweisen Sie per traditioneller Überweisung an:
    Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
    Konto-Nr. 33538000
    BLZ 28060228 (Raiffeisenbank Oldenburg eG)

Bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG in das Urheberrecht hat der Gesetzgeber bisher vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien und der Netze als zusätzliche Vertriebswege berücksichtigt. Im Vordergrund standen vor allem die Vermeidung von Risiken für die private Rechteverwertung und nicht die Nutzung der mit den neuen technischen Medien verbundenen Chancen für die Allgemeinheit. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Bildung und Wissenschaft. Die Informationsgesellschaft bietet hier neue Potenziale der Wissensvermittlung und der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten ist im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, setzen uns dafür ein, dass diese Potenziale der digitalen Medien und Kommunikationssysteme für die Allgemeinheit und hier insbesondere für die Wissenschaft offen nutzbar bleiben und nicht vorrangig zur privatwirtschaftlichen Vermarktung von Information restriktiv reguliert werden:

In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!


    Ziele

Bildung und Wissenschaft müssen die neuen Formen der Verbreitung und des Erwerbs von Wissen und Information ohne Behinderungen nutzen können. Die Schrankenregelungen im UrhG (insb. §§ 52a und 53 UrhG) stellen aber nicht mehr die notwendigen Privilegien für die Erfüllung der Aufgaben von Bildung und Wissenschaft positiv, klar verständlich und umsetzbar heraus, sondern sie sind durchsetzt von erheblichen Einschränkungen, die geeignet sind, weite Kreise von Bildung und Wissenschaft zu verunsichern oder gar zu kriminalisieren, statt ihnen Rechtssicherheit für ihre notwendige Arbeit zum Nutzen der Allgemeinheit zu bieten.

Schulen und Hochschulen haben den Einsatz neuer digitaler, vernetzter Medien für die Wissensvermittlung (eLearning) sowie zur Kommunikation und Kooperation mit großem Aufwand in einer Vielzahl von Projekten und mit erheblicher Förderung aus öffentlichen Mitteln durch Bund und Länder entwickelt und erfolgreich erprobt. In vielen Schulen und Hochschulen ist die Nutzung netzbasierter Lernumgebungen inzwischen ein wichtiger Teil des regulären Lehrangebots. Die Qualität des Lernens und Lehrens kann dadurch nachhaltig verbessert werden. Auch für die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung bieten Formen des eLearnings große Nutzungspotenziale. Daher ist es von herausragender Bedeutung, dass die Freiheit der Lehre und der Zugang zur Information in der Informationsgesellschaft nicht unangemessen eingeschränkt werden und für Lehrende und Lernende nachhaltig Rechtssicherheit besteht, eLearning in vollem Umfang und auch in Zukunft entwickeln und einsetzen zu können.

Wissenschaft und Forschung nutzen den Stand des Wissens und bauen darauf auf. Dies findet in ständigen kommunikativen Prozessen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in kleinen lokalen Teams sowie in einem weltweiten Informationsaustausch statt. Diese Informations- und Kommunikationsprozesse dürfen im Urheberrecht nicht durch restriktive Regelungen behindert werden. Der freie Zugang zur Information sowie ihre langfristige Sicherung, die Zugänglichkeit zum Wissen und zum kulturellen Erbe müssen gefördert und bewahrt werden. Denn die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft ist direkt abhängig vom offenen Austausch der Erkenntnisse. Für die Wissenschaft und ihre Entwicklung sind dies Existenzfragen.

Die gesetzlichen Aufgaben der öffentlichen Informationseinrichtungen, der Bibliotheken, Mediatheken und Archive zur Versorgung der Gesellschaft mit Information müssen gestärkt, ihre Erfüllung verbessert und erleichtert werden. Dazu gehören auch und vor allem die nachhaltige Langzeitarchivierung und Zugänglichmachung der Informationsbestände dieser Einrichtungen in Verbünden unter Ausnutzung der modernen digitalen Kommunikations- und Informationssysteme. Nur so kann das kulturelle Erbe der Allgemeinheit nachhaltig gesichert und der weltweite Zugang garantiert werden.

Freier Zugang zu Information und Wissen muss nicht vergütungsfrei bedeuten. Es gilt, im Urheberrecht faire und ausgewogene Bedingungen gesetzlich so zu regeln, dass die Nutzung von geschützten Werken angemessen vergütet, aber gleichzeitig deren Zugänglichkeit für Zwecke der Bildung und Wissenschaft nicht behindert wird. Technische Schutzmaßnahmen, die Information aus Gründen der kommerziellen Gewinnmaximierung verknappen, zu tiefgreifenden Kontrollen bis in die Privatsphäre führen und eine sichere Langzeitarchivierung unmöglich machen, sind daher der falsche Weg. Sie behindern die freie Entfaltung von Bildung und Wissenschaft und damit auch die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Gesellschaft. Die angemessene Vergütung der Rechteinhaber durch Pauschalregelungen und über Verwertungsgesellschaften hat in Deutschland gute Tradition und hat sich über Jahrzehnte bewährt. Auch für die Nutzungen im Internet sind entsprechende Systeme der kollektiven Kompensation realisierbar und allen Formen der Restriktion durch technische Maßnahmen vorzuziehen.

Wir sehen uns mit unseren Zielen in Übereinstimmung mit

  • der Bundesregierung und ihren Beschlüssen zum ,,Masterplan für die Informationsgesellschaft" (3. Dezember 2003) sowie der Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder vom 25. März 2004,

  • der Grundsatzerklärung und dem Aktionsprogramm des UN-Weltgipfels über die Informationsgesellschaft, die auch von der Bundesregierung unterzeichnet wurden (Genf, 12. Dezember 2003), und

  • dem Bundespräsidenten Köhler und seiner Mahnung: ,,Deutschland ist mir zu langsam auf seinem Weg in die Wissensgesellschaft! Deutschland soll ein Land der Ideen werden!" (23. Mai 2004)

    Anhang

Um die in der Göttinger Erklärung vom 5. Juli 2004 erklärten Ziele zu erreichen und den Zugang zur Information für Bildung und Wissenschaft möglichst offen und barrierefrei zu gestalten, setzt sich das Aktionsbündnis vor allem für die nachstehenden Forderungen und Maßnahmen ein:

  1. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) so zu novellieren, dass den für eine Wissensgesellschaft existenziellen Allgemeinwohlbelangen besonderer Nutzungsrechte (sog. Schranken des Urheberrechts, im Gesetz Schrankenbestimmungen genannt) für Bildung und Wissenschaft nachhaltig und durchsetzungsstark Geltung verschafft wird. Wir unterstützen die Bundesregierung nachdrücklich in ihrer Absicht, ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" durchzusetzen, wie es im Koalitionsvertrag vom 18.11.2005 vereinbart wurde. Dazu gehört auch die Aktualisierung bestehender Normen, wie z.B. § 52a, die nicht nur erhalten, sondern besser als bisher dem medialen Wandel und den Informationsbedürfnissen und Kommunikationsformen in Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen müssen.

  2. Die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, indem die für Laien nur noch schwer verständlichen und selbst für Juristen kaum verlässlich zu interpretierenden Schrankenbestimmungen im UrhG (insb. §§ 52a, 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) , 95b (Durchsetzung von Schrankenbestimmungen)) klar, nachvollziehbar, praxisgerecht und durchsetzungsstark formuliert werden.

  3. Die vom Bundesgerichtshof (I ZR 118/96) schon im Jahre 1999 angemahnte gesetzliche Absicherung des ,,Kopienversands auf Bestellung" durch öffentliche Informationseinrichtungen, Bibliotheken, Mediatheken, Archive und öffentliche Dokumentlieferdienste in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen - und zwar ohne Einschränkungen bei digitalen Medien und unter Nutzung der zunehmend virtuellen Organisationsformen dieser Einrichtungen.

  4. Die Nutzung von digitalen Materialien, die von öffentlichen Informationseinrichtungen, Bibliotheken, Mediatheken und Archiven bereitgestellt werden, von Restriktionen zu befreien, die elektronischen und vernetzten Umgebungen nicht angemessen sind.

  5. Das Prinzip der pauschalen Vergütung als Abrechnungsprinzip für öffentliche Informationseinrichtungen und deren Geltendmachung durch Verwertungsgesellschaften beizubehalten. Bei der Verwendung von technischen Schutzmaßnahmen und individuellen Abrechnungsformen durch die Informationswirtschaft ist von Seiten des Gesetzgebers dafür zu sorgen, dass Schranken zugunsten von Bildung und Wissenschaft nicht außer Kraft gesetzt werden.

  6. Da die Realisierung mancher der o.g. Forderungen und Vorschläge nicht verträglich mit den Bestimmungen der Richtlinie 2001/29/EG zu sein scheint, fordern wir die Bundesregierung und die Bundesländer auf, gegenüber der EU-Kommission die ohnehin vorgeschriebene Überprüfung der Richtlinie einzufordern und die entsprechende Novellierung der Richtlinie, in Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedsstaaten, zu betreiben. Hierbei sollte es das Ziel sein, das Urheberrecht nicht mehr so exklusiv wie bisher an den Forderungen und Erwartungen der Informationswirtschaft (vor allem der Unterhaltungsindustrie) auszurichten, sondern, im Sinne der Beratungen um die Neuausrichtung der WIPO und der Beschlüsse des UN-Weltgipfels für die Informationsgesellschaft (WSIS I Genf 2003, WSIS II Tunis 2005), als Möglichkeit der Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen, einschließlich Bildung und Wissenschaft, zu begreifen und es entsprechend zu gestalten.

  7. Geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die digitale Bereitstellung des Wissens nach dem Open Access-Prinzip national, europäisch und global zu fördern. Dazu gehört die Realisierung folgender Maßnahmen:
    • die Digitalisierung, Langzeitarchivierung und offene Online-Zugänglichkeit aller für Bildung und Wissenschaft relevanten Materialien und Medien, einschließlich der verwaisten Werke, zu ermöglichen und zügig voranzutreiben;

    • Infrastrukturmaßnahmen und Netzwerke zu fördern, die technisch und organisatorisch sicherstellen, dass die Materialien in ihrer multimedialen Vielfalt nach internationalen Standards (OAI) erfasst, langfristig bewahrt und für jedermann dauerhaft offen und über freie, nicht kommerziell betriebene Recherche-Instrumente zugänglich gehalten werden;

    • Maßnahmen der wissenschaftlichen Einrichtungen und öffentlichen Forschungsförderinstitutionen zu unterstützen, die die bei ihnen beschäftigten bzw. durch sie geförderten Wissenschaftler verpflichten, ihre aus öffentlichen Mitteln finanzierten Arbeiten in OA-Repositories bereitzustellen, unbeschadet ihrer Möglichkeit, parallel dazu eine Veröffentlichung über andere Publikationsformen ihrer Wahl vorzunehmen.

Das Aktionsbündnis wird alle Initiativen und Maßnahmen unterstützen, die der Realisierung seiner Ziele und Forderungen dienen, und ist bestrebt, sich mit solchen Aktivitäten weiter zu vernetzen. Dazu gehört vor allem auch die Organisation und Vernetzung gleich gelagerter Bestrebungen europaweit. Das Aktionsbündnis regt an, zur laufenden Abstimmung mit den hier beteiligten Akteuren, einen regelmäßig einzuberufenden ,,Runden Tisch" einzurichten, auch um über ihn die im Aktionsbündnis vorhandene individuelle und institutionelle Kompetenz für Legislative und Exekutive produktiv nutzbar zu machen.

News  
15. Juli 2010:
Aktionsbündnis zieht positives Resümee der 2. Anhörung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf für Bildung und Wissenschaft (mehr...)

6. Juli 2010:
Aktionsbündnis stellt seinen Entwurf einer Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vor (mehr...)

30. Juni 2010:
Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige Interessenvertretung gegründet. (mehr...)

29. Juni 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung des BMJ am 28. Juni 2010 (mehr...)

15. Juni 2010:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Bundesjustizministerin (mehr...)

14. Juni 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre „Berliner Rede zum Urheberrecht“:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin

4. Februar 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag. (mehr...)

7. Januar 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu „Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future“ Stellung. (mehr...)

10. Dezember 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren. (mehr...)

30. November 2009:
Nachschau der Jahrestagung Vortragsfolien, Pressemitteilung

18. November 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen. (mehr...)

14. November 2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung (mehr...)

12. November 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert. (Download in A5 oder A4 für duplex Ausdruck)

10. November:
Unterstützung der Bundestags-Petition „Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ (mehr...)

27. Oktober 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln. (mehr...)

8. Oktober 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen, über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern (mehr...)

26. September 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt: (Antworten)

21. September 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search (Pressemitteilung)

21. September 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen (Antworten und Synopse) (Pressemitteilung)

4. September 2009:
Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler zur Rechteübertragung an die VG WORT publiziert (Brief) (Pressemitteilung)

2. September 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (Brief) (Pressemitteilung)

21. August 2009:
Aktionsbündnis in direkten Verhandlungen mit Google Inc. wegen GBS (mehr...)

28. Juli 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.

13. Juni 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009: Urheberrecht „Dritter Korb“ (mehr...)

5. Juni 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search: Empfehlungen, Pressemitteilung

11. Mai 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ (mehr...)

4. Mai 2009:
Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem Google Book Settlement publiziert und verschickt (mehr...)

27. April 2009:
Stellungnahme zur „Heidelberger Erklärung“ publiziert (mehr...)

25. März 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? (mehr...)

21. Oktober 2008:
E. Steinhauer startet einen Blog zum Wissenschaftsurheberrecht (mehr...)

20. Oktober 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre (mehr...)

24. Juli 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission (mehr...)

Wichtige Links
Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft (vorläufiger Webauftritt).