UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Göttingen Declaration Subscribers How to subscribe? Activities Press Releases Links Contact Imprint Deutsch
Pressemitteilung 05/07
vom 10. Mai 2007

Open Access ist keine Einschränkung von Kreativität - ganz im Gegenteil. Aktionsbündnis fordert den Bundesrat auf, bei seiner Politik zur Unterstützung des freien Zugriffs auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu bleiben.

Kurzfassung

Das Aktionsbündnis fordert die Politik auf, weiterhin die wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe anzusehen. Genau dies haben Ende April einige Ausschüsse des Bundesrats (Europa, Wirtschaft, Recht) in ihrer Kritik am offensiven Eintreten der EU-Kommission für offene Publikationsformen in der Wissenschaft in Frage gestellt. Sie sehen die Informationsversorgung am besten bei der Verlagswirtschaft aufgehoben und erheben einige Bedenken gegen das auch von den großen Wissenschaftsorganisationen vertretene und beförderte Open-Access-Prinzip in der Wissenschaft.

Entsprechend Open Access soll die Nutzung wissenschaftlichen Wissens für alle frei/kostenlos sein. Die  Verwertung dieses Wissens darf, so die Forderung des Aktionsbündnis, nicht primär und vor allem nicht gänzlich in die privaten Hände der Informationswirtschaft gelegt werden. Open Access steht keineswegs, wie einige Ausschüsse des Bundesrats annehmen, ,,in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des Geistigen Eigentums (insbesondere des Urheberrechts)". Open Access enteignet keinesfalls die Urheber, im Einklang mit dem Urheberrecht bleiben alle Persönlichkeitsrechte gewahrt. Nur die Übertragung der Rechte an die private Verwertung soll, so ja auch die Empfehlung des Bundesrats vom Mai 2006, eingeschränkt sein.

Das Aktionsbündnis begrüßt, dass sich der Bundesrat am 11.5.2007 erneut mit Open Access beschäftigen will. Wir halten jedoch die dort vorgebrachten Annahmen, dass wissenschaftliche Kreativität und Motivation auch in der Wissenschaft von der materiellen Entlohnung abhänge und dass die Qualitätssicherung überwiegend von den Verlagen wahrgenommen werde, für falsch Wissenschaftler sind am Impact, also am Aufgreifen ihrer Ergebnisse, interessiert. Sie bekommen in der Regel ohnehin keine Honorare vor allem für die in der Wissenschaft entscheidenden Zeitschriftenartikel.

Open Access ist nicht zum Nulltarif zu haben. Jedoch sind die jetzigen Aufwendungen, die vor allem für die internationalen Zeitschriftenverlage erbracht werden müssen, von den Ländern nicht mehr zu tragen. Zudem ist offensichtlich, dass der volkswirtschaftliche Nutzen bei freier Nutzung wissenschaftlichen Wissens in jedem Fall weitaus höher ist als die Kosten, die die Öffentlichkeit für Open-Access-Produkte zu erbringen hat. Die deutsche Verlagswirtschaft profitiert von den sehr großen Gewinnen der internationalen Zeitschriftenverlage kaum.

Das Aktionsbündnis sieht im übrigen keinen notwendigen Gegensatz zwischen Open Access und der wirtschaftlichen Betätigung Privater, da sich die Wirtschaft mit ihrer großen Publikationserfahrung in die Open-Access-Dienstleistungen mit Aussichten auf Gewinn wird einbringen können. Gerade hier sollte die deutsche Verlagswirtschaft investieren, so dass zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen würden. Deutschland soll durch Einschränkungen beim Open-Access-Prinzip nicht im internationalen Forschungswettbewerb behindert werden. Im Gegenteil: Deutschland könnte Vorreiter einer Open-Access-Wirtschaft werden.

Ausführung

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" setzt sich weiter für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht ein. Zu diesem Ziel führen viele Wege. Der alleinige Verweis auf das kommerzielle Informationsangebot über mit öffentlichen Mitteln erzeugtes Wissen ist sicherlich kein gangbarer Weg. Dies sollte auch bei der jetzt anstehenden Urheberrechts-Novellierung bedacht werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf ist nämlich vorgesehen an, dass der Verlagswirtschaft bei der Bereitstellung elektronischer Dokumente quasi ein Monopolrecht gegenüber den Bibliotheken zugestanden wird.

