Pressemitteilung 1/06
vom 24. Januar 2006
Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ist alarmiert
über die geplanten Neuregelungen im Urheberrecht und kritisiert den
Entwurf zur zweiten Anpassung des Urheberrechts als nicht verträglich
mit dem Ziel einer freien, zukunfts- und entwicklungsorientierten
Informationsgesellschaft.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" nimmt im
Vorgriff auf die zum 26.1.2006 in Berlin vorgesehene Anhörung zur
Anpassung des Urheberrechts erstmals Stellung und kritisiert den Entwurf
in zahlreichen Punkten als unangemessen und nicht verträglich mit dem im
Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel eines ,,bildungs- und
wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts".
In seiner Grundtendenz begünstigt der Entwurf den Schutz der Verwertung
und beschränkt damit den Umgang mit Wissen und Information in nicht
vertretbarer Weise. Für Bildung und Wissenschaft ist der freie Umgang
mit Wissen und Information unbedingt erforderlich und muss gegenüber dem
Schutz von Verwertungsinteressen nachhaltig Priorität haben.
Wenn sich gemäß Koalitionsvertrag Bildung und Wissenschaft als
,,Schlüssel zur Zukunft" erweisen soll, dann darf der Zugang zu
publiziertem Wissen nicht den Einschränkungen unterliegen, die der
jetzige Entwurf vorsieht. Das Aktionsbündnis erkennt in der nun
beabsichtigten zweiten Novellierung des Urheberrechts keine angemessene
Berücksichtung der Bedürfnisse und Interessen von Bildung und
Wissenschaft in der Informationsgesellschaft. Der Entwurf setzt sich in
entscheidenden Punkten über die Praxis in Ausbildung, Lehre und
Forschung hinweg, die auf einen freizügigen Umgang mit Wissen und
Information angewiesen ist.
Das Aktionsbündnis vermisst im gesamten Entwurf des BMJ (wie auch schon
bei der ersten Anpassung 2003) einen entwicklungsorientierten,
inventions- und innovationsfreundlichen Ansatz für das Urheberrecht und
kritisiert seine defensive und und geradezu ängstlich wirkende
Grundhaltung in Bezug auf einen möglichen Missbrauch.
Das Aktionsbündnis anerkennt natürlich, dass das Urheberrecht
systematisch nicht primär dem Schutz von Bildung und Wissenschaft dient,
sondern eben dem Schutz und der Förderung der Rechte und damit der
Anreize für Urheber. Das Aktionsbündnis will aber daran erinnern, dass
die in den Regulierungen für den Umgang mit geistigem Eigentum bisher
gegebenen Privilegien aus guten (gesamtgesellschaftlichen) Gründen nur
für eine begrenzte Zeit und in begrenztem Ausmaß eingeräumt wurden.
Von daher spricht sich das Aktionsbündnis vehement gegen die nun auch in
Deutschland deutlich fortschreitende Umwandlung des Urheberrechts in ein
Handels- bzw. Verwertungsrecht aus, das im klaren Gegensatz zu den
Interessen und Rechten von Bildung und Wissenschaft steht.
Das Aktionsbündnis hatte schon den ersten Entwurf des Zweiten Korbs der
Urheberrechtsnovellierung kritisiert, weil die vorgesehenen Regelungen
eine freizügige Wissensnutzung in Bildung und Wissenschaft massiv
bedrohen. Die Erwartung, dass das BMJ auf diese Kritik eingehen werde,
ist nur ansatzweise erfüllt worden.
So ist durchaus zu begrüßen, dass der neue § 52b nicht nur für
Bibliotheken, sondern auch für Archive und Museen gilt (und damit wohl
allgemein für öffentliche Informationsvermittlungseinrichtungen).
Nachdrücklich ist zu begrüßen, dass die ursprünglich in § 52b
vorgesehene Beschränkung, nämlich dass die Wiedergabe von Werken an
elektronischen Leseplätzen zahlenmäßig auf die Anzahl der Werke im
Bestand der Bibliotheken zu beschränken sei, weggefallen ist.
Dass die in § 53 vorkommende Formulierung ,,im Unterricht", die
tatsächlich nur auf die aktuelle Situation im Unterricht zu beziehen
ist, jetzt durch ,,zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen"
ersetzt ist, dürfte wohl eher unter das Kapitel ,,Scholastik" fallen, ist
aber keine echte Verbesserung.
Das Aktionsbündnis wird nach der Anhörung ausführlicher zu der Vorlage
Stellung nehmen und kündigt im Rahmen des ihm Möglichen Protest gegen
das Vorhaben an. Hier soll nur auf zwei besonders problematische
Paragraphen hingewiesen werden:
(1) Der neue § 52b (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen)
richtet sich geradezu gegen die Praxis der Informations- und
Wissensnutzung in der Informationsgesellschaft: die elektronischen
Bestände der Bibliothek einer Hochschule sollen nur an speziell dafür
eingerichteten Arbeitsplätzen in der Zentralbibliothek genutzt werden
können. Angesichts der hohen Investitionen in Rechner und Flächen
deckende Netze an den Hochschulen kann es nicht sein, dass die Nutzer
zur Information gehen müssen und die Information nicht direkt zu den
Nutzern über die ausgebauten Intranetze kommen darf. Hier werden Bildung
und Wissenschaft massiv behindert; die technologischen
Entwicklungspotenziale werden nur unzureichend ausgenutzt.
(2) Gravierender noch in seinen negativen Konsequenzen ist der
vorgesehene § 53a (Kopienversand). Nicht alleine ist es geradezu
grotesk, dass die Nutzer in Bildung und Wissenschaft eigentlich damit
zufrieden sein sollen, dass sie Wissensobjekte (in kleinen Teilen) als
ausgedruckten Text oder als Fax bekommen dürfen; ebenso weltfremd und
nutzungsunfreundlich ist es, dass als elektronische Dateien höchstens
grafische Dateien, also Faksimile zugelassen sein sollen.
Selbst dieser (unzureichende) elