UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 04/07
vom 19. April 2007

Professoren appellieren an die Politik, der Privatisierung und Kommerzialisierung von mit öffentlichen Mitteln erzeugtem Wissen nicht weiteren Vorschub zu leisten und fordern ein bildung- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.

Das Ende der parlamentarischen Aushandlung der zweiten Urheberrechtsnovellierung steht bevor. Aber das, was als Gesetz dem Bundestag vorgelegt werden soll, ist immer noch weit von dem entfernt, was die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hatte, nämlich ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Das wollen Professoren nicht hinnehmen. In Anschreiben an Bundesregierung und Bundestag äußern zahlreiche Professoren die Sorge, dass der für Forschung und Lehre unabdingbare elektronische Zugriff auf das publizierte und mit öffentlichen Mitteln erstellte Wissen durch neue Normvorschriften erheblich behindert wird. Die Politik billige den Verlagen ohne Not ein weitgehendes Monopol für die elektronische Dokumentlieferung zu. Wenn sich Wissenschaftler, Lehrer und Studierende die benötigten Artikel über den Markt mit den kommerziellen Hochpreisangeboten der internationalen Verlagswirtschaft einkaufen müssen und die Bibliotheken von den elektronischen Dokumenten ausgeschlossen werden, besteht die Gefahr, dass auf die Nutzung wichtiger Texte verzichtet wird. Die Professoren fordern die Politik auf, auch durch das Urheberrecht die Weichen zu stellen, damit das öffentlich produzierte Wissen nach Open-Access-Prinzipien für jeden frei verfügbar wird.

Hintergrund :

Unter den fast 6.000 Personen und Institutionen, die sich zusammen mit dem Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einsetzen, sind gut 600 Professorinnen und Professoren. Diese hat das Aktionsbündnis gebeten, sich direkt an die Politik zu wenden, damit die anstehende Urheberrechtsnovellierung nicht an den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft vorbei reguliert.

In den nächsten Tagen und Wochen werden die Weichen für den sogenannten Zweiten Korb der Urheberrechtsanpassung gestellt. Der Rechtsausschuss des Bundestags wird wohl bald zu seinen Empfehlungen für den Bundestag kommen. Daher haben zahlreiche Professoren Appelle an die beiden Ministerinnen des Justizministeriums und des Ministeriums für Bildung und Forschung, an den Rechtsausschuss und an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien gerichtet, die deutsche Wissenschaft und damit auch das Bildungssystem nicht mit Normvorschriften zu belasten, die der Praxis und dem Bedarf von Bildung und Wissenschaft überhaupt nicht gerecht werden.

Die Professorinnen und Professoren schließen sich der Sorge der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an, ,,dass die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden."

Die Politik, so auch die Sorge der Professorinnen und Professoren, scheint nicht begreifen zu können, dass es in zunehmend globalen und elektronischen Informationsräumen für Wissenschaft immer wichtiger wird, dass auf das produzierte Wissen freizügig zugegriffen werden kann. Dies liegt nicht im Privatinteresse der Forscher und Lehrer, sondern dient dem Interesse aller, die auf die Produktion neuen Wissens und auf gut ausgebildete Personen angewiesen sind.

Wissenschaftler können es immer weniger akzeptieren, dass das Urheberrecht kaum noch sie begünstigt, sondern den Verlagen alle Rechte gibt, das Wissen, das doch in der Wissenschaft mit öffentlichen Geldern unterstützt produziert wird, durch kommerzielle Verwertungsstrategien künstlich zu verknappen. In den Briefen werden vor allem 5 Punkte konkret angesprochen:

