UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 06/12
vom 16. Dezember 2012

2012 — das Jahr, in dem eine umfassende Wissenschaftsschranke in der politischen Diskussion auf allen Ebenen angekommen ist

Zusammenfassung: Die Bundesregierung sollte nun rasch auf die Forderungen aller politischen Parteien, der Enquete-Kommission und des Bundesrats reagieren, das Thema einer umfassenden Wissenschaftsschranke im Urheberrecht auf die Agenda zu setzen und seiner Behandlung hohe Priorität einzuräumen. Die Nutzung publizierter, zudem i.d.R. mit öffentlichen Mitteln erstellter Werke soll ohne weitere Einschränkungen genehmigungsfrei innerhalb geschlossener Benutzergruppen der Wissenschaft und im Rahmen nicht-kommerziellen Bildungsveranstaltungen erlaubt sein. Die Frage einer angemessenen Vergütung ist weiterhin offen und muss erneut auf den Prüfstand kommen. Dass die öffentliche Hand auch noch mehrfach Gebühren für die elektronische Nutzung der von ihr bereits finanzierten und erworbenen Werke bezahlen soll, ist schlicht nicht zu vermitteln.

Die Bundesregierung muss endlich Vorschläge für einen Dritten (Wissenschafts-)Korb vorlegen

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft nimmt mit großer Zustimmung zur Kenntnis, dass nachdem alle politische Parteien des Bundestags und der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” eine Wissenschaftsschranke auf die Agenda gesetzt sehen wollen, nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 14.12.2012 Bundesregierung und Bundestag aufgefordert hat „unverzüglich und in enger Abstimmung mit den Ländern die Arbeiten an einer breiter und allgemeiner gefassten Bildungs- und Wissenschaftsschranke [aufzunehmen], wie sie einvernehmlich von der Kultusministerkonferenz und der Wissenschaftsallianz gefordert wird.”
Die Bundesregierung selbst hatte es bislang abgelehnt, in dieser Sache gesetzgeberisch aktiv zu werden. Sie ist leider auch bislang in keiner Weise dem Auftrag des Bundestags nach einem Dritten Korb der Urheberrechtsreform gefolgt, der ja als Bildungs- und Wissenschaftskorb vorgesehen war. Das muss anders werden, wenn das Bundesjustizministerium nicht gänzlich das Vertrauen von Bildung und Wissenschaft verspielen will. Mit dieser unbegreiflichen Passivität muss endlich Schluss sein.

Eine umfassende Wissenschaftsschranke ist verträglich mit bestehenden EU-Vorgaben

Das Aktionsbündnis hatte schon Anfang Juli 2010 die Diskussion um eine solche Wissenschaftsschranke mit einem konkreten Normvorschlag eröffnet. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und die Kultusministerkonferenz haben dann sehr rasch entsprechende, im Detail leicht abweichende Vorschläge vorgelegt. Beide Organisationen wie auch das Aktionsbündnis sehen darin keinen Widerspruch zu der weiter verbindlichen Urheberrechtsrichtlinie der EU von 2001 (Richtlinie 2001/29/EG). Der Gesetzgeber kann also handeln. Deutschland kann hier europaweit eine Vorreiterrolle einnehmen.

Zu den Zielen einer umfassenden Wissenschaftsschranke

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat auf seinem Workshop am 10.12.2012 in Berlin das Thema einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke ins Zentrum gestellt. Es hat auf seiner Mitgliederversammlung am 11.12.2012 eine gegenüber 2010 leicht veränderte Version einer Wissenschaftsschranke entworfen und – was vielleicht noch wichtiger ist – sich auf die Ziele einer solchen neuen Norm im Urheberrechtsgesetz verständigt, z.B.:
Eine umfassende Wissenschaftsschranke soll die bisherigen, äußerst kleinteilig, überkomplex und für den Alltagsgebrauch völlig unbrauchbar formulierten Schrankenregelungen, soweit sie Bildung und Wissenschaft betreffen, in einer umfassenden und einfachen Norm zusammenfassen und damit nicht zuletzt auch für Rechtssicherheit sorgen.
Einfach soll die Norm dadurch sein, dass die Nutzung publizierter Werke jeder medialen Art für den wissenschaftlichen, nicht gewerblichen Gebrauch (z.B. in Forschungsteams und Kursen der Ausbildung) grundsätzlich genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen erlaubt sein soll. Auch die Vermittlungsleistungen z.B. durch Bibliotheken sollen hierdurch begünstigt sein. Eine solche nicht weiter spezifizierte Nutzung erlaubt es ferner, flexibel auf die ständig neuen Herausforderungen in Bildung und Wissenschaft reagieren zu können – wie man z.B. an den innovationsträchtigen Techniken des Data Mining sehen kann. Solche Entwicklungen dürfen nicht durch restriktive Urheberrechtsvorschriften behindert oder gar verboten werden.

