UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 2/08
vom 24. Juli 2008

Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission

Zusammenfassung

Das neue Grünbuch der EU-Kommission „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ von Mitte Juli eröffnet die Debatte um ein Urheberrecht, das besser als die alte EU-Richtlinie von 2001 den aktuellen elektronischen Entwicklungen der Informationsverbreitung in der Wissenschaft und im Bildungsbereich Rechnung tragen soll. Zwar stehen auch in diesem Grünbuch nach wie vor die Chancen der kommerziellen Verwertung von Wissen und Bildung im Vordergrund der Überlegungen der Kommission. Das Aktionsbündnis sieht jedoch durchaus Chancen, dass die Kommission durch entsprechende politische und zivilgesellschaftliche Einflussnahme bewegt werden könnte, die Belange von Wissenschaft und Bildung, die einen barrierefreien und offenen Zugang zu Informationen benötigen, besser zu berücksichtigen. Auch zeichnen sich neue Möglichkeiten für die elektronische Bereitstellung und Dokumentlieferung durch Bibliotheken sowie für verwaiste Werke ab. Zumindest werden entsprechende Fragen formuliert, die bis zum 30.12.2008 von den verschiedenen Interessengruppen beantwortet werden sollen. Die Kommission führt bis zum 30.11.2008 eine öffentliche Konsultation zum Grünbuch durch. Das Aktionsbündnis fordert alle Organisationen, Gesellschaften und Verbände im Bereich Bildung und Wissenschaft auf, sich an der Konsultation zu beteiligen und die Chance zu nutzen, auf die europäische Urheberrechtspolitik Einfluss zu nehmen. Die aus dem Grünbuch hervorgehende neue EU-Richtlinie wird auch für die deutsche Gesetzgebung Folgen haben

Hintergrund

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Datum 16. Juli 2008 ein neues Grünbuch vorgelegt, das den Titel trägt „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“. Das Grünbuch soll eine Diskussion in Gang bringen, „in welcher Form Informationen, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind, am besten online verbreitet werden können“.

Die Kommission hat im Grünbuch 25 Fragen formuliert und alle Interessengruppen aufgefordert, bis spätestens 30.11.2008 dazu bzw. zum Grünbuch insgesamt Stellung zu beziehen. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ wird diese Gelegenheit wahrnehmen. Dies ist umso wichtiger, als die entsprechenden Regulierungen im deutschen Urheberrecht sehr stark und sehr restriktiv durch die Vorgaben der jeweiligen EU-Richtlinie bestimmt werden. Schon jetzt eine erste Einschätzung:

Ein Grünbuch soll in der Regel in eine für die Mitgliedstaaten verbindliche Richtlinie münden. Wenn in Deutschland das Urheberrecht tatsächlich im Rahmen des ausstehenden „Dritten Korbs“ bildungs- und wissenschaftsfreundlich gestaltet werden soll, wie es der Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung vorsieht, dann wird man jetzt an den notwendigen Verbesserungen auf der Ebene der EU mitarbeiten müssen.

Gibt es also Hoffnung für eine wissenschafts- und bildungsfreundliche EU-Richtlinie? Grundsätzlich betrachtet die EU weiterhin „Wissen und Bildung (auch Humankapital genannt) als Wirtschaftsgüter oder Produkte und Dienstleistungen. Das Aktionsbündnis wird die Politik weiter davon zu überzeugen suchen, dass Wissen und Bildung nicht alleine Gegenstand kommerzieller Verwertung sein dürfen, sondern Gemeinschaftsgüter sind. „Zumindest das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen muss grundsätzlich frei verfügbar sein“, so fordert es der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen. „Dieses Wissen darf nur mit einfachen Nutzungsrechten an die Verlage abgegeben werden. Den Urhebern, hier den Wissenschaftlern, muss das ,Grundrecht' (so forderte es auch z.B. die Max-Planck-Gesellschaft) verbleiben, ihre Werke ergänzend zur kommerziellen Verwertung frei zugänglich zu machen“.

