UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 07/12
vom 19. Dezember 2012

Gibt es keine bessere Lösung für die Nutzung elektronischer Materialien an Schulen als jetzt die Einigung zwischen Kultusministerien und verschiedenen Verwertungsgesellschaften?

Zusammenfassung: Das Aktionsbündnis sieht die Einigung zwischen den Kultusministerien und verschiedenen Verwertungsgesellschaften zur Nutzung elektronischer Materialien an Schulen nicht als Durchbruch, sondern eher als eine, zumal überaus teure Zwischenlösung an. Mit Blick auf das Urheberrecht wäre es im Interesse eines gesamt-volkswirtschaftlichen Nutzens sinnvoller, auf entsprechende Schrankenregelungen als dauerhaft auf Lizenzzahlungen zu setzen. Das Aktionsbündnis stellt die Frage, ob öffentliche Mittel von den Kultusbehörden nicht ergänzend und dann ersetzend zum Aufbau offener Lernplattformen verwendet werden sollten. Die Zukunft liegt in freien Nutzungsmodellen gemäß dem Open-Educational-Resources-Ansatz.

Einigung für die Nutzung elektronischer Materialien an Schulen – kaum ein „Durchbruch”, eher nur eine Zwischenlösung – „Open” ist die Zukunft an Schulen

Das Aktionsbündnis kann sich der Einschätzung nicht anschließen, dass die zwischen den Kultusministerien, dem Verband Bildungsmedien sowie der VG Wort, der VG Bild-Kunst und der VG Musikedition getroffenen Einigung als Durchbruch zu werten sei. Nach dieser Lizenzvereinbarung dürfen jetzt Lehrkräfte (an Schulen) aus Printmedien bzw. Unterrichtswerken, die ab 2005 erschienen sind, bis zu 10 Prozent (maximal 20 Seiten) einscannen. Diese Scans dürfen die Lehrkräfte dauerhaft speichern, und diese dürfen auch an die SchülerInnen weitergegeben und nicht nur IM Unterricht, sondern auch zur Vor- Nachbereitung genutzt werden.

Unbefriedigend an der Einigung ist, dass die Nutzung elektronischer Materialien an wissenschaftlichen Einrichtungen (entsprechend § 52a, Abs. 1 UrhG) davon nicht betroffen ist. Hier gibt es weiter keine Einigung über die Vergütung. Unberücksichtigt bleiben offenbar auch (obgleich die entsprechenden Verwertungsgesellschaften beteiligt waren) nicht-textuelle Materialien (Bilder, Videos, Tonaufnahmen), die aber wohl auch in Schulen zunehmend genutzt werden.

Lizenzierungslösungen sind zu teuer und belasten Bund, Länder und Gemeinden – besser wären Schrankenregelungen zugunsten der Nutzung in Schulen

Das Aktionsbündnis kann es nicht für eine im öffentlichen Interesse liegende Lösung ansehen, dass nach dem weiter gültigen früheren Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG von den Ländern 2013 8.5 Millionen Euro und für 2014 9 Millionen Euro gezahlt werden müssen, zumal für wiederum sehr eingeschränkte Leistungen.

Die jetzige Einigung kann nur eine wenig zukunftsweisende Zwischenlösung sein. Die Ministerien werden vermutlich geltend machen, dass eine solche Lizenzierungsregelung jetzt kaum zu vermeiden war. Denn nach dem jetzt gerade für weitere zwei Jahre verlängerten § 52a, Abs. 2, Satz 1 ist die „öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes … stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig”. Das war gewiss eine der vielen unbrauchbaren und realitätsfernen Vorschriften des Urheberrechts, die entsprechend kaum ein Lehrer weder gekannt noch wirklich beachtet haben dürfte (obgleich er sich dann im Illegalen bewegte). Hätten sich die Kulturministerien bzw. der Bundesrat nicht besser darum bemühen sollen, die Nutzung von elektronischen Materialien über eine Schrankenregelung einzufordern als jetzt hohe Kosten für die lizenzierte Nutzung aufzubringen?

Soll wirklich weiter für die Nutzung von Lehrmaterialien mehrfach von der Öffentlichkeit bezahlt werden?

Der entscheidende Einwand gegen eine solche Einigung ist aber ein anderer. Das Aktionsbündnis fragt, ob es wirklich Sinn macht, dass zum einen weiter für die klassischen gedruckten (Schul-)Bücher (von den Ländern, den Schulen oder den Eltern) bezahlt werden soll und dann noch einmal für kleinere, von den LehrerInnen zu digitalisierende Teile aus eben diesen schon bezahlten Büchern? Aus dem Interesse der Verlage mag das sinnvoll sein, aber elektronischen Umgebungen angemessene Geschäftsmodelle sind das zweifellos nicht.

Wären, so fragt der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Kuhlen, die vielen Millionen Lizenzgebühren, die Jahr um Jahr gezahlt werden müssen, nicht besser von den Kultusbehörden direkt zum Aufbau offener Lernplattformen zu verwenden? Durch die anhaltenden Lizenzierungszahlungen wird zudem deutlich, dass die stereotype Anmerkung bei einer jeden Urheberrechtsreform „Bund, Länder und Gemeinden werden voraussichtlich nicht mit Kosten belastet” kaum etwas anderes ist als eine Irreführung der Steuerzahler.

Die Zukunft liegt in freien Nutzungsmodellen gemäß dem Open-Educational-Resources-Ansatz.

Befriedigende Lösungen für die informationelle Absicherung der Arbeit an Schulen wird es nach Ansicht des Aktionsbündnisses auf Dauer wohl nur geben, wenn im Rahmen von Open Educational Resources (OER) kollaborativ erstellte, interaktive, multimediale, hypertextuelle, offene und über Clouds orts- und zeitunabhängig gebührenfrei nutzbare Materialien verfügbar sein werden.

Die weitaus größte Anzahl von AutorInnen auch von Schulbüchern steht in öffentlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen. Das Aktionsbündnis fragt, ob die Dienstherren über Beschäftigungs- und Dienstverträge und über länderspezifische Nebentätigkeitsverordnungen und Maßnahmen zur Förderung der Karrieren nicht sehr starken Einfluss auf die Art der Produktion von Lehrmaterialien und die Gestaltung von Autorenverträgen nehmen könnten bzw. sollten.

Für das professionelle „Layouten” der Bücher (für print und online-Ausgaben) können erfahrene Dienstleister wie auch die jetzigen Schulbuchverlage gewonnen und diese entsprechend vergütet werden. Aber die Inhalte, die von öffentlich Bediensteten in ihrer Arbeitszeit oder unter Nutzung öffentlicher Ressourcen erstellt werden, sollten Open Access zugänglich sein. Der Verlag sollte bei Lehr- und Lernmaterialien Dienstleister der öffentlichen Anbieter und nicht Rechteinhaber sein.

Wäre es nicht an der Zeit, dass die Kultusministerien sich in großem Stil an die nachhaltige Förderung solcher Lehr- und Lernmaterialien mit informationellen Mehrwerteffekten machen würden als weiter die Schulbuchverlage über obsolet gewordenen Geschäftsmodelle und über hohe Lizenzgebühren zu subventionieren?

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


The Coalition for Action "Copyright for Education and Research" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide information at any time from anywhere for everybody active in public education and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat), 372 learned societies, federations and institutions as well as more than 7,250 individuals were subscribers to this declaration.

Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be found at IUWIS.

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