Die Frage einer angemessenen Vergütung (ob und wie) muss erneut auf den Prüfstand

Das Aktionsbündnis hat sich auch mit der Frage der bislang als unabdingbar angesehenen Vergütung erneut beschäftigt. Dass Dokumentations- und Archivierungsaufgaben der Bibliotheken nicht nur genehmigungsfrei sondern auch vergütungsfrei erlaubt sein müssen, versteht sich von selbst. Darüber hinaus sieht das Aktionsbündnis aber erneut einen Bedarf, sich auf praktikable und zielführende Bestimmungen für eine „angemessene Vergütung” zu verständigen. Nicht zuletzt sollte berücksichtigt werden, dass der volkswirtschaftliche Nutzen einer freien Nutzung publizierten Wissens, die zudem auch wieder zu neuem Wissen führt, um eine Vielfaches höher ist als der Nutzen durch kommerzielle Geschäftsmodelle.
Das Aktionsbündnis kann zudem nicht erkennen, warum es erforderlich sein soll, dass bereits bezahlte, d.h. z.B. von Bibliotheken oder einzelnen WissenschaftlerInnnen entweder käuflich erworbene oder lizenzierte Werke nun bei der Nutzung in genau definierten Forschungsgruppen oder Lehrveranstaltungen noch einmal Gegenstand einer Vergütung sein sollen. Das Aktionsbündnis hat noch keine abschließende Antwort auf die Frage nach der angemessenen Vergütung. Aber die Frage steht weiter offen im Raum.

Freibiermentalität — doch wohl kaum von der Wissenschaft

Eine freie Nutzung in Bildung und Wissenschaft wurde in der Vergangenheit oft als nicht zu akzeptierende Freibiermentalität der Wissenschaft zurückgewiesen. Das Aktionsbündnis möchte darauf hinweisen, dass eine Freibiermentalität wohl doch eher auf Seiten der verwertenden Wissenschaftsverlage festzustellen ist: Das i.d.R. mit öffentlichen Mitteln erstellte Wissen wird, zumindest was die wichtigste Publikationsform in Zeitschriften angeht, den Verlagen wie selbstverständlich vollkommen kostenlos zur Verfügung gestellt (d.h. die AutorInnen und auch deren Institutionen erhalten für ihre Werke so gut wie nie eine Vergütung von den Verlagen). Wie ist es dann zu rechtfertigen, dass die Öffentlichkeit anschließend für die Nutzung dieser Werke, für deren Qualität die Wissenschaft selbst die Verantwortung übernimmt, und die meistens in schon publikationsfertiger Form an die Verlage geliefert werden, erneut bezahlen soll? Vielleicht sollten sich das Bundesfinanzministerium und die Rechnungshöfe dieser Frage einmal zuwenden.

Auf der Mitgliederversammlung des Aktionsbündnisses am 11.12.2012 wurde der Sprecher, Prof. Kuhlen, in seinem Amt bestätigt, ebenso der stellv. Sprecher Dr. Harald Müller, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg sowie neu in die Sprecherrunde gewählt Dr.-Ing. Joachim Meier, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig und Berlin.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


The Coalition for Action "Copyright for Education and Research" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide information at any time from anywhere for everybody active in public education and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat), 372 learned societies, federations and institutions as well as more than 7,250 individuals were subscribers to this declaration.

Further information on the topic of a Copyright for Education and Research can be found at IUWIS.

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