Pressemitteilung 6/09
vom 2. September 2009
Einwand, aber kein Einspruch – Aktionsbündnis zum Google Book Settlement
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat sich bezüglich der geplanten Einigung der Authors Guild und der Association of American Publishers mit Google Inc. im Rahmen des Google Book Settlements mit einem Brief an das zuständige New Yorker Gericht gewandt. In seinem Schreiben betont das Aktionsbündnis sein generelles Einverständnis mit der Digitalisierung durch Google, formuliert allerdings einige zentrale Einwände bezüglich eines drohenden Quasi-Monopols Googles an digitalisierten vergriffenen und verwaisten Werken sowie der einseitig ausgerichteten Organisation der Book Rights Registry. Das Aktionsbündnis kritisiert nicht zuletzt, dass über das Settlement einige Organisationen in den USA einen großen Teil des weltweiten Wissens kontrollieren würden, ohne das der Rest der Welt darüber mitbestimmen könnte.
Hintergrund:
In einem Schreiben an das New Yorker Gericht bezieht das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zum so genannten Google Book Settlement Stellung.
Die umfassende Digitalisierung besonders von vergriffenen und verwaisten Werken (Werke, deren Urheber nicht zu ermitteln sind), wie sie im Google Books Projekt erfolgt, ist ausdrücklich zu begrüßen. Öffentlichkeit und Wissenschaft bekommen dadurch potenziell Zugang zu einer einzigartigen Sammlung an Wissen. Das Google Books Projekt kann sich als Ergänzung zu dem in weiten Teilen der Wissenschaft für aktuelle Publikationen etablierten und praktizierten Open-Access-Prinzip entwickeln. Voraussetzung dafür ist allerdings, das der freie und dauerhafte Zugang zu den digitalisierten Quellen über das WWW gewährleistet wird. Die Einblendung von Werbung könne akzeptiert werden.
Das Aktionsbündnis ist in Sorge, dass Google nach dem Settlement (wenn beschlossen) ein Quasi-Monopol für die vergriffenen und verwaisten Werke zufällt. Das Unternehmen könnte dadurch den Zugang nach Belieben, auch über die Preispolitik gegenüber den Bibliotheken, regulieren. Es ist also beim Gericht deutlich Nachbesserungsbedarf angemeldet worden.
Es muss gesichert sein, dass auch andere Anbieter und Projekte – kommerzielle wie öffentliche – Digitalisate derselben Werke anfertigen beziehungsweise die vorhandenen übernehmen und frei veröffentlichen dürfen. Dies gilt insbesondere für die jeweils zuständigen Nationalbibliotheken. Diese könnten in Zusammenarbeit mit Google im Rahmen der Google Book Search die Aufgabe der Langzeitarchivierung übernehmen.
Darüber hinaus kritisiert das Aktionsbündnis die rein US-amerikanische Ausrichtung des geplanten Book Rights Registry: The Settlement [so im Anschreiben an das Gericht] should take into account the global dimension and consequences of the Settlement. It is not acceptable for the Book Rights Registry to be solely in the responsibility of and under the sole jurisdiction of US American institutions. Die ausschließliche Vertretung der Rechteinhaber durch die Association of American Publishers und die Authors Guild scheint dem Aktionsbündnis nicht angemessen zu sein. Aus diesem Grund regt das Aktionsbündnis an, den Vorstand der Book Rights Registry international sowie mit Vertretern aus den Wissenschaften, dem Bibliothekswesens und der Endnutzerseite zu besetzen. Das Aktionsbündnis zieht weiterhin eine übergeordnete Kontrolle der Registry und ihrer Aktivitäten durch eine neutrale, allgemein anerkannte Institutionen, wie zum Beispiel die UNESCO, vor.
Zum Text des Amicus-Curiae-Briefes siehe http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/letter-settlement-final-AB.pdf
Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de, von der Website des Aktionsbündnisses oder über das Projekt IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
The Coalition for Action "Copyright for Education and Research"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) was founded in 2004 in connection with
the amendment of copyright legislation in Germany. The Coalition for Action
lobbies for a balanced copyright and demands free access to worldwide
information at any time from anywhere for everybody active in public education
and research. The Coalition for Action is based on the Göttingen Declaration on
Copyright for Education and Research of 5 July 2004. Six members of the alliance
of German research organizations (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft,
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. and Wissenschaftsrat),
more than 365 learned societies, federations and institutions as well as more
than 7,000 individuals were subscribers to this declaration. Speakers of the
Coalition for Action are Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg),
Dr. Sepp (Kassel). More information on demand by: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de and sepp at
physik.uni-kassel.de.
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