Pressemitteilung 05/07
vom 10. Mai 2007
Open Access ist keine Einschränkung von Kreativität - ganz im
Gegenteil. Aktionsbündnis fordert den Bundesrat auf, bei seiner
Politik zur Unterstützung des freien Zugriffs auf wissenschaftliche
Forschungsergebnisse zu bleiben.
Kurzfassung
Das Aktionsbündnis fordert die Politik auf, weiterhin die
wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe
anzusehen. Genau dies haben Ende April einige Ausschüsse des
Bundesrats (Europa, Wirtschaft, Recht) in ihrer Kritik am offensiven
Eintreten der EU-Kommission für offene Publikationsformen in der
Wissenschaft in Frage gestellt. Sie sehen die Informationsversorgung
am besten bei der Verlagswirtschaft aufgehoben und erheben einige
Bedenken gegen das auch von den großen Wissenschaftsorganisationen
vertretene und beförderte Open-Access-Prinzip in der Wissenschaft.
Entsprechend Open Access soll die Nutzung wissenschaftlichen Wissens
für alle frei/kostenlos sein. Die Verwertung dieses Wissens darf, so
die Forderung des Aktionsbündnis, nicht primär und vor allem nicht
gänzlich in die privaten Hände der Informationswirtschaft gelegt
werden. Open Access steht keineswegs, wie einige Ausschüsse des
Bundesrats annehmen, ,,in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des
Geistigen Eigentums (insbesondere des Urheberrechts)". Open Access
enteignet keinesfalls die Urheber, im Einklang mit dem Urheberrecht
bleiben alle Persönlichkeitsrechte gewahrt. Nur die Übertragung der
Rechte an die private Verwertung soll, so ja auch die Empfehlung des
Bundesrats vom Mai 2006, eingeschränkt sein.
Das Aktionsbündnis begrüßt, dass sich der Bundesrat am 11.5.2007
erneut mit Open Access beschäftigen will. Wir halten jedoch die dort
vorgebrachten Annahmen, dass wissenschaftliche Kreativität und
Motivation auch in der Wissenschaft von der materiellen Entlohnung
abhänge und dass die Qualitätssicherung überwiegend von den Verlagen
wahrgenommen werde, für falsch Wissenschaftler sind am Impact, also am
Aufgreifen ihrer Ergebnisse, interessiert. Sie bekommen in der Regel
ohnehin keine Honorare vor allem für die in der Wissenschaft
entscheidenden Zeitschriftenartikel.
Open Access ist nicht zum Nulltarif zu haben. Jedoch sind die jetzigen
Aufwendungen, die vor allem für die internationalen
Zeitschriftenverlage erbracht werden müssen, von den Ländern nicht
mehr zu tragen. Zudem ist offensichtlich, dass der
volkswirtschaftliche Nutzen bei freier Nutzung wissenschaftlichen
Wissens in jedem Fall weitaus höher ist als die Kosten, die die
Öffentlichkeit für Open-Access-Produkte zu erbringen hat. Die deutsche
Verlagswirtschaft profitiert von den sehr großen Gewinnen der
internationalen Zeitschriftenverlage kaum.
Das Aktionsbündnis sieht im übrigen keinen notwendigen Gegensatz
zwischen Open Access und der wirtschaftlichen Betätigung Privater, da
sich die Wirtschaft mit ihrer großen Publikationserfahrung in die
Open-Access-Dienstleistungen mit Aussichten auf Gewinn wird einbringen
können. Gerade hier sollte die deutsche Verlagswirtschaft investieren,
so dass zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen würden. Deutschland
soll durch Einschränkungen beim Open-Access-Prinzip nicht im
internationalen Forschungswettbewerb behindert werden. Im Gegenteil:
Deutschland könnte Vorreiter einer Open-Access-Wirtschaft werden.
Ausführung
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" setzt
sich weiter für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches
Urheberrecht ein. Zu diesem Ziel führen viele Wege. Der alleinige
Verweis auf das kommerzielle Informationsangebot über mit öffentlichen
Mitteln erzeugtes Wissen ist sicherlich kein gangbarer Weg. Dies
sollte auch bei der jetzt anstehenden Urheberrechts-Novellierung
bedacht werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf ist nämlich vorgesehen
an, dass der Verlagswirtschaft bei der Bereitstellung elektronischer
Dokumente quasi ein Monopolrecht gegenüber den Bibliotheken
zugestanden wird.
Dadurch kommen auf Studierende und Wissenschaftler erhebliche
Informationskosten zu. Diese Kosten werden in irgendeiner Form wieder
von der öffentlichen Hand getragen werden müssen. Denn die
Informationsversorgung ist integraler Bestandteil eines
funktionierenden öffentlichen Bildungs- und Wissenschaftssystems.
Nicht zuletzt deshalb hatte der Bundesrat im Mai 2006 einige
Änderungen in der Urheberrechtsvorlage der Bundesregierung empfohlen,
durch die die exklusiven Verwertungsrechte der Verlage an
wissenschaftlichen Publikationen eingeschränkt werden sollen und durch
die der Weg in Richtung offener, freier, aus der Wissenschaft selbst
bestimmter Publikationsformen (Open Access) erleichtert werden könnte.
Das Aktionsbündnis hatte den Bundesrat darin unterstützt (vgl.
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0107.html).
Die eigentliche Bedrohung scheint für die traditionelle
Verlagswirtschaft allerdings weniger die Politik als die immer mehr
Terrain gewinnenden Open-Access-Bewegung zu sein. Open Access bedeutet
ja, dass über spezielle Open-Access-Zeitschriften oder über z.B. von
den Bibliotheken zu betreibende Open-Access-Repositories die
Ergebnisse der Wissenschaft in die freie (auch im Sinne von kostenlos)
Verfügung der Nutzer gestellt werden. Dadurch werden auch gewisse
Verwertungsansprüche der Urheber zurückgenommen: Man darf auf die
Materialien nicht nur kostenlos zugreifen, sondern sie auch kopieren,
sie anderen weitergeben, z.B. in Seminaren und Forschungsgruppen. Man
darf an ihnen sogar weiterarbeiten. Allerdings ist die Referenzierung,
also Anerkennung der Autorschaft, immer Pflicht. Die für die
Wissenschaft unverzichtbaren und im Urheberrecht unverrückbaren und
nicht übertragbaren Persönlichkeitsrechte (moral rights) bleiben bei
Open Access gänzlich gesichert und geschützt.
Die Dynamik der Open-Access-Bewegung ist nicht mehr aufzuhalten. Sie
zeigt sich darin, dass alle großen Wissenschaftsorganisationen (DFG,
Wissenschaftsrat, Max Planck, Helmholtz, Fraunhofer,
Hochschulrektorenkonferenz) sich eindeutig der Beförderung des
Open-Access-Prinzips verpflichtet haben. Weltweit gibt es derzeit
bereits (Datum 10.5.07) 2673 Open-Access-Zeitschriften. Trotzdem wird
der Zeitschriftenmarkt weiter weltweit von wenigen Großakteuren wie
Elsevier, Thompson, Wiley oder dem jetzt internationalen Springer
Science+Business Media Konzern dominiert. In der aus der Wissenschaft
selbst kommenden Dynamik sieht die traditionelle Verlagswirtschaft
eine Bedrohung für ihren Markt und setzt ihre gegen Open Access
gerichtete Lobbyarbeit fort.
Das Aktionsbündnis findet es bedenklich, dass sich in der Politik
zunehmend die Stimmen mehren, dass Kreativität in der Wissenschaft
sich eher an den Interessen der so genannten Copyright-Industrien zu
orientieren habe als an den Interessen der kreativen Wissenschaftler
selber. Das wird auch deutlich in einer Empfehlung von Ausschüssen des
Bundesrats (Europa, Wirtschaft und Recht) an den Bundesrat vom
30.4.2007, der darüber am 11.5.2007 beraten wird.
