Pressemitteilung 12/07
vom 22. Oktober 2007
Exzellenz informationell abgesichert?
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
gratuliert den Exzellenzuniversitäten zu ihrer Auszeichnung und hofft,
dass dort und an allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
weiterhin Forschung auf informationell abgesicherter Basis betrieben
werden kann. Exzellenz kann nur dort sein, wo umfassend zur Kenntnis
genommen werden kann, was andere Exzellenzen schon erarbeitet haben.
Das, so zeichnet sich schon ab, wird nach der jetzt Gesetz werdenden
Urheberrechtsregulierung nicht mehr so einfach sein:
- Erste Bibliotheken wie Potsdam haben ihren elektronischen
Dokumentservice eingestellt, da der neue § 53a der Verlagswirtschaft
dafür quasi ein Monopol zugesteht.
- Der bibliotheksübergreifende Dokumentlieferdienst subito hat
seine Nutzungsbedingungen ebenfalls schon angepasst mit der grotesken
Wirkung, dass elektronische Dienste jetzt für das internationale
Ausland leichter zu realisieren sind, als für Deutschland selber.
- Diese Woche hat die Max-Planck-Gesellschaft mitgeteilt, dass sie
den Lizenzvertrag mit dem Springer-Verlag für dessen
elektronische Zeitschriften gekündigt hat, weil die
Nutzungsbedingungen und die Preispolitik unakzeptabel waren.
Auch der Sprecher des Aktionsbündnisses, Professor Rainer Kuhlen,
spürt bereits erste Auswirkungen der Urheberrechtsreform: Auf der
Suche nach einem Artikel aus einer Standardzeitschrift in der Berliner
Staatsbibliothek wurde mitgeteilt, dass die Druckversion der
Zeitschrift aus Kostengründen nicht mehr abonniert werde, aber
elektronisch eingesehen werden könne. Zum Preis von 30 Euro pro
Artikel.
Bildung und Wissenschaft drohen in eine reale Versorgungskrise zu
geraten. Die Exzellenzuniversitäten werden nun vielleicht das Geld
haben, auf die im neuen Urheberrecht weitgehend durchgesetzten
Bedingungen der globalen Verlagswirtschaft einzugehen — für die
anderen und erst recht für die Studierenden wird dann wohl Google der
Ausweg sein. Ob das mit dem vom Bundestag verabschiedeten
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft gemeint war?
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 340 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 6.600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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