Dadurch kommen auf Studierende und Wissenschaftler erhebliche Informationskosten zu. Diese Kosten werden in irgendeiner Form wieder von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Denn die Informationsversorgung ist integraler Bestandteil eines funktionierenden öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftssystems.

Nicht zuletzt deshalb hatte der Bundesrat im Mai 2006 einige Änderungen in der Urheberrechtsvorlage der Bundesregierung empfohlen, durch die die exklusiven Verwertungsrechte der Verlage an wissenschaftlichen Publikationen eingeschränkt werden sollen und durch die der Weg in Richtung offener, freier, aus der Wissenschaft selbst bestimmter Publikationsformen (Open Access) erleichtert werden könnte. Das Aktionsbündnis hatte den Bundesrat darin unterstützt (vgl. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0107.html).

Die eigentliche Bedrohung scheint für die traditionelle Verlagswirtschaft allerdings weniger die Politik als die immer mehr Terrain gewinnenden Open-Access-Bewegung zu sein. Open Access bedeutet ja, dass über spezielle Open-Access-Zeitschriften oder über z.B. von den Bibliotheken zu betreibende Open-Access-Repositories die Ergebnisse der Wissenschaft in die freie (auch im Sinne von kostenlos) Verfügung der Nutzer gestellt werden. Dadurch werden auch gewisse Verwertungsansprüche der Urheber zurückgenommen: Man darf auf die Materialien nicht nur kostenlos zugreifen, sondern sie auch kopieren, sie anderen weitergeben, z.B. in Seminaren und Forschungsgruppen. Man darf an ihnen sogar weiterarbeiten. Allerdings ist die Referenzierung, also Anerkennung der Autorschaft, immer Pflicht. Die für die Wissenschaft unverzichtbaren und im Urheberrecht unverrückbaren und nicht übertragbaren Persönlichkeitsrechte (moral rights) bleiben bei Open Access gänzlich gesichert und geschützt.

Die Dynamik der Open-Access-Bewegung ist nicht mehr aufzuhalten. Sie zeigt sich darin, dass alle großen Wissenschaftsorganisationen (DFG, Wissenschaftsrat, Max Planck, Helmholtz, Fraunhofer, Hochschulrektorenkonferenz) sich eindeutig der Beförderung des Open-Access-Prinzips verpflichtet haben. Weltweit gibt es derzeit bereits (Datum 10.5.07) 2673 Open-Access-Zeitschriften. Trotzdem wird der Zeitschriftenmarkt weiter weltweit von wenigen Großakteuren wie Elsevier, Thompson, Wiley oder dem jetzt internationalen Springer Science+Business Media Konzern dominiert. In der aus der Wissenschaft selbst kommenden Dynamik sieht die traditionelle Verlagswirtschaft eine Bedrohung für ihren Markt und setzt ihre gegen Open Access gerichtete Lobbyarbeit fort.

Das Aktionsbündnis findet es bedenklich, dass sich in der Politik zunehmend die Stimmen mehren, dass Kreativität in der Wissenschaft sich eher an den Interessen der so genannten Copyright-Industrien zu orientieren habe als an den Interessen der kreativen Wissenschaftler selber. Das wird auch deutlich in einer Empfehlung von Ausschüssen des Bundesrats (Europa, Wirtschaft und Recht) an den Bundesrat vom 30.4.2007, der darüber am 11.5.2007 beraten wird.

Diese Ausschüsse haben sich mit einer ,,Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter" auseinander gesetzt. Die Bundesratsausschüsse haben im Prinzip der Forderung der EU-Kommission nach einem ,,möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu Informationen", auch als Bedingung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zugestimmt. Aber, anders als im Mai 2006 der Kultur- und Wissenschaftsausschuss des Bundesrates, bezweifeln nun die Ausschüsse, ob überhaupt die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe sein soll. Der Staat dürfe nicht durch die Förderung von Open-Access-Projekten in den Markt verzerrend intervenieren, weil damit urheberrechtlich geschützte Verwertungsrechte beschädigt würden.

