Pressemitteilung 3/06
vom 1. Februar 2006
,,Mensch werde wesentlich" - eine Nachlese zur Urheberrechtsanhörung vom
26. Januar 2006
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" bedauert
es, dass sich auch nach der Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - ,,Zweiter Korb" vom
26.1.2006 wenig Chancen zeigen, ein ,,bildungs- und
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" auf den Weg zu bringen, wie es
sich die Regierung im Koalitionsvertrag vorgenommen hat.
Die kleinen Spielräume, die die neuen §§ 52b (Wiedergabe von Werken an
elektronischen Leseplätzen) und 53a (Kopienversand ) scheinbar eröffnen,
reichen wegen der dort formulierten starken Einschränkungen keineswegs
aus. Weiter macht Sorge, dass das Schicksal des 2003 neu in das
Urhebergesetz aufgenommenen § 52a - das ist die sogenannte
Wissenschaftsschranke - ungewiss ist. Passiert nichts, dann fällt § 52a
Ende 2006 ersatzlos weg, und Bildung und Wissenschaft können ihre
Investitionen in elektronische Semesterapparate und Wissensbanken für
Forschergruppen als Verlust abschreiben. Ob das dann ein Fall für die
Rechnungshöfe wird?
Dass Bildung und Wissenschaft kaum eine Rolle bei den Urhebergesetzen zu
spielen scheinen, liegt wohl weniger an dem Justizministerium selber,
das mehrfach Ansätze unternommen hat, Schranken zugunsten von Bildung
und Wissenschaft in das Urhebergesetz einzubringen. Sicher nicht in dem
Umfang, wie es selbst die entsprechende EU-Richtlinie von 2001 möglich
gemacht hätte und sicher nicht so, wie es den Bedürfnissen von Bildung
und Wissenschaft entsprechen müsste. Aber selbst die sehr
zurückhaltenden Vorhaben des BMJ werden regelmäßig von einer vereinten
Koalition der Verwerter-Lobbyisten angegriffen und mit einigem Erfolg
entsprechend ihren Interessen unschädlich gemacht oder ganz beseitigt.
Die Lobbyisten aus IT-Industrie/Bitkom, Informations-/Verlagswirtschaft
(Börsenverein), Verwertungsgesellschaften, ... - so uneinig sie
untereinander sind, so einig sind sie sich, dass ein freier Umgang mit
Wissen und Information auf keinen Fall in Frage kommen darf. Für sie,
das wurde bei der Anhörung überdeutlich, ist ausgemacht, dass
Informationsgesellschaft dadurch definiert ist, dass Wissen und
Information endgültig zur Ware geworden ist. Ebenso ist es für sie
ausgemacht, dass Anreize für Kreativität und zur Produktion neuen
Wissens (wozu Musik oder Filme genauso gehören wie Textprodukte) nur
über entsprechende Entgelte, also über monetäre Anerkennung gegeben
werden können. Entgelte, so die Meinung, sind nur über Verknappung des
Zugriffs und der Nutzung möglich. Das alles trifft für Bildung und
Wissenschaft nur sehr begrenzt zu.
Das Aktionsbündnis bedauert es sehr, dass vor allem der Börsenverein
keine Gelegenheit auslässt, um alle Versuche, das Urheberrecht mit den
elementaren Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft verträglich zu
machen, als verfassungswidrig und Kriminalität begünstigend zu
bekämpfen. Das gipfelte bei der Anhörung in dem Vorwurf des Justiziars
des Börsenvereins, das Aktionsbündnis wolle das Urheberrecht ganz
abschaffen. Das ist nichts als Polemik und fördert nicht die nötige
Zusammenarbeit der beim Publizieren beteiligten Akteure.
Auch das Aktionsbündnis will die Interessen der Forscher und
(Hochschul-)Lehrer, die ja auch Urheber sind, schützen und befördern.
Aber das Aktionsbündnis erinnert daran, dass das primäre Interesse in
Bildung und Wissenschaft darin besteht, dass ihr produziertes Wissen so
schnell und so freizügig wie möglich von möglichst vielen genutzt werden
kann. Für Wissenschaftler und Lehrer muss zudem sichergestellt
bleiben, dass auf sie als die Urheber neuer Wissensobjekte referenziert
wird.
Daher kann das Aktionsbündnis auch gut mit der bei der Anhörung stark
umstrittenen Streichung des Absatzes 4 von § 31 leben, der bislang zu
langwierigen Verhandlungen bei der Einführung bislang unbekannter
Nutzungsarten geführt hatte. Dessen Streichung wurde von den
Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der Urheber selber als
,,kalte Enteignung" bezeichnet. Wissenschaftler begrüßen und unterstützen
jede neue mediale Form zur Verbreitung ihrer Erkenntnisse. Dass die
Verleger dabei in die Pflicht genommen werden müssen, sich mit den
Urhebern auf die Bedingungen der neuen Verwertung zu einigen (also auf
das "wie", nicht auf das "ob"), muss das Urhebervertragsrecht regeln.
