UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 10/06
vom 23. Mai 2006

Brief, wie abgesendet [PDF]

Offener Brief an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel:
Wir brauchen ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht".

Verehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

die aktuelle Novellierung des Urheberrechts gibt dem Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" Anlass, sich direkt an Sie zu wenden. Zum Aktionsbündnis gehören sechs der großen deutschen Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsrat), rund 270 Fachgesellschaften, Bibliotheken und Informationseinrichtungen sowie über 4000 Einzelpersönlichkeiten.

Als Bundeskanzlerin, die mit den Anforderungen und der Praxis des Wissenschaftsbereichs bestens vertraut ist, werden Sie, wie wir hoffen, unsere Befürchtungen und Sorgen zur aktuellen Urheberrechtsentwicklung sicher verstehen und ihnen Rechnung tragen können. Im Sinne Ihrer Politik der Verlässlichkeit vertrauen wir auf den Koalitionsvertrag, in dem das Ziel eines ,,bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts" ausdrücklich formuliert ist.

Der vorliegende Novellierungsentwurf ist aber weder bildungs- noch wissenschaftsfreundlich. Wer kann dies besser einschätzen als diejenigen, die aktiv in den Bereichen Bildung und Wissenschaft tätig sind? Vielmehr schätzen wir die vorgesehenen Regelungen für den Wissenschaftsstandort Deutschland als fortschritts- und innovationsfeindlich ein und damit sicher auch nicht im Interesse der Wirtschaft liegend.

Wir verzichten hier auf Einzelhinweise zum Gesetzesentwurf. Wir haben dazu ein ausführliches Positionspapier vorgelegt (www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ABStellungnahmeKorb2.pdf). Der Zugriff auf den Rohstoff ,Information' droht massiv beeinträchtigt zu werden. Auch die jüngste Reaktion des Bundesrates zum Novellierungsentwurf hat deutlich gezeigt, dass ein freizügiger Zugang zu Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft den Verwertungsinteressen der Informationswirtschaft nicht nach- oder untergeordnet werden darf. Die nun eingebrachten Regelungen des Novellierungsentwurfs werden im Fall ihrer Verabschiedung vor allem folgende Auswirkungen haben:

Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien und Literatur wird sich für Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und Universitäten überproportional verteuern.

Die Studienbedingungen an deutschen Hochschulen und deren Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Kontext werden sich massiv verschlechtern. Wie sollen sich Schüler und Studenten fit für die Informationsgesellschaft machen, wenn der Zugriff auf qualifizierte digitale Informationen mit hohen Kosten und zusätzlichen Restriktionen verbunden ist?

Für die Wissenschaft wird der Zugriff auf die weltweite Information nur noch eingeschränkt und zu hohen Kosten erfolgen können. Die Deckung des Informationsbedarfs allein durch die Suchmaschinen des Internet ist sicher nicht als ausreichend zu betrachten.

Kooperationsprojekte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft werden sich noch schwieriger als bisher gestalten, wenn die dafür erforderlichen Ressourcen der Bibliotheken wegen des mittelbaren oder unmittelbaren kommerziellen Interesses nicht mehr genutzt werden dürfen.

Das Potenzial der mit hohen Investitionen erfolgten Vernetzung von Schulen und Hochschulen wird bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. Wozu ist in die Netzwerke investiert worden, wenn diese nicht für die Informationsversorgung aus der Bibliothek genutzt werden dürfen?

Das Aktionsbündnis bestreitet in keiner Weise, dass die Rechte der Urheber an ihren veröffentlichten Werken stark bleiben müssen, noch, dass die Informationswirtschaft rechtliche Sicherheit für die Verwertung der oft mit hohen Investitionen begleiteten Informationsprodukte braucht. Das Aktionsbündnis ist keine Kampagne gegen die Interessen der Informationswirtschaft. Doch die Balance, die bisher mit dem Urheberrecht gegeben war, muss erhalten bleiben. Die Potenziale der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien müssen für Bildung und Wissenschaft freizügig genutzt werden können. Schranken im Urheberrecht, also Ausnahmen von dem exklusiven Recht der Urheber und Verwerter, im Interesse von Bildung und Wissenschaft sind insofern keine kleinteiligen Zugeständnisse, sondern zwingend erforderlich, damit sich die Informations- und Wissensgesellschaft in unser aller Interesse weiterentwickeln kann.

Die Bundesregierung wird sicher zu der Kritik des Bundesrates Stellung beziehen müssen. Wir vertrauen auf Ihre Verantwortung und Sensibilität für Bildung und Wissenschaft, Frau Bundeskanzlerin. Greifen Sie mit Ihrer Richtlinienkompetenz selber in das Verfahren ein. In der Sache steht für Wissenschafts- und Informationsfreiheit zu viel auf dem Spiel, als dass diese einer Politik überlassen bleiben kann, die sich überwiegend der Urheberrechtssystematik und den Brüsseler Vorgaben verpflichtet sieht. Wir möchten Sie bitten zu überprüfen, ob nicht die Rücknahme des Gesetzesentwurfs derzeit die bessere Lösung wäre, damit der Diskurs zur Erstellung eines Konsenses ohne Zeitdruck erfolgen kann. Soll der Zweite Korb aber doch jetzt Gesetz werden, so möchten wir Sie dringend auffordern, unseren im beiliegenden Text aufgeführten Vorschlägen und Bedenken Rechnung zu tragen.

In der weiteren Perspektive bitten wir Sie, Ihren anstehenden Vorsitz des Rates der Europäischen Union dafür zu nutzen, die geltende EU-Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung des Urheberrechts in den EU-Partnerländern einer gründlichen Revision zu unterziehen. Diese in ihren Annahmen veraltete Richtlinie erweist sich zunehmend als Hindernis für die jeweils nationale Gesetzgebung, wie der in Deutschland nun auf den Weg gebrachte Novellierungsentwurf mehr als deutlich zeigt. Wir begrüßen es zudem, dass Sie in den bevorstehenden G8-Verhandlungen das Thema des regulierenden Umgangs mit Wissen und Information zum politischen Top-Thema machen wollen. Dabei sollte die Einsicht Platz greifen, dass nur eine Politik des freizügigen Umgangs mit Wissen und Information - und damit eine Politik der offenen Innovation - die Entwicklungschancen für alle Menschen und für alle Länder fördern kann, nicht aber die derzeit dominierenden Verknappungsstrategien.

Mit freundlichen Grüßen

-- der Sprecher des Aktionsbündnisses --


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 280 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 4.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de

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[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
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November 18th 2009:
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November 12th 2009:
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November 10th 2009:
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September 21st 2009:
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September 21st 2009:
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September 4th 2009:
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September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (letter) (press release)

September 1st 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (more...)

August 21st 2009:
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July 28th 2009:
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June 13th 2009:
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