Pressemitteilung 06/07
vom 23. Mai 2007
Informationsversorgung (k)eine öffentliche Aufgabe mehr? Widersprüche im Bundesrat
Zusammenfassung
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat bei
den Ministerpräsidenten und Kultur-/Wissenschaftsministerien
angefragt, ob sie tatsächlich in Frage stellen wollen, dass
Informationsversorgung für die Wissenschaft eine öffentliche Aufgabe
ist. Zudem sei der Widerspruch zwischen dem vom Bundesrat 2006
geforderten Paradigmenwechsel zugunsten von Open Access und dem jetzt
vom Bundesrat Mai 2007erfolgten Beschluss, der privatwirtschaftlichen
Informationswirtschaft eine nahezu umfassende Zuständigkeit für die
Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft einzuräumen,
erklärungsbedürftig.
Ausführung
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat
sich in einem Anschreiben an die Ministerpräsidenten und einschlägigen
Minister der Länder gewandt, um zu erfahren, wie ernst der Bundesrat
die Frage gemeint hat, die er als Teil eines Beschlusses am 11.5.2007
formuliert hatte (Beschluss 139/07), nämlich ,,inwieweit die
wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe
ist". Nicht zuletzt diese Frage hat in Bildung und Wissenschaft große
Verunsicherung ausgelöst. Das Aktionsbündnis hat angefragt, ob ,,die
Länder sich tatsächlich von ihrer bislang wahrgenommenen
Verpflichtung zurückziehen und den Hochschulen keine Bibliotheken oder
Informationseinrichtungen mehr zur Verfügung stellen wollen?".
Im Mai 2006 ((Beschluss 257/06) war der Bundesrat noch ,,höchst
skeptisch, ob die Informationswirtschaft imstande sei, für die
Literatur- und Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft
angemessene Lösungen zu finden", und hatte der Bundesregierung
dringend empfohlen, über eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes
einen Einstieg in Open-Access-Publikationsformen zu unternehmen - Open
Access stellt ja Zugang und Nutzung von publiziertem Wissen frei.
Dies wurde vom Bundesrat als ,,Paradigmenwechsel im Bereich
wissenschaftlicher Veröffentlichungen an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen" propagiert, um zur ,,Besorgnis erregenden
Entwicklung" auf dem internationalen Zeitschriftenmarkt ein
Gegengewicht zu setzen.
Die Länder - als die ,,Unterhaltsträger der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen" - hatten mit Verweis auf § 2 Abs. 7
Hochschulrahmengesetz das ,,elementare Interesse [artikuliert], die mit
erheblichem Einsatz von Steuergeldern generierten wissenschaftlichen
Erkenntnisse einer breiten wissenschaftlichen Öffentlichkeit
zugänglich zu machen".
Heute, als Reaktion auf eine Mitteilung der EU-Kommission von Anfang
des Jahres, die deutlich den volkswirtschaftlichen Nutzen eines freien
Zugriffs auf wissenschaftliche Information herausstreicht und Mittel
bereitstellen will, um neue Open-Access-Modelle entwickeln zu lassen,
schließt sich der Bundesrat einer durchaus anders zu lesenden
Empfehlung einiger seiner Ausschüsse an (Europa, Recht, Wirtschaft).
In dem nun vorliegenden Beschluss wird der privatwirtschaftlichen
Informationswirtschaft eine nahezu umfassende Zuständigkeit für die
Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft eingeräumt und
tatsächlich die Frage gestellt, ob Informationsversorgung eine
öffentliche Aufgabe in der Wissenschaft sei.
Das Aktionsbündnis bittet die Länderpolitik nicht allein den
deutlichen Widerspruch in ihren Beschlüssen aufzuklären, sondern sich
weiter für das Open-Access-Prinzip einzusetzen und auch auf
Bundesregierung und Bundestag einzuwirken, damit auch im Urheberrecht
freie Fahrt für Open Access gegeben wird. Im übrigen weist das
Aktionsbündnis darauf hin, dass der ,,freie, sofortige und offene
Zugang zu wissenschaftlichen Informationen" keineswegs in einem
,,Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere
des Urheberrechts" steht: Autoren bleiben in ihren
Persönlichkeitsrechten gänzlich geschützt. Die Publikationsfreiheit
der Autoren bleibt gewahrt.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 330 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 6.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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September 21st 2009:
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