UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 10/07
vom 18. September 2007

Bundesrat sollte durch Nicht-Zustimmung zum Zweiten Korb ein dringend erforderliches politische Signal und damit der kommerziellen Verwertung von Wissen und Information Grenzen setzen

Den an den Bundesrat gerichteten Text finden Sie hier.

Zusammenfassung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bittet den Bundesrat, bei seiner Beratung am 21.9.2007 dem „Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ nicht zuzustimmen. Vielmehr sollte er zur Verbesserung der Regelungen vor allen in den Bildung und Wissenschaft direkt betreffenden §§ 52b und 53a den Vermittlungsausschuss anzurufen. Beide Paragraphen gehen in erster Linie die elektronische Informationsbereitstellung und -lieferung an. Der Bundesrat hatte sich 2006 weitgehend der Kritik des Aktionsbündnisses angeschlossen. Da das jetzt verabschiedete Gesetz eher noch weitere Nachteile für Bildung und Wissenschaft mit sich bringen wird, haben die damals vom Bundesrat selber vorgetragenen Bedenken gegen ein keinesfalls wissenschaftsfreundliches Urheberrecht weiter Gültigkeit. Der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen, weist darauf hin, dass auf die Hochschulen und deren Bibliotheken erhebliche Mehrkosten zukommen werden, wenn denn Bildung und Wissenschaft weiterhin auf informationell gesicherter und international konkurrenzfähiger Grundlage betrieben werden soll. Diese Kosten, sei es der Bibliotheken oder der Wissenschaftler selber, müssen letztlich von den Ländern getragen werden. Unabhängig von der Anrufung des Vermittlungsausschusses bittet das Aktionsbündnis dringend darauf hinzuwirken, dass der vom Bundestag in Aussicht gestellte Dritte Korb, der dann ein Bildungs- und Wissenschaftskorb sein soll, so schnell wie möglich seine Arbeit aufnehmen soll.

Ausführung:

Das „Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ wird vom Bundesrat am 21.9. 2007 beraten. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat sich in an einem Anschreiben an die Ministerpräsidenten und die für Bildung und Wissenschaft zuständigen Länderminister/innen gewandt und sie gebeten, entgegen der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats, doch den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das Aktionsbündnis bittet den Bundesrat, bei seiner am 19.05.06 beschlossenen Linie zu bleiben. Damals hatte der Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung scharf kritisiert und hielt es für „dringend geboten, im Rahmen des „Zweiten Korbs“ ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen, das auch den Erfordernissen der durch das Grundgesetz besonders geschützten und nicht kommerziell ausgerichteten Einrichtungen in Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Grundrecht auf Informationsfreiheit der Bürger weit stärker als bisher Rechnung trägt.

In der schließlich vom Bundestag verabschiedeten Fassung ist das Gesetz weiter zuungunsten von Bildung und Wissenschaft verschärft worden. Den immer wieder vorgebrachten kritischen Bedenken von Seiten Bildung und Wissenschaft, nicht zuletzt von Seiten der Allianz der Wissenschaftsorganisationen - „zu befürchten ist, dass ... die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden“ - wurde so gut wie gar nicht Rechnung getragen.

Das Aktionsbündnis würde es daher nicht nachvollziehen können, wenn die Länder als die Träger der Hochschulen und der ihnen zugeordneten Bibliotheken einem Gesetz ihre Zustimmung geben, das die informationelle Absicherung der Arbeit in Bildung und Wissenschaft außerordentlich behindern wird und das für die Länder mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Verantwortlich für die zu erwartende Kostensteigerung sind vor allem die §§ 52b und 53a, die die Bereitstellung elektronischer Materialien durch die Bibliotheken und den elektronischen Dokumentversand regeln sollen.

Beide Normvorschriften sind völlig unangemessen den Anforderungen und Verhaltensformen von Bildung und Wissenschaft in elektronischen Umgebungen. Die mit hohen Millionenbeträgen von Bund und Ländern aufgebaute technische Infrastruktur, einschließlich der elektronischen Dienstleistungen, wie subito, wird in Zukunft für die Informationsarbeit in Bildung und Wissenschaft in Deutschland nur unzureichend genutzt werden können. Lediglich Arbeit mit Papier und Bleistift, so der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen, hält der Gesetzgeber für unproblematisch verträglich mit den Verwertungsinteressen der Verlagswirtschaft.

Bibliotheken als die von den Ländern finanzierten Einrichtungen werden für die Informationsarbeit in Bildung und Wissenschaft weitgehend uninteressant werden, - es sei denn, die Länder werden bereit sein, die Kosten zu übernehmen, die durch die zwischen Verlagen und Bibliotheken nun auszuhandelnden Lizenzverträge entstehen werden. Offenbar ist es der politische Wille, der Informationswirtschaft die alleinige Zuständigkeit für die Informationsversorgung zuzugestehen. Bildung und Wissenschaft ist es letztlich egal, ob sie die benötigten Informationen durch die Bibliotheken oder direkt von der Informationswirtschaft erhalten. Wenn letzteres wirklich gewünscht sein soll, sollten sich die Länder darüber im Klaren sein, dass über die Marktpreise alles sehr viel teurer werden wird.

Eigentlich müsste es dem Bundesrat auch klar sein, dass es sich bei ihm jetzt vorgelegten Gesetz keineswegs um ein „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“ handelt. Ein solches Ziel war aber von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag so in dieser Formulierung vorgegeben worden.

Das Aktionsbündnis hat daher den Bundesrat gebeten, mit dem Anrufen des Vermittlungsausschusses zumindest das politische Zeichen zu setzen, dass es mit dieser Politik der fortschreitenden Kommerzialisierung von Wissen, auch von Wissen, dessen Produktion mit öffentlichen Mitteln finanziert wurde, nicht einverstanden ist.

Unabhängig davon, ob der Vermittlungsausschuss jetzt tatsächlich angerufen wird oder nicht bzw. unabhängig davon, welche Änderungen dann noch im Vermittlungsausschuss erreicht werden, bittet das Aktionsbündnis den Bundesrat auf einen raschen Beginn des vom Bundestag in Aussicht gestellten Dritten Korbs zu dringen, der ja auch Bildungs- und Wissenschaftskorb genannt wird.

Der an den Bundesrat gerichtete Text ist unter folgender URL abrufbar: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/BR-Anschreiben092007.pdf

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 340 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 6.500 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de

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