Pressemitteilung 16/06
vom 30. Oktober 2006
Das Urheberrecht darf nicht zu einem Privileg für die kommerzielle
Verwertung von Wissen werden - die Parlamentarier sind nun gefragt,
elektronische Steinzeit zu verhindern
Die parlamentarische Runde zur Novellierung des Urheberrechts steht
mit den Anhörungen im Rechtsausschuss des Bundestags unmittelbar
bevor. Vorgesehen sind der 8. und 20. November. Das Aktionsbündnis
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ist zunehmend besorgt,
dass die Politik, zumindest in den großen Parteien, dabei ist - ohne
den zahlreichen Einwänden Rechnung zu tragen - ein Urheberrecht zu
verabschieden, das fatale Folgen für die Leistungsfähigkeit von
Bildung und Wissenschaft haben wird.
Über diese Einschätzung der fatalen Konsequenzen sind sich auch die
Einrichtungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen einig, die
zusammen mit über 5000 Fachgesellschaften und Einzelpersönlichkeiten
die Göttinger Erklärung unterschrieben haben (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/), die die
Grundlage für das Aktionsbündnis ist. Es darf nicht sein, dass in
einer so wichtigen Angelegenheit gegen die Interessen und gegen die
vielfältigen kritischen Verlautbarungen aus Bildung und Wissenschaft
Politik und Recht gemacht wird.
Das Aktionsbündnis erinnert an die Äußerung der Bundeskanzlerin zu
ihrer Rechtfertigung der Gesundheitsreform, dass man kein Gesetz im
Interesse der Versicherungen, sondern im Interesse der Betroffenen
mache. Analog fordert das Aktionsbündnis, dass das Urheberrecht kein
Recht für die Verlagswirtschaft sein darf, sondern der Beförderung von
Kunst und Wissenschaft dienen soll. Das ist die ursprüngliche
Rechtfertigung für die den Urhebern verliehenen Privilegien.
Von Förderung von Bildung und Wissenschaft oder Kunst kann jetzt keine
Rede sein, wenn Wissenschaftler, Lehrende und Auszubildende aus
kleinlichen kommerziellen Schutzinteressen daran gehindert werden,
sich über ihre Bibliotheken unter Ausnutzung der flächendeckend
vorhandenen technologischen Ausstattung (Rechner, campusweite Netze)
freizügig mit der für ihre Arbeit unverzichtbaren Information zu
versorgen. Das sollte an sich durch einen neuen § 52b UrhG-E [1]
geregelt werden. Der hat aber jetzt so viele Einschränkungen, dass er
für Bildung und Wissenschaft vollkommen unbrauchbar ist.
Gleiches gilt für andere Paragraphen, wie z.B. § 53a UrhG-E [1], nach
dem die Auslieferung von elektronischen Dokumenten den Bibliotheken
ganz untersagt sein soll, wenn der Markt diese Dokumente ebenfalls
anbietet. Bibliotheken sollen so wieder zu reinen Papier- und
Pappspeichern werden - elektronische Steinzeit! Und das durch ein
Gesetz ,,für die Informationsgesellschaft"!
Aus dem vorliegenden Regierungsentwurf ist deutlich erkennbar, dass
sich im Urheberrecht Verwerterinteressen gegenüber Urheber- und
Nutzerinteressen durchzusetzen sollen. So sollen Bildung und
Wissenschaft nach den Vorstellung des Börsenvereins für den Deutschen
Buchhandel im Urheberrecht zukünftig in einem Subsidiaritätsverhältnis
zu den kommerziellen Interessen der Verlage stehen Die Verlage streben
für das gesamte Urheberrecht eine zweistufige Regelung an: In den
einschlägigen Regelungen soll immer zuerst das Interesse der Verlage
geschützt werden, die Bedürfnisse von Autoren, Wissenschaft und
Bildung werden dem untergeordnet. Beim geplanten § 53a UrhG-E ist
dieses Prinzip bereits verwirklicht. Der kommerzielle Kopienversand
erhält den Vorzug vor dem an den Bedürfnissen von Bildung und
Wissenschaft orientierten Versanddienst von Bibliotheken Auch für den
§ 52b UrhG-E strebt der Börsenverein eine ähnliche Lösung an. Eine
Digitalisierung von Kulturgut und dann Bereitstellung für die Nutzer
dürfe erst dann erfolgen, wenn es kein kommerzielles Angebot von
Verlagen gibt.
Das Aktionsbündnis wendet sich strikt gegen dieses Verständnis von
Urheberrecht und der damit verbundenen fortschreitenden
Kommerzialisierung von Wissen und Information auch im Bildungs- und
Wissenschaftsbereich. Daher appelliert das Aktionsbündnis auch an die
Bibliotheksverbände sich nicht mit dem Börsenverein, wie es schon
einmal 2003 bei der Verabschiedung der Wissenschaftsschranke § 52a der
Fall war, auf Zugeständnisse einzulassen (wie die fatalen Bedingungen
in § 52b UrhG-E zu akzeptieren), die entgegen den Erwartungen,
entgegen dem Bedarf und entgegen dem Informationsverhalten ihrer
eigenen Klientel, nämlich Bildung und Wissenschaft, sind. Bildung und
Wissenschaft sind die primären Partner der Bibliotheken, nicht die
Verlage.
Die Argumente, Gutachten und Stellungnahme des Aktionsbündnis und der
der großen Wissenschaftsorganisationen liegen alle auf dem Tisch. Sie
werden auch bei den Anhörungen geltend gemacht werden. Wir fordern
unsere parlamentarischen Vertreter auf, mehr Mut zu zeigen, als ihn
bislang die Exekutive gezeigt hat. Parlamentarier müssen sich nicht
den obsoleten Vorgaben aus der EU und dem Lobbying der Verlags- und
Informationswirtschaft beugen und können von der Regierung
Nachbesserung fordern und ggfls. sogar den Konflikt mit der EU
herausfordern
Das Urheberrecht darf kein Recht für die Verlagswirtschaft mit
exklusiven Privilegien für die Verwertung werden. Es sollte wieder ein
Recht der Urheber werden, die, im Fall von Bildung und Wissenschaft
und Kunst, in jedem Fall auch gleichzeitig die Nutzer von publizierter
Information sind. Wissenschaftler wie Künstler können nicht ohne freie
Nutzung kreative Urheber sein oder, wie die Gesellschaft für
Informatik (GI) ihre kritische Stellungnahme zu der
Urheberrechtsnovellierung überschrieben hat: ,,Originale brauchen
Kopien". Ähnliches gilt für die Kunst und die Kunstfreiheit, wie die
Schweizer Künstler jetzt anläßlich der Reform des Urheberrechts in der
Schweiz angemahnt haben. Kunstfreiheit wie Wissenschaftsfreiheit ist
immer auch die Freiheit, bestehende Kunst und bestehendes Wissen
freizügig nutzen zu dürfen.
Urheber, Kreative werden durch das geplante Urheberrecht kaum
erweitert geschützt, teilweise sogar, z. B. bezüglich ihrer Rechten an
älteren Publikationen, entrechtet (Änderungen in § 31a UrhG [1]) und in ihren
Einnahmen durch drohende Senkung der Pauschalabgaben geschmälert.
Die deutsche Informationsgesellschaft ist am Scheideweg: Das Parlament
entscheidet darüber, ob in Deutschland die Potenziale der
Informations- und Kommunikationstechnologien zur Beförderung von
Wissen, Ideen, Erfindungen als Grundlage für Innovationen genutzt
werden können oder ob kleinliche Schutz-, Restriktions- und
Verknappungsvorschriften Wissen und Information zum Spielball
kommerzieller Verwertungsinteressen machen, die mit den Urhebern
selber - erst recht nicht mit den Nutzern - kaum noch etwas zu zu tun
haben.
Wir fordern jeden Bürger und jede Bürgerin auf, sich an ihre
Abgeordneten des Bundestags zu wenden, damit diese die fatale
Urheberrechtsnovellierung zumindest teilweise noch korrigieren können.
Unterstützung dabei kann das Aktionsbündnis jedem geben. So wie jede/r
die Ziele des Aktionsbündnis durch Unterzeichnung der Göttinger
Erklärung unterstützen kann (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/).
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 300 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 4.800 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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July 15th 2010:
Aktionsbündnis zieht positives Resümee der 2. Anhörung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf für Bildung und Wissenschaft
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July 6th 2010:
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June 30th 2010:
Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige
Interessenvertretung gegründet.
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June 29th 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung
des BMJ am 28. Juni 2010
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June 15th 2010:
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June 14th 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre Berliner Rede zum Urheberrecht:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin
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Februar 4th 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag.
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January 7th 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu Creative Content in a European Digital Single
Market: Challenges for the Future Stellung.
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December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt
in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren.
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November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung
Vortragsfolien,
Pressemitteilung
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November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen.
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November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(download A5 or
A4 for duplex printout)
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November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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October 8th 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
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September 26th 2009:
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(answers)
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September 21st 2009:
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
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September 4th 2009:
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September 2nd2009:
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September 1st 2009:
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June 5th 2009:
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May 11th 2009:
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May 4th 2009:
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March 25th 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert?
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July 24th 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission
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