UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 06/07
vom 23. Mai 2007

Informationsversorgung (k)eine öffentliche Aufgabe mehr? Widersprüche im Bundesrat

Zusammenfassung

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat bei den Ministerpräsidenten und Kultur-/Wissenschaftsministerien angefragt, ob sie tatsächlich in Frage stellen wollen, dass Informationsversorgung für die Wissenschaft eine öffentliche Aufgabe ist. Zudem sei der Widerspruch zwischen dem vom Bundesrat 2006 geforderten Paradigmenwechsel zugunsten von Open Access und dem jetzt vom Bundesrat Mai 2007erfolgten Beschluss, der privatwirtschaftlichen Informationswirtschaft eine nahezu umfassende Zuständigkeit für die Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft einzuräumen, erklärungsbedürftig.

Ausführung

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat sich in einem Anschreiben an die Ministerpräsidenten und einschlägigen Minister der Länder gewandt, um zu erfahren, wie ernst der Bundesrat die Frage gemeint hat, die er als Teil eines Beschlusses am 11.5.2007 formuliert hatte (Beschluss 139/07), nämlich ,,inwieweit die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe ist". Nicht zuletzt diese Frage hat in Bildung und Wissenschaft große Verunsicherung ausgelöst. Das Aktionsbündnis hat angefragt, ob ,,die Länder sich tatsächlich von ihrer bislang wahrgenommenen Verpflichtung zurückziehen und den Hochschulen keine Bibliotheken oder Informationseinrichtungen mehr zur Verfügung stellen wollen?".

Im Mai 2006 ((Beschluss 257/06) war der Bundesrat noch ,,höchst skeptisch, ob die Informationswirtschaft imstande sei, für die Literatur- und Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft angemessene Lösungen zu finden", und hatte der Bundesregierung dringend empfohlen, über eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes einen Einstieg in Open-Access-Publikationsformen zu unternehmen - Open Access stellt ja Zugang und Nutzung von publiziertem Wissen frei. Dies wurde vom Bundesrat als ,,Paradigmenwechsel im Bereich wissenschaftlicher Veröffentlichungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen" propagiert, um zur ,,Besorgnis erregenden Entwicklung" auf dem internationalen Zeitschriftenmarkt ein Gegengewicht zu setzen.

Die Länder - als die ,,Unterhaltsträger der Hochschulen und Forschungseinrichtungen" - hatten mit Verweis auf § 2 Abs. 7 Hochschulrahmengesetz das ,,elementare Interesse [artikuliert], die mit erheblichem Einsatz von Steuergeldern generierten wissenschaftlichen Erkenntnisse einer breiten wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen".

Heute, als Reaktion auf eine Mitteilung der EU-Kommission von Anfang des Jahres, die deutlich den volkswirtschaftlichen Nutzen eines freien Zugriffs auf wissenschaftliche Information herausstreicht und Mittel bereitstellen will, um neue Open-Access-Modelle entwickeln zu lassen, schließt sich der Bundesrat einer durchaus anders zu lesenden Empfehlung einiger seiner Ausschüsse an (Europa, Recht, Wirtschaft). In dem nun vorliegenden Beschluss wird der privatwirtschaftlichen Informationswirtschaft eine nahezu umfassende Zuständigkeit für die Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft eingeräumt und tatsächlich die Frage gestellt, ob Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe in der Wissenschaft sei.

Das Aktionsbündnis bittet die Länderpolitik nicht allein den deutlichen Widerspruch in ihren Beschlüssen aufzuklären, sondern sich weiter für das Open-Access-Prinzip einzusetzen und auch auf Bundesregierung und Bundestag einzuwirken, damit auch im Urheberrecht freie Fahrt für Open Access gegeben wird. Im übrigen weist das Aktionsbündnis darauf hin, dass der ,,freie, sofortige und offene Zugang zu wissenschaftlichen Informationen" keineswegs in einem ,,Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheberrechts" steht: Autoren bleiben in ihren Persönlichkeitsrechten gänzlich geschützt. Die Publikationsfreiheit der Autoren bleibt gewahrt.

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 330 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 6.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
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D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
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