  1. Es macht überhaupt keinen Sinn, dass, wie in § 52b vorgesehen, die elektronischen Bestände der Bibliothek nur in deren Räumen eingesehen werden können. Es könne nicht sein, dass angesichts der flächendeckend vorhandenen technischen Infrastruktur in den Hochschulen, die Menschen zur Information gehen müssen, anstatt - so die Forderung - dass diese durch entsprechend legitimierten Zugriff von allen Rechnern/Terminals der jeweiligen Hochschule campusweit abgerufen werden kann.
  2. Skandalös sei, dass die Gesetzgebung den Verlagen quasi einen ,,Heimatschutz" (so in einem jüngsten Artikel der Direktor des renommierten Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, ... Prof. Reto Hilty) zubillige. Bibliotheken dürften, wenn es denn bei der jetzt vorgesehenen Planung bliebe, überhaupt keine elektronischen Dokumente mehr ausliefern, wenn Verlage mit entsprechenden Informationsprodukten, die sie aus dem öffentlichen Wissen erstellt haben, auf den Markt treten. Bibliotheken, so die Forderung, müssen weiterhin Bildung und Wissenschaft umfassend und zu nutzerfreundlichen Bedingungen mit Information jeder und jeder medialen Art versorgen dürfen.
  3. Das solle auch für solche Werke gelten, für die Urheber nicht mehr ausgemacht werden können bzw. die die Verlage nicht mehr neu auflegen. Bislang dürfen Bibliotheken diese Werke, oft von hoher zeitgeschichtlicher Bedeutung, nicht digitalisieren. Die Rechtspolitik, so die Forderung, müsse sich dieses Problems annehmen, was bislang nicht geschehen ist.
  4. Ebenso haben Regierung und Rechtsausschuss nicht die Forderung des Bundesrates aufgegriffen, dass in § 38 des bestehenden Urheberrechts eine Regelung aufgenommen wird, dass spätestens nach einem halben Jahr der kommerziellen Publikation eines Artikels das Nutzungsrecht vollständig wieder an den Autor zurückfällt und dass dagegen auch keine anderslautenden Verträge abgeschlossen werden können. Professorinnen und Professoren halten das für einen dringend erforderlichen Rückgewinn ihrer informationellen Selbstbestimmung, der zudem auch den Einstieg in nicht-kommerzielle Publikationsformen (Open Access) begünstigen kann. Open Access eröffnet jedermann offenen, entgeltfreien Zugriff auf die produzierten Werke aus Bildung und Wissenschaft. Die Politik würde damit auch ein Zeichen setzen, dass mit öffentlichen Mitteln produziertes Wissen nicht exklusiv den Verwertungsrechten der Wirtschaft überlassen wird.
  5. Schließlich sehen die Professorinnen und Professoren in der Zunahme von technischen Schutzmaßnahmen und Lizenzierungsregelungen über Digital Rights Management auch im Wissenschaftsbereich eine ernste Bedrohung für den freien Zugang auf Wissen. Auch hier macht die Politik bislang keine Anstalten, sich von dem bislang geltenden umfassenden rechtlichen Schutz dieser technischen Schutzmaßnahmen loszusagen. Dies sei umso unverständlicher, als selbst gewichtige Anbieter und Dienstleister aus der Musikindustrie, lange Zeit unbedingte Verfechter des Digital Rights Management, eine starke Verknappungsstrategie inzwischen für kontraproduktiv halten. In der Wissenschaft, so die Forderung, habe Digital Rights Management nichts zu suchen. Auch hier müsse die Politik noch ihre Hausaufgaben machen.

Die Anschreiben enden mit dem eindringlichen Appell: ,,Es kann nicht sein, dass der Umgang mit Wissen und Information nun in elektronischen Umgebungen, die ja alles Potenzial für Freizügigkeit und Offenheit haben, nun viel eingeschränkter und kostspieliger werden soll, als es in analogen Umgebungen der Fall war. Wir können uns eine solche Politik der Einschränkung und Verknappung einfach nicht leisten".

Das Aktionsbündnis, das die Interessen von Bildung und Wissenschaft und damit auch der Professorinnen und Professoren in Sachen Urheberrecht vertritt, fordert die Politik auf, jetzt kein Urheberrecht zu schaffen, das dann auf viele Jahre nur Behinderungen und Rechtsunsicherheit für Studierende, Lehrer und Lehrerinnen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen erzeugt.

Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 320 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 5.500 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
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D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de

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[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
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