Pressemitteilung 2/08
vom 24. Juli 2008
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission
Zusammenfassung
Das neue Grünbuch der EU-Kommission Urheberrechte in der
wissensbestimmten Wirtschaft von Mitte Juli eröffnet die
Debatte um ein Urheberrecht, das besser als die alte EU-Richtlinie von
2001 den aktuellen elektronischen Entwicklungen der
Informationsverbreitung in der Wissenschaft und im Bildungsbereich
Rechnung tragen soll. Zwar stehen auch in diesem Grünbuch nach
wie vor die Chancen der kommerziellen Verwertung von Wissen und
Bildung im Vordergrund der Überlegungen der Kommission. Das
Aktionsbündnis sieht jedoch durchaus Chancen, dass die Kommission
durch entsprechende politische und zivilgesellschaftliche
Einflussnahme bewegt werden könnte, die Belange von Wissenschaft
und Bildung, die einen barrierefreien und offenen Zugang zu
Informationen benötigen, besser zu berücksichtigen. Auch
zeichnen sich neue Möglichkeiten für die elektronische
Bereitstellung und Dokumentlieferung durch Bibliotheken sowie für
verwaiste Werke ab. Zumindest werden entsprechende Fragen formuliert,
die bis zum 30.12.2008 von den verschiedenen Interessengruppen
beantwortet werden sollen. Die Kommission führt bis zum
30.11.2008 eine öffentliche Konsultation zum Grünbuch
durch. Das Aktionsbündnis fordert alle Organisationen,
Gesellschaften und Verbände im Bereich Bildung und Wissenschaft
auf, sich an der Konsultation zu beteiligen und die Chance zu nutzen,
auf die europäische Urheberrechtspolitik Einfluss zu nehmen. Die
aus dem Grünbuch hervorgehende neue EU-Richtlinie wird auch
für die deutsche Gesetzgebung Folgen haben
Hintergrund
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Datum 16.
Juli 2008 ein neues Grünbuch vorgelegt, das den Titel trägt
Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft.
Das Grünbuch soll eine Diskussion in Gang bringen, in
welcher Form Informationen, die für Forschung, Wissenschaft und
Unterricht von Belang sind, am besten online verbreitet werden
können.
Die Kommission hat im Grünbuch 25 Fragen formuliert und alle
Interessengruppen aufgefordert, bis spätestens 30.11.2008 dazu
bzw. zum Grünbuch insgesamt Stellung zu beziehen. Das
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft wird diese Gelegenheit wahrnehmen. Dies ist umso
wichtiger, als die entsprechenden Regulierungen im deutschen
Urheberrecht sehr stark und sehr restriktiv durch die Vorgaben der
jeweiligen EU-Richtlinie bestimmt werden. Schon jetzt eine erste
Einschätzung:
Ein Grünbuch soll in der Regel in eine für die
Mitgliedstaaten verbindliche Richtlinie münden. Wenn in
Deutschland das Urheberrecht tatsächlich im Rahmen des
ausstehenden Dritten Korbs bildungs- und
wissenschaftsfreundlich gestaltet werden soll, wie es der
Koalitionsvertrag der jetzigen Bundesregierung vorsieht, dann wird man
jetzt an den notwendigen Verbesserungen auf der Ebene der EU
mitarbeiten müssen.
Gibt es also Hoffnung für eine wissenschafts- und
bildungsfreundliche EU-Richtlinie? Grundsätzlich betrachtet die
EU weiterhin Wissen und Bildung (auch Humankapital genannt) als
Wirtschaftsgüter oder Produkte und Dienstleistungen. Das
Aktionsbündnis wird die Politik weiter davon zu überzeugen
suchen, dass Wissen und Bildung nicht alleine Gegenstand kommerzieller
Verwertung sein dürfen, sondern Gemeinschaftsgüter sind.
Zumindest das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen
muss grundsätzlich frei verfügbar sein, so fordert es
der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen.
Dieses Wissen darf nur mit einfachen Nutzungsrechten an die
Verlage abgegeben werden. Den Urhebern, hier den Wissenschaftlern,
muss das ,Grundrecht' (so forderte es auch z.B. die
Max-Planck-Gesellschaft) verbleiben, ihre Werke ergänzend zur
kommerziellen Verwertung frei zugänglich zu machen.
Das Aktionsbündnis hält es im öffentlichen Interesse
liegend, wenn auch die EU dieses Prinzip der freien
Zugänglichkeit jeder Urheberrechtsregulierung zugrundelegen
würde. Gerade diese freie Nutzung kann den Verlagen die
Möglichkeit eröffnen, um über neue
Geschäftsmodelle in elektronischen Räumen dennoch Gewinne zu
erzielen. Dieses scheinbare Paradox kann und muss aufgelöst
werden.