Die Politik sollte jedoch nicht auf Scheinargumente der Verlagswirtschaft eingehen. Sie behauptet z.B., wissenschaftliche Qualität werde vor allem durch die Selektion der Verlage gesichert. Dies ist nicht richtig. Qualitätssicherung betreibt die Wissenschaft selber a) durch ihr erfolgreiches Peer-Review-Verfahren, also durch die Begutachtung durch Wissenschaftler selber; b) durch die Rezeption der Arbeiten, z.B. über Zitieren, durch Wissenschaftler. Die Wissenschaft ist sich einig, dass Open-Access-Zeitschriften selbstverständlich dem gleichen Peer-Review-Verfahren unterliegen müssen. Dass Open-Access-Zeitschriften einen höheren Impact-Faktor haben als kommerzielle Zeitschriften, dass also Artikel in diesen Zeitschriften eine höhere Rezeptions- und Zitierwahrscheinlichkeit haben, ist in zahlreichen empirischen Studien belegt.

Ein weiteres Argument der Verlagswirtschaft lautet: Kreativität sei nur gewährleistet, wenn nicht nur der ideelle, sondern auch der materielle Zugewinn für die Autoren gesichert ist. Auch dies ist nicht richtig. Zum einen bekommt ohnehin so gut wie kein Autor für seine Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder einem Sammelband ein Honorar (wenige vielleicht für Lehrbücher). Zum andern ist, wie erwähnt, der Anreiz für Kreativität in erster Linie Reputation, Anerkennung,. Diese wird durch den Impact-Faktor quantifizierbar gemacht, der eher durch die freie Zugänglichkeit als durch Verknappung erreicht wird.

Die Kosten für die öffentliche Hand, die unserer Ansicht nach weiterhin für die wissenschaftliche Informationsversorgung zuständig ist, werden voraussichtlich durch die flächendeckende Etablierung von Open Access nicht sinken. Wir plädieren jedoch dafür, die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufzumachen, wie es die EU getan hat. Es ist offensichtlich, dass bei einer freien Nutzung der volkswirtschaftliche Gewinn höher ausfallen wird als bei einer über Gebühren und Kontrollmechanismen verknappten Nutzung. Zudem profitiert die deutsche Verlagswirtschaft kaum von den sehr großen Gewinnen der internationalen Zeitschriftenverlage.

Das Aktionsbündnis appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder, bei ihrer anstehenden Sitzung vom 11.5.2007 bei ihrem ursprünglichen Votum zu bleiben und Open Access, auch über Regelungen im Urheberrecht, als eine ernsthafte, ökonomisch sinnvolle und die Autonomie der Wissenschaft sichernde Alternative zur kommerziellen Verwertung anzuerkennen. Sie würden sich damit im Gleichklang mit den großen Wissenschaftsorganisationen weiter für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einsetzen.

Das Aktionsbündnis sieht im übrigen keinen notwendigen Gegensatz zwischen Open Access und der wirtschaftlichen Betätigung Privater, da sich die Wirtschaft mit ihrer großen Publikationserfahrung in die Open-Access-Dienstleistungen mit Aussichten auf Gewinn wird einbringen können. Gerade hier sollte die deutsche Verlagswirtschaft investieren, so dass zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen würden. Deutschland soll durch Einschränkungen beim Open-Access-Prinzip nicht im internationalen Forschungswettbewerb behindert werden. Im Gegenteil: Deutschland könnte Vorreiter einer Open-Access-Wirtschaft werden.

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 320 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 5.600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de

News  
Februar 4th 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag. (more...)

January 7th 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu „Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future“ Stellung. (more...)

December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren. (more...)

November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung Vortragsfolien, Pressemitteilung

November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen. (more...)

November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung (more...)

November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert. (download A5 or A4 for duplex printout)

November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition „Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ (more...)

October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln. (more...)

October 8th 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen, über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern (more...)

September 26th 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt: (answers)

September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search (press release)

September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen (answers and synopsis) (press release)

September 4th 2009:
Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler zur Rechteübertragung an die VG WORT publiziert (letter) (press release)

September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (letter) (press release)

September 1st 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (more...)

August 21st 2009:
Aktionsbündnis in direkten Verhandlungen mit Google Inc. wegen GBS (more...)

July 28th 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.

June 13th 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009: Urheberrecht „Dritter Korb“ (more...)

June 5th 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search: Recommendations, Press Release

May 11th 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ (more...)

May 4th 2009:
Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem Google Book Settlement publiziert und verschickt (more...)

April 27th 2009:
Stellungnahme zur „Heidelberger Erklärung“ publiziert (more...)

March 25th 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? (more...)

October 20th 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre (more...)

July 24th 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission (more...)

Relevant Links
Press Releases of the Coalition of Action

IUWIS project is developing a social networking for the topic of copyright in education and research (temporary website).