Diese Ausschüsse haben sich mit einer ,,Mitteilung der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und
den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über
wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter" auseinander
gesetzt. Die Bundesratsausschüsse haben im Prinzip der Forderung der
EU-Kommission nach einem ,,möglichst freien, sofortigen und offenen
Zugang zu Informationen", auch als Bedingung für die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, zugestimmt. Aber, anders als im
Mai 2006 der Kultur- und Wissenschaftsausschuss des Bundesrates,
bezweifeln nun die Ausschüsse, ob überhaupt die wissenschaftliche
Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe sein soll. Der Staat
dürfe nicht durch die Förderung von Open-Access-Projekten in den Markt
verzerrend intervenieren, weil damit urheberrechtlich geschützte
Verwertungsrechte beschädigt würden.
Die Politik sollte jedoch nicht auf Scheinargumente der
Verlagswirtschaft eingehen. Sie behauptet z.B., wissenschaftliche
Qualität werde vor allem durch die Selektion der Verlage gesichert.
Dies ist nicht richtig. Qualitätssicherung betreibt die Wissenschaft
selber a) durch ihr erfolgreiches Peer-Review-Verfahren, also durch
die Begutachtung durch Wissenschaftler selber; b) durch die Rezeption
der Arbeiten, z.B. über Zitieren, durch Wissenschaftler. Die
Wissenschaft ist sich einig, dass Open-Access-Zeitschriften
selbstverständlich dem gleichen Peer-Review-Verfahren unterliegen
müssen. Dass Open-Access-Zeitschriften einen höheren Impact-Faktor
haben als kommerzielle Zeitschriften, dass also Artikel in diesen
Zeitschriften eine höhere Rezeptions- und Zitierwahrscheinlichkeit
haben, ist in zahlreichen empirischen Studien belegt.
Ein weiteres Argument der Verlagswirtschaft lautet: Kreativität sei
nur gewährleistet, wenn nicht nur der ideelle, sondern auch der
materielle Zugewinn für die Autoren gesichert ist. Auch dies ist nicht
richtig. Zum einen bekommt ohnehin so gut wie kein Autor für seine
Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder einem
Sammelband ein Honorar (wenige vielleicht für Lehrbücher). Zum andern
ist, wie erwähnt, der Anreiz für Kreativität in erster Linie
Reputation, Anerkennung,. Diese wird durch den Impact-Faktor
quantifizierbar gemacht, der eher durch die freie Zugänglichkeit als
durch Verknappung erreicht wird.
Die Kosten für die öffentliche Hand, die unserer Ansicht nach
weiterhin für die wissenschaftliche Informationsversorgung zuständig
ist, werden voraussichtlich durch die flächendeckende Etablierung von
Open Access nicht sinken. Wir plädieren jedoch dafür, die
volkswirtschaftliche Gesamtrechnung aufzumachen, wie es die EU getan
hat. Es ist offensichtlich, dass bei einer freien Nutzung der
volkswirtschaftliche Gewinn höher ausfallen wird als bei einer über
Gebühren und Kontrollmechanismen verknappten Nutzung. Zudem profitiert
die deutsche Verlagswirtschaft kaum von den sehr großen Gewinnen der
internationalen Zeitschriftenverlage.
Das Aktionsbündnis appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder,
bei ihrer anstehenden Sitzung vom 11.5.2007 bei ihrem ursprünglichen
Votum zu bleiben und Open Access, auch über Regelungen im
Urheberrecht, als eine ernsthafte, ökonomisch sinnvolle und die
Autonomie der Wissenschaft sichernde Alternative zur kommerziellen
Verwertung anzuerkennen. Sie würden sich damit im Gleichklang mit den
großen Wissenschaftsorganisationen weiter für ein bildungs- und
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einsetzen.
Das Aktionsbündnis sieht im übrigen keinen notwendigen Gegensatz
zwischen Open Access und der wirtschaftlichen Betätigung Privater, da
sich die Wirtschaft mit ihrer großen Publikationserfahrung in die
Open-Access-Dienstleistungen mit Aussichten auf Gewinn wird einbringen
können. Gerade hier sollte die deutsche Verlagswirtschaft investieren,
so dass zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen würden. Deutschland
soll durch Einschränkungen beim Open-Access-Prinzip nicht im
internationalen Forschungswettbewerb behindert werden. Im Gegenteil:
Deutschland könnte Vorreiter einer Open-Access-Wirtschaft werden.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 320 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 5.600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt
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November 30th 2009:
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November 18th 2009:
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November 14th2009:
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November 10th 2009:
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