Das Aktionsbündnis hält es im öffentlichen Interesse liegend, wenn auch die EU dieses Prinzip der freien Zugänglichkeit jeder Urheberrechtsregulierung zugrundelegen würde. Gerade diese freie Nutzung kann den Verlagen die Möglichkeit eröffnen, um über neue Geschäftsmodelle in elektronischen Räumen dennoch Gewinne zu erzielen. Dieses scheinbare Paradox kann und muss aufgelöst werden.

Das Aktionsbündnis begrü?_t, dass die Kommission nun in Frage stellt, ob Ausnahmen von den exklusiven Verwertungsrechten weiterhin nur über die in der EU-Richtlinie von 2001 formulierte, abgeschlossene Liste zugelassen werden sollen. Die EU Kommission fragt daher an, ob es nicht neue Schranken z.B. mit Bezug auf verwaiste Werke geben soll, also für solche Werke, für die die Rechteinhaber nicht ausgemacht werden können, die aber dennoch jetzt digitalisiert werden sollten. Ebenso wird nach einem Bedarf für weitere Schranken für die Nutzung von Wissen durch Menschen mit Behinderung gefragt. Diese Fragen sind eindeutig zu bejahen. Fast schon revolutionär, aber auch gefährlich fragt das Grünbuch zudem an, ob es auch eine Ausnahme für von Nutzern geschaffene Inhalte geben soll. Das bezieht sich wohl auf das kollaborative Arbeiten in den sozialen Diensten von Web 2.0.

Bewegung in die richtige Richtung erscheint auch bei Schranken zugunsten der Bibliotheken möglich. So hinterfragt das Grünbuch die jetzige Regelung, dass die von Bibliotheken digitalisierten Werke nur an speziellen Arbeitsplätzen in den Bibliotheken eingesehen werden dürfen. Angesichts der Tatsache, dass jeder Forscher und jeder Studierende über die Netze mit den eigenen Rechnern im Prinzip von überall auf diese Werke zugreifen könnte, erscheint eine solche Regelung tatsächlich obsolet.

Weiterhin fordert die EU Wissenschaftler auf, sich dazu zu äu?_ern, welche neuen Verteilungsformen für elektronische Dokumente heute sinnvoll sind. Hierdurch könnte sich ?Dnderungsbedarf bezüglich der für Bildung und Wissenschaft fatalen §§ 52b und 53a des deutschen Urheberrechts ergeben, die zum einen die Benutzung digitaler Bibliotheksbestände stark beschränken und zum andern die elektronische Dokumentlieferung, z.B. durch subito, derzeit kaum möglich machen.

Das Aktionsbündnis hält daher ein allgemeines Ausnahmeprinzip im Urheberrecht, wie es durch das US-amerikanische Fair-use-Prinzip gegeben ist, für geeigneter, um besser auf technologische Neuentwicklungen reagieren zu können.

Noch weitergehender fordert das Aktionsbündnis, schon auf der EU-Ebene ein spezielles Privileg für Wissenschaft und Bildung und für die sie versorgenden Bibliotheken und Informationsvermittlungseinrichtungen im Urheberrecht zu verankern.

Das Aktionsbündnis ruft alle Organisationen, Fachgesellschaften und Verbände sowie auch betroffene Wissenschaftler und Privatpersonen auf, Stellungnahmen zu dem Grünbuch abzugeben, so dass das Feld nicht den Lobbyisten der Informationswirtschaft überlassen bleibt. Das Grünbuch stellt für Eingaben die folgende Email-Adresse bereit: markt-d1@ec.europa.eu.

Von der Grundtendenz her schätzt das Aktionsbündnis das Grünbuch mit vorsichtigem Optimismus ein. Es könnte Bewegung in das bislang dogmatisch sehr strenge und auf kommerzielle Verwertung gerichtete Urheberrecht kommen. Die Chance, die in der aktuellen Diskussion um das Urheberrecht auf der Ebene der EU liegt, sollte genutzt werden. Der Bundestag hat beschlossen, einen „Dritten Korb“ zum Urheberrecht auf den Weg zu bringen, bei dem Bildung und Wissenschaft im Zentrum stehen sollen. Die Vorbereitungen dazu sollten im Kontext der Fragen des EU-Grünbuchs erfolgen.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 350 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 6.900 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.

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