Pressemitteilung 05/16
vom 12. Dezember 2016
Rahmenvertrag für Vergütung im Hochschulbereich nach § 52a UrhG erst einmal ausgesetzt.
Ein Riesen(zwischen)erfolg und eine Belohnung für den Widerstand der Hochschulen und der Hochschulpolitik gegen den
hyperbürokratischen und inakzeptablen Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft
Wort (VG Wort). Das sollte Mut für den Kampf um die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) machen, die derzeit im
Clinch zwischen CDU und SPD ausgesetzt oder sogar zerrieben zu werden droht. Ob KMK und VG-Wort, ergänzt jetzt um die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die sich von Beginn an gegen diesen Rahmenvertrag ausgesprochen hatte, sich bis zum Herbst
2017 wirklich von dem Implementierungswahn einer Erfassung und Meldung und dann Abrechnung einer jeden einzelnen Nutzung nach
§ 52a UrhG werden lösen können?
Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. An Bord der Neuverhandlungen um die Vergütung von Textdokumenten nach Nutzungen entsprechend § 52a UrhG. Die KMK hat dazu die folgende Erklärung veröffentlicht:
https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/hochschulrektorenkonferenz-kultusministerkonferenz-und-vg-wort-entwickeln-gemeinsame-loesung-zu-digitalen-semesterapparaten.html
Nachdem die Rektorenkonferenzen der Länder (LRKen) und in der Folge viele Hochschulen sich geweigert haben, den zwischen KMK und VG-Wort ausgehandelten Rahmenvertrag zu akzeptieren, war der Druck auf die alten Verhandlungspartner, vor allem natürlich auf die VG-Wort, zu groß geworden. Tritt niemand dem Vertrag bei, kommt auch kein Geld in die VG-Wort-Kasse.
Zunächst sieht das alles wie ein Riesenerfolg der deutschen Hochschulen und ihrer institutionellen Vertretungen, HRK und LRKen, aus. Protest und Verweigerung gegen unsinnige Abmachungen lohnen sich.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist unklar. Vermutlich wird es erst einmal eine Fortsetzung der alten Pauschalregelung geben. Nichts Gutes verheißt allerdings der vierte Absatz der oben erwähnten Erklärung: Die jetzigen Verhandlungspartner wollen „bis zum 30. September 2017 unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 20. März 2013 eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen implementieren.“ Dann kann es doch wieder nur auf eine neue Version der Individualabrechnung hinauslaufen (?).
Die Hochschulen haben überdeutlich gemacht, dass sie das nicht wollen. Dabei geht es nicht um die Höhe der Vergütung und auch nicht in erster Linie (wenn natürlich auch) um den personellen und finanziellen Zusatzaufwand für Erfassung und Meldung der jeweiligen Nutzung: Die Lehrenden wollen sich in erster Linie um gute Lehre kümmern, ohne sich damit beschäftigen oder gar rechtfertigen zu müssen, ob und welches Material den Studierenden zur Verfügung gestellt werden darf.
Das Oberlandesgericht München und der BGH haben sich aber offenbar mit ihren zirkulären rechtsgründlichen Entscheidungen einen Teufel um die Praxis und die Bedürfnisse von Bildung und Wissenschaft geschert. Trotz geltender Vertragsfreiheit folgen KMK und VG-Wort diesem Urteil blind. Warum eigentlich?
Verträge und urheberrechtliche Regelungen und auch BGH-Entscheidungen, die offensichtlich die Interessen von Bildung und Wissen außer Acht lassen, ergeben keinen Sinn. Nicht umsonst hat sich die Universität Osnabrück, die das Pilotprojekt zur Einzelerfassung von Texten nach § 52a UrhG durchgeführt hat, aufgrund ihrer dabei gewonnenen Erkenntnisse als eine der ersten Stimmen gegen einen Beitritt zum Rahmenvertrag ausgesprochen. Der jetzige bundesweite Protest gegen die möglichen Folgen einer unzulänglichen Schrankenregelung im Urheberrecht und gegen eine völlig praxisfremde Erfassungs- und Vergütungsregelung hat Wirkung gezeigt. Darauf sollte aufgebaut werden können.
Die Hochschulen haben in den letzten Wochen hunderte von Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen investieren müssen, um die Lehrenden und Studierenden über die möglichen Konsequenzen einer Ablehnung oder eines Beitritts zum Rahmenvertrag zu informieren. Auch jetzt stehen noch überall Schulungsveranstaltungen an, um die Lehrenden auf die Situation des Rahmenvertrags vorzubereiten. Alles umsonst. Alles dies kann nun abgesagt werden, bis neue Verlautbarungen von KMK, HRK und VG-Wort vorliegen.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik, eine umfassende ABWS vorzulegen, durch die die vielen Unzulänglichkeiten von §§ wie 52a (aber auch 52b und 53a UrhG) beseitigt werden sollten. Nichts hindert den Gesetzgeber, hier eine Pauschalvergütung vorzusehen. Sogar hinderte ihn nichts (wie in anderen Ländern schon geschehen und sogar von der EU-Kommission erwogen), auf Vergütung nicht zuletzt für Ausbildung aus Gründen eines höheren öffentlichen Interesses insgesamt zu verzichten.
Aber ob der (offenbar fertige, aber nicht veröffentlichte) Entwurf des BMJV für die ABWS sich darauf eingelassen hat? Vielleicht werden wir es nie erfahren. Denn schon der Entwurf scheint im Streit der beiden Regierungspartner, CDU und SPD, um Vergütungsansprüche für Urheber einerseits und Beteiligungsansprüche der Verlage an den Ausschüttungen der VG-Wort andererseits unterzugehen. Wann will die Politik endlich erkennen, dass in unserem Land Hunderttausende im Bildungs- und Wissenschaftsbereich eine faire und praktikable ABWS benötigen? Wann setzt die Politik endlich die erforderliche Priorität?
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
PDF-Version
Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von
373 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300
Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit
von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden.
Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe.
Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
6. April 2021
Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020
Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018
UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017
Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017
Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017
Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017
FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017
Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016
Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016
Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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Publikationen |
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Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
-
Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
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Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses
Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
in Bildung und Wissenschaft.
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