Pressemitteilung 01/17
vom 24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die
aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG)“ einen
wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts. Viele der Regelungen in den neuen
Paragraphen 60a–60h sind sinnvoll, überfällig und für Nutzer besser verständlich und scheinen praktikabler.
Sie sind ein wirklicher Fortschritt gegenüber den alten Regelungen aus dem Zweiten und Dritten Korb der
Urheberrechtsreformen ab 2002. Das Aktionsbündnis wird bei den jetzt anstehenden Beratungen und Anhörungen versuchen,
weitere Verbesserungen durchzusetzen.
Der Entwurf
des BMJV für ein Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz ist zwar weiterhin nicht offiziell freigegeben, aber er
ist öffentlich und wird in der Öffentlichkeit diskutiert.
Das Aktionsbündnis begrüßt es nachdrücklich, dass mit dem Vorschlag, so er denn Gesetz werden wird, die für Bildung und
Wissenschaft einschlägigen, aber unzeitgemäßen §§ des Urheberrechtsgesetzes, nämlich 52a, 52b und 53a aus dem
Gesetz gestrichen werden können.
Das Aktionsbündnis anerkennt die Anstrengungen des BMJV und seiner Mitarbeiter, im Rahmen des geltenden europäischen
Unionsrechts einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts getan zu
haben. Viele der Regelungen in den neuen Paragraphen 60a–60h sind sinnvoll, überfällig und für Nutzer besser
verständlich und scheinen praktikabler. Sie sind ein wirklicher Fortschritt gegenüber den alten Regelungen aus dem
Zweiten und Dritten Korb der Urheberrechtsreformen ab 2002.
Das Aktionsbündnis wird bei den jetzt anstehenden Beratungen und Anhörungen versuchen, weitere Verbesserungen
durchzusetzen, wie z.B.
- den Verzicht auf eine Quantifizierung der Nutzungshandlungen (derzeit variierend zwischen 10, 25 und 75%),
- die Erlaubnis, auch außerhalb von Bibliotheksräumen auf die digitalisierten Bestände der Bibliotheken zugreifen zu
können (z.B. VPN),
- die Vergütungsregelungen, vor allem für Nutzungen von öffentlich finanzierten Werken, besser auf die Besonderheiten in der
Wissenschaft gegenüber den Publikumsmärkten anzupassen,
- offensichtlich vergessene Arten von Beiträgen, wie Konferenzbeiträge und Artikel in Sammelbänden jeder Art in die
Nutzungserlaubnisse, z.B. in den §§ 60a und 60c, einzubeziehen und
- in Bibliotheken (nach ersten Auswertungen) gespeicherte Text- und Data-Mining (TDM)-Korpora zur Überprüfung der
Ergebnisse wieder neu auswerten zu können.
Und nicht zuletzt fordert das Aktionsbündnis das BMJV auf, die Gelegenheit der Reform des Wissenschaftsurheberrechts dafür zu
nutzen, die 2014 gültig gewordenen Regelungen für ein Zweitverwertungsrecht in § 38, Absatz 4 UrhG gerechter und
praxisnäher zu gestalten — vor allem, die bislang ausgeschlossene grundfinanzierte Hochschulforschung in das
Zweitverwertungsrecht einzubeziehen.
Wie gesagt, das sind nur Beispiele. Der Katalog der Verbesserungsvorschläge wird nicht klein sein. Aber die Richtung stimmt.
Das Ministerium sollte sich durch das jetzt schon erkennbare Aufheulen der Interessenvertretung der Verlage
(des Börsenvereins) nicht beeindrucken lassen.
Das entscheidende Argument für die Politik sollte sein, dass eine erweiterte Nutzungsmöglichkeit beim Umgang mit Wissen und
Information einhergeht mit größerer wissenschaftlicher Produktivität. Dies führt zu einem weitaus höheren volkswirtschaftlichen
Gewinn, als er je durch Einschränkungen des Wissenschaftsurheberrechts zugunsten der Verlage zu erreichen sein wird.
Das Aktionsbündnis fordert die Bundesregierung auf, auf weitergehende Reformen des Urheberrechts auf Europäischer Ebene zu
dringen und an diesen aktiv mitzuwirken. Nur so wird der nationale Gesetzgeber den gordischen Knoten der unionsrechtlichen
Einschränkungen zerschlagen und die politisch erwünschte umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke realisieren können.
Vordringlich ist jedoch, dass der jetzige Referentenentwurf – nach Verbesserungen – so schnell wie möglich
Gesetz wird. Auch die zu Ende letzten Jahres heftigen Auseinandersetzungen um den zwischen KMK und VG-Wort ausgehandelten
Rahmenvertrag für die Vergütung von Nutzungshandlungen nach § 52a UrhG sollten nun durch die im Gesetz favorisierte
Pauschalabrechnung friedlich beendet werden können.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
PDF-Version
Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von
374 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300
Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit
von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden.
Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe.
Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
6. April 2021
Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020
Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018
UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017
Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017
Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017
Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017
FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017
Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016
Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016
Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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Publikationen |
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Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
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Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
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Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
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Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses
Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
in Bildung und Wissenschaft.
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