Das Aktionsbündnis begrü?_t, dass die Kommission nun in
Frage stellt, ob Ausnahmen von den exklusiven Verwertungsrechten
weiterhin nur über die in der EU-Richtlinie von 2001 formulierte,
abgeschlossene Liste zugelassen werden sollen. Die EU Kommission fragt
daher an, ob es nicht neue Schranken z.B. mit Bezug auf verwaiste
Werke geben soll, also für solche Werke, für die die
Rechteinhaber nicht ausgemacht werden können, die aber dennoch
jetzt digitalisiert werden sollten. Ebenso wird nach einem Bedarf
für weitere Schranken für die Nutzung von Wissen durch
Menschen mit Behinderung gefragt. Diese Fragen sind eindeutig zu
bejahen. Fast schon revolutionär, aber auch gefährlich fragt
das Grünbuch zudem an, ob es auch eine Ausnahme für von
Nutzern geschaffene Inhalte geben soll. Das bezieht sich wohl auf das
kollaborative Arbeiten in den sozialen Diensten von Web 2.0.
Bewegung in die richtige Richtung erscheint auch bei Schranken
zugunsten der Bibliotheken möglich. So hinterfragt das
Grünbuch die jetzige Regelung, dass die von Bibliotheken
digitalisierten Werke nur an speziellen Arbeitsplätzen in den
Bibliotheken eingesehen werden dürfen. Angesichts der Tatsache,
dass jeder Forscher und jeder Studierende über die Netze mit den
eigenen Rechnern im Prinzip von überall auf diese Werke zugreifen
könnte, erscheint eine solche Regelung tatsächlich obsolet.
Weiterhin fordert die EU Wissenschaftler auf, sich dazu zu
äu?_ern, welche neuen Verteilungsformen für elektronische
Dokumente heute sinnvoll sind. Hierdurch könnte sich
?Dnderungsbedarf bezüglich der für Bildung und Wissenschaft
fatalen §§ 52b und 53a des deutschen Urheberrechts ergeben, die zum
einen die Benutzung digitaler Bibliotheksbestände stark
beschränken und zum andern die elektronische Dokumentlieferung,
z.B. durch subito, derzeit kaum möglich machen.
Das Aktionsbündnis hält daher ein allgemeines
Ausnahmeprinzip im Urheberrecht, wie es durch das US-amerikanische
Fair-use-Prinzip gegeben ist, für geeigneter, um besser auf
technologische Neuentwicklungen reagieren zu können.
Noch weitergehender fordert das Aktionsbündnis, schon auf der
EU-Ebene ein spezielles Privileg für Wissenschaft und Bildung und
für die sie versorgenden Bibliotheken und
Informationsvermittlungseinrichtungen im Urheberrecht zu verankern.
Das Aktionsbündnis ruft alle Organisationen, Fachgesellschaften
und Verbände sowie auch betroffene Wissenschaftler und
Privatpersonen auf, Stellungnahmen zu dem Grünbuch abzugeben, so
dass das Feld nicht den Lobbyisten der Informationswirtschaft
überlassen bleibt. Das Grünbuch stellt für Eingaben die
folgende Email-Adresse bereit: markt-d1@ec.europa.eu.
Von der Grundtendenz her schätzt das Aktionsbündnis das
Grünbuch mit vorsichtigem Optimismus ein. Es könnte Bewegung
in das bislang dogmatisch sehr strenge und auf kommerzielle Verwertung
gerichtete Urheberrecht kommen. Die Chance, die in der aktuellen
Diskussion um das Urheberrecht auf der Ebene der EU liegt, sollte
genutzt werden. Der Bundestag hat beschlossen, einen Dritten
Korb zum Urheberrecht auf den Weg zu bringen, bei dem Bildung
und Wissenschaft im Zentrum stehen sollen. Die Vorbereitungen dazu
sollten im Kontext der Fragen des EU-Grünbuchs erfolgen.
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 350 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 6.900 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp
(Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.
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(download A5 or
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November 10th 2009:
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October 27th 2009:
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October 8th 2009:
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September 26th 2009:
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September 21st 2009:
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September 21st 2009:
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(answers and synopsis)
(press release)
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Recommendations,
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May 4th 2009:
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April 27th 2009:
Stellungnahme zur Heidelberger Erklärung publiziert
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March 25th 2009:
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October 20th 2008:
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July 24th 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission
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