UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 4/06
vom 14. März 2006

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' schickt an die französischen Kolleginnen und Kollegen eine Solidaritätsadresse in ihrem Kampf für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht in Frankreich

Déclaration de solidarité (französisch-sprachige Solidaritätsadresse)

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' beobachtet, dass in Frankreich ein Urheberrecht zu entstehen droht, das Bildung und damit Wissenschaft und den Kulturbereich insgesamt einer weitgehenden Kommerzialisierung von Wissen und Information ausliefern könnte. Bildung und Wissenschaft scheinen in Frankreich keine privilegierten Zugriffsrechte auf publiziertes Wissen bekommen zu sollen.

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft'' bekundet Solidarität mit den Bemühungen der französischen Kolleginnen und Kollegen, sich für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einzusetzen, und unterstützt die Positionen  der Conférence des présidents d'université (CPU) und der Association des directeurs et des personnels de direction des bibliothèques universitaires et de la documentation (ADBU).

Aus der Sicht des deutschen Aktionsbündnisses ist es nicht nachzuvollziehen, dass die Gesetzgebung in Frankreich in nur sehr bescheidenem Umfang von den in der EU-Copyright-Richtlinie von 2001 aufgelisteten Ausnahmen (Ausnahmen von den exklusiven Rechten der Rechteinhaber) Gebrauch machen will.

Kaum verständlich besonders, dass es im Bildungs- und Wissenschaftsland Frankreich keine besondere Schranke (Ausnahmeregelung) für Bildung und Wissenschaft geben soll. Selbst in Deutschland, das bekanntlich schon immer eine Tradition eines starken Urheberrechtes hatte, gibt es seit 2003  über den § 52a eine solche Schranke, die allerdings erst einmal aufgrund des starken Lobbying der Verlage bis Ende 2006 befristet ist.

Das deutsche Aktionsbündnis hält auch diesen § 52a im deutschen Urheberrechtsgesetz von 2003 für nicht ausreichend, um der Praxis und den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft zu entsprechen, aber immerhin ist es nach § 52a doch möglich, für Forschungseinheiten und Kurse an den Hochschulen elektronische Wissensbanken bzw. elektronische Semesterapparate auch aus urheberrechtsgeschützten Materialien aufzubauen und den Berechtigten bereitzustellen. Dass dafür Entgelt zu entrichten ist, war in dem gegenwärtigen Klima der Kommerzialisierung von Wissen und Information nicht anders zu erwarten und ist auch in Ordnung.

Das Aktionsbündnis unterstützt alle Bemühungen der französischen Kolleginnen und Kollegen, überhaupt eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke und dann eine möglichst liberale im französischen Gesetz unterzubringen und sichert jede Form der Mitwirkung daran zu.

Weiter unterstützt das Aktionsbündnis alle Vorhaben der französischen Kolleginnen und Kollegen, den Zugriff auf die elektronischen Bestände der Bibliotheken und die elektronische Dokumentlieferung im nationalen Verbundsystem zu solchen Bedingungen in das Gesetz unterzubringen, dass die Bibliotheken ihren Auftrag auch über die elektronischen Medien wahrnehmen können. Es sollte in Frankreich vermieden werden, dass den internationalen, auf Stakeholder-Gewinn ausgerichteten großen Verlagen über das Urheberrecht quasi ein Monopol auf die elektronische Dokumentbereitstellung zugestanden wird.

Auch in Deutschland ist diese Gefahr einer Ohnmacht der Bibliotheken und der Marktmonopole für die Dokumentlieferung nicht von der Hand zu weisen, und das Aktionsbündnis kämpft darum, die entsprechenden problematischen §§ 52b und 53a  noch bildungs- und wissenschaftsfreundlicher zu gestalten. Es kann nicht sein, dass die Nutzungsbedingungen im elektronischen Umfeld, das an sich ja den freien Umgang mit Wissen und Information begünstigen soll und kann, nun viel schlechter werden sollen, als es im analogen Umfeld der Fall war. Bildungs- und wissenschaftsfreundliche Regelungen in Frankreich würden auch Bildung und Wissenschaft in Deutschland und den anderen EU-Ländern helfen.