Gravierender sind für das Aktionsbündnis vor allem die Einschränkungen
im § 52a, die Forscher, Lehrer und Studierende quasi ins Steinzeitalter
der Informationsarbeit zurückwerfen. Obgleich Hochschulen über
ausgebaute Netze verfügen und die meisten Mitglieder von Hochschulen über
Rechner/Laptops verfügen, sollen diese nicht verwendet werden dürfen,
wenn es um den Zugriff auf die in der Bibliothek vorhandene Information
geht. Das soll nur an speziell dafür eingerichteten Arbeitsplätzen in
der Bibliothek möglich sein. Weitere vorgesehene Einschränkungen
behindern die politisch an sich geforderten gemeinsamen Projekte von
Wissenschaft und Wirtschaft.
Geradezu katastrophal würde sich auswirken, wenn über den neu
vorgesehenen § 53a letztlich der elektronische Dokumentlieferdienst der
Bibliotheken (subito), der mit erheblichen Mitteln des BMBF und mit
großer Nutzerakzeptanz aufgebaut wurde, abgeschafft werden muss, weil
durch das Gesetz den Marktanbietern - das sind mit Blick auf die
Zeitschriften vor allem große internationale Konzerne - exklusive
Privilegien, ja Monopole auf die elektronische Dokumentlieferung
eingeräumt werden sollen. Das Aktionsbündnis sieht hier keinen
Handlungsbedarf zugunsten der Verlagswirtschaft, deren Vertreter
ohnehin erfolgreich dabei sind, attraktive Mehrwertdienste aufzubauen
und zu vermarkten. Dieser Markt muss nicht weiter geschützt werden.
Dr. Weis, der neue Chef im BMJ für das Urheberrecht, versuchte zu Beginn
der Anhörung die Teilnehmer auf das Motto "Mensch werde wesentlich" zu
verpflichten. Das Aktionsbündnis anerkennt natürlich, dass das
Urheberrecht in erster Linie dem Schutz der Urheber zu dienen hat
(faktisch dient es natürlich den Interessen der Verwerter) und nicht den
Nutzern von publiziertem Wissen in Bildung und Wissenschaft. Jedoch ist
ein Urheberrecht, das Bildung und Wissenschaft stranguliert und die
Potenziale der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien nur
unzureichend ausnutzen lässt, mit einer modernen Gesellschaft und mit
dem Innovationsbedarf der Wirtschaft nicht vereinbar. "Bildung und
Wissenschaft - Schlüssel zur Zukunft" - auch das steht im
Koalitionsvertrag und "Deutschlands Zukunft liegt in den Köpfen der
Menschen". Ohne freien Zugriff auf das publizierte Wissen der
Vergangenheit werden die Köpfe keine Zukunft entwerfen können.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet.
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und
fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im
öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten
Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses
ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von
der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 260 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 3600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus).
Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de,
beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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News  |
July 15th 2010:
Aktionsbündnis zieht positives Resümee der 2. Anhörung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf für Bildung und Wissenschaft
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July 6th 2010:
Aktionsbündnis stellt seinen Entwurf einer Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vor
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June 30th 2010:
Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige
Interessenvertretung gegründet.
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June 29th 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung
des BMJ am 28. Juni 2010
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June 15th 2010:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Bundesjustizministerin
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June 14th 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre Berliner Rede zum Urheberrecht:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin
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Februar 4th 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag.
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January 7th 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu Creative Content in a European Digital Single
Market: Challenges for the Future Stellung.
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December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt
in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren.
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November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung
Vortragsfolien,
Pressemitteilung
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November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen.
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November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(download A5 or
A4 for duplex printout)
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November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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October 8th 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern
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September 26th 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
(answers)
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September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(press release)
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(answers and synopsis)
(press release)
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September 4th 2009:
Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler zur Rechteübertragung an die VG WORT publiziert
(letter)
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September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
(letter)
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September 1st 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
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August 21st 2009:
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July 28th 2009:
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June 13th 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz
vom 19. Februar 2009: Urheberrecht Dritter Korb
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June 5th 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren
gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search:
Recommendations,
Press Release
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May 11th 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ
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May 4th 2009:
Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem
Google Book Settlement publiziert und verschickt
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April 27th 2009:
Stellungnahme zur Heidelberger Erklärung publiziert
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March 25th 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert?
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October 20th 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre
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July 24th 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission
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