Pressemitteilung 1/08
vom 28. Februar 2008
Wissenschaft off-line — erste negative Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle
Seit Januar 2008 ist das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft. Eigentlich
sollte das Gesetz die Rechte der Urheber und damit auch die Rechte der
wissenschaftlichen Autoren in der Informationsgesellschaft
stärken. Genauer betrachtet, füllt das novellierte
Urheberrecht aber vor allem die Kassen der Verlage, schränkt die
Informationsversorgung für Wissenschaft und Bildung deutlich ein,
macht sie umständlicher und deutlich teurer.
Stopp aller elektronischen Lieferungen bei Subito
Am Beispiel des Dokumentlieferdienstes Subito, einem Zusammenschluss
mehrerer deutscher, schweizerischer und österreichischer
Bibliotheken, der Endkunden direkt mit Kopien aus Büchern und
Zeitschriften beliefert, zeigt sich, dass der Service deutliche
Einschnitte erfährt.
Konnten im Jahre 2007 noch ca. 1,5 Mio Bestellungen vornehmlich
über den elektronischen Lieferweg an Wissenschaftler und
Studenten verschickt werden, so wurde mit dem Inkrafttreten des
novellierten Urheberrechtes zum 1.1.2008 die elektronische Versendung
komplett eingestellt und auf Post- und Faxversand beschränkt.
Das Urheberrechtsgesetz räumt zwar grundsätzlich eine
elektronische Belieferung ein, knüpft diese aber an die
Bedingung, dass nur dann ein elektronisches PDF-Dokument versendet
werden darf, wenn der Verlag kein eigenes, offensichtliches
elektronisches Angebot zu angemessenen Preisen bereit hält.
Ansonsten erlaubt es nur noch den Post- und Faxversand.
Fest steht, dass es für Teile der von den Subito-Bibliotheken
angebotenen Dokumente elektronische Verlagsangebote gibt.
Da Subito bereits in der Vergangenheit von den Verlagen verklagt
worden ist (Klage vor dem Bundesgerichtshof) und das novellierte
Urheberrechtsgesetz die Position der Verlage einseitig stärkt,
hat Subito zunächst einmal die elektronische Lieferung
eingestellt und faktisch damit sich selbst und die Kunden
ausgebremst!
Knebelverträge der Verlage
Um weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen,
schließt Subito zurzeit Verträge mit den deutschen
Verlagen, damit eine elektronische Versendung wieder aufgenommen
werden kann.
Die eindeutig bessere Verhandlungsposition haben dabei die Verleger,
da ihnen das Urheberrecht große Handlungsspielräume
eröffnet. Das Ergebnis sind Knebelverträge mit großen
Nachteilen für die Wissenschaft:
- Die Verlage verlangen für über Subito gelieferte
elektronische Dokumente gesonderte Lizenzgebühren. Die Preise
steigen mit jedem Jahr.
- Restriktive Regelungen sehen vor, dass jede Lieferbibliothek ab
Juli 2009 innerhalb von 12 Monaten höchstens 10 Kopien aus einer
einzelnen Zeitschrift versenden darf. Weitere Lieferungen sind
möglich, wenn man bereit ist, eine höhere Lizenzgebühr
zu zahlen.
- Außerdem wird Subito verpflichtet, allumfassende
Nutzungsstatistiken einschließlich personenbezogener Daten an
die Verlage zu liefern, damit diese zur Optimierung ihrer
Verlagsstrategien verwenden werden können.
- Digitale Kopien werden zudem mit einer DRM-Sperre versehen: die
Dokumentdatei kann nur wenige Male aufgerufen werden, bevor die Sperre
jede weitere Nutzung blockiert.
Informationsversorgung wird erheblich teurer
- Die Preise, die Wissenschaftler für die Beschaffung von
wichtigen Dokumenten zahlen müssen, wenn sie auf eine schnelle
und verlässliche elektronische Lieferung durch Subito setzen,
verdoppeln sich, ohne dass sie einen Mehrwert erhalten.
- Die Arbeitsbelastung durch den Dokumentlieferdienst bleibt den Bibliotheken.
- Das zusätzliche Geld wandert ausschließlich zu den Verlagen.
- Die Autoren gehen leer aus, da die VG-Wort von den Verlagen nicht an den Subito-Einnahmen beteiligt wird.
Die öffentliche Hand wird dreimal zur Kasse gebeten
Alles in allem bezahlt die öffentliche Hand für die wissenschaftliche Informationsversorgung dreifach:
- Sie finanziert über die Bibliotheken den Ankauf von Zeitschriften und Büchern;
- Sie finanziert mit Steuergeldern die Arbeit der Wissenschaftler und oft über Druckkostenzuschüsse auch die wissenschaftlichen Publikationen;
- Sie finanziert die Mehrkosten für die Dokumentlieferung.
Hat das der Gesetzgeber gewollt?
Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft" plädiert für die erneute Novellierung des
Urheberrechts. Ein sogenannter 3. Korb ist unumgänglich.
Die Interessen von Wissenschaftlern und Studierenden müssen
nachdrücklich berücksichtigt werden und machen eindeutige
Schrankenregelungen des Gesetzes notwendig.
Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 350 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 6.700 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp
(Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.
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News  |
July 15th 2010:
Aktionsbündnis zieht positives Resümee der 2. Anhörung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf für Bildung und Wissenschaft
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July 6th 2010:
Aktionsbündnis stellt seinen Entwurf einer Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vor
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June 30th 2010:
Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige
Interessenvertretung gegründet.
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June 29th 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung
des BMJ am 28. Juni 2010
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June 15th 2010:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Bundesjustizministerin
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June 14th 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre Berliner Rede zum Urheberrecht:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin
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Februar 4th 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag.
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January 7th 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu Creative Content in a European Digital Single
Market: Challenges for the Future Stellung.
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December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt
in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren.
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November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung
Vortragsfolien,
Pressemitteilung
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November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen.
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November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(download A5 or
A4 for duplex printout)
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November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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October 8th 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern
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September 26th 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
(answers)
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September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(press release)
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(answers and synopsis)
(press release)
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September 4th 2009:
Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler zur Rechteübertragung an die VG WORT publiziert
(letter)
(press release)
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September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
(letter)
(press release)
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September 1st 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
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August 21st 2009:
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July 28th 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.
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June 13th 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz
vom 19. Februar 2009: Urheberrecht Dritter Korb
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June 5th 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren
gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search:
Recommendations,
Press Release
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May 11th 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ
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May 4th 2009:
Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem
Google Book Settlement publiziert und verschickt
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April 27th 2009:
Stellungnahme zur Heidelberger Erklärung publiziert
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March 25th 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert?
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October 20th 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre
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July 24th 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission
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