Pressemitteilung 02/07
vom 09. Februar 2007
Vereinbarung zwischen Börsenverein und Bibliotheksverband schafft beim
elektronischen Dokumentversand mehr Probleme als sie löst
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht die
zwischen Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Deutschen
Bibliotheksverband getroffene Gemeinsame Stellungnahme zu wichtigen
vorgesehenen Paragraphen der aktuellen Urheberrechtsanpassung keineswegs
als eine Beilegung des Streits um den Online-Versand von Dokumenten in
den Bereichen Bildung und Wissenschaft an. Vielmehr lehnt das
Aktionsbündnis diese Vereinbarung in sehr vielen Punkten ab und
betrachtet sie als gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft
gerichtet, zumal die Optionen, die sich heute durch offene
Publikationsmodelle ergeben können, außen vor gelassen wurden.
Es mag gut gemeint sein, auch im Interesse von Bildung und Wissenschaft
zu einer Einigung mit den Verlagen zu kommen, aber diese Vereinbarung
weist eindeutig in die falsche Richtung - abgesehen davon, dass der
Börsenverein kaum für die internationale Zeitschriftenverlage sprechen
kann, die den weitaus größten Marktanteil haben und die die eigentlichen
Probleme der sogenannten Zeitschriften- oder Bibliothekskrise ausmachen.
Gemäß der Vereinbarung soll die Nutzung elektronischer Materialien nur
in den Räumen der Bibliothek erlaubt sein (on the spot). Den Verlagen
wird eine Mitsprache bei der ,,angemessenen" Preisgestaltung zugestanden,
die vermutlich zwischen der jetzigen Fernleihe und den Marktpreisen
liegen wird - auf Studierende werden dann Preise von ca. €15 mindestens
zukommen. Es soll darauf verzichtet werden, dass Bibliotheken ihre
Bestände selber digitalisieren, wenn die Verlage entsprechende
elektronische Angebote machen, ohne dass die Verlage bislang eine
Konzeption für Langzeitsicherung vorgelegt haben. Den Nutzern wird
zugemutet, dass ihnen Dokumente, die sie über elektronische Fernleihe
erhalten sollen, nur als Papierausdrucke zugehen. Und das Gravierendste:
Zu einer Zeit, in der Steve Jobs von Apple rät, Digital Rights
Management (DRM) von den Musikobjekten zu entfernen, weil es zum einen
sowieso nichts nutzt und für die Anbieter auch zu teuer wird, aber vor
allem, weil Benutzer mit den erworbenen Objekten machen wollen, was sie
wollen - vor einem solchen sich abzeichnenden Hintergrund sollen
elektronische, ohnehin nur in Grafikformaten bereitzustellende Dokumente
mit DRM versehen werden, damit sie gegen ,,Vervielfältigung und
Weiterleitung gesichert" sind.
Das Aktionsbündnis hat seine Bedenken in einem Anschreiben an Frau Dr.
Schavan (BMBF) und Frau Zypries (BMJ) geltend gemacht. Die elektronische
Dokumentversorgung sei für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass
sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und
Deutschen Bibliotheksverband stützen könnte. Das Aktionsbündnis hat
daher den Ministerien vorgeschlagen, dass, neben den bislang
Beteiligten, Bildung und Wissenschaft sowie Vertreter aus dem Kreis der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie andere wie
Bund-Länder-Kommission (BLK), Kultusministerkonferenz (KMK) zu einer
erneuerten Gesprächsrunde versammelt werden sollten. Im Übrigen dürfe
die Politik durch diesen unzureichenden Versuch, eine
außerurheberrechtliche vertragliche Einigung zu erreichen, nicht aus der
Pflicht entlassen werden, die auf Bildung und Wissenschaft (und
Bibliotheken) abzielenden Regelungen im Urheberrecht so zu formulieren,
dass ein Ziel der Koalitionsvereinbarung dieser Regierung, nämlich ein
,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht", erreicht werden
kann.
Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 320 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 5.100 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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September 26th 2009:
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September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
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September 1st 2009:
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