Nicht zuletzt möchte das Aktionsbündnis auch nicht seine Enttäuschung verhehlen, dass es im aktuellen französischen Gesetzgebungsprozess jetzt wieder höchst problematisch geworden ist, die an sich schon fest vereinbarte sogenannte Kulturpauschale im Gesetz verbindlich zu machen. Das Parlament wird nun das letzte Wort haben. Durch diese Regelung, nach der gegen die Zahlung einer kleinen monatlichen Pauschale (flat rate) durch alle Internetnutzer dann der Austausch von urheberrechtlich geschütztem Material frankreichweit erlaubt gewesen wäre, hätte Frankreich  ein bedeutendes Zeichen gesetzt -  ganz im Sinne des weltweit als vorbildlich angesehenen Einsatzes Frankreichs für eine ,,exception culturelle'', der schließlich auch zur Verabschiedung der entsprechenden Konvention der UNESCO (Convention sur la protection et la promotion de la diversité des expressions culturelles) im letzten Jahr wesentlich beigetragen hat.

Das Urheberrechtsbündnis wünscht den französischen Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Geist, nämlich dass Kultur, Wissen und Information nicht alleine Gegenstand von Handel und kommerzieller Verwertung sein dürfen, auch über das Parlament Einfluss auf die Ausgestaltung des französischen Urheberrechts haben wird. Das sollte dann auch positive Auswirkungen auf die anderen Länder in der EU haben. Die Ausgestaltung des Urheberrechts, der Umgang mit Wissen und Information, darf nicht alleine den Juristen und den kommerziellen Interessenvertretern überlassen bleiben. Das Aktionsbündnis verfolgt mit großem Interesse das hohe intellektuelle Niveau der öffentlichen Urheberrechtsdebatte in Frankreich und wünscht, auch im eigenen Interesse in Deutschland, den Argumenten, die Freizügigkeit, Teilen von Wissen, Fairness und Gerechtigkeit für die Informations- und Wissensgesellschaften für unverzichtbar ansehen, allen Erfolg.

Insesamt bietet sich das Aktionsbündnis, zusammen mit anderen Institutionen in Deutschland, wie DINI, die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation,  dauerhaft als Koalitionspartner mit den entsprechenden französischen Einrichtungen an, auch um alternative Ansätze, wie Open Access oder Creative Commons gemeinsam voranzutreiben.


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 260 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 3600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de

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October 3rd 2011:
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July 19th 2011:
Survey on the expectations in education and research on demands to the Copyright Act (Questionnaire...)

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Google bleibt beim Urheberrecht am Ball mit Perspektive 2035 — Einiges sollte jetzt schon möglich sein! (more...)

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Folgen aus dem Fall Guttenberg — Wissenschaft wehrt sich gegen Bagatellisierung (more...)

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Der Teufel steckt im Detail — Verwaiste Werke: Aktionsbündnis mahnt Transparenz an (more...)

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Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige Interessenvertretung gegründet. (more...)

June 29th 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung des BMJ am 28. Juni 2010 (more...)

June 15th 2010:
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June 14th 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre „Berliner Rede zum Urheberrecht“:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin

Februar 4th 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag. (more...)

January 7th 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu „Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future“ Stellung. (more...)

December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren. (more...)

November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung Vortragsfolien, Pressemitteilung

November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen. (more...)

November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung (more...)

November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert. (download A5 or A4 for duplex printout)

November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition „Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ (more...)

October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln. (more...)

October 8th 2009:
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September 26th 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt: (answers)

September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search (press release)

September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen (answers and synopsis) (press release)

September 4th 2009:
Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler zur Rechteübertragung an die VG WORT publiziert (letter) (press release)

September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (letter) (press release)

September 1st 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (more...)

August 21st 2009:
Aktionsbündnis in direkten Verhandlungen mit Google Inc. wegen GBS (more...)

July 28th 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.

June 13th 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009: Urheberrecht „Dritter Korb“ (more...)

June 5th 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search: Recommendations, Press Release

May 11th 2009:
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May 4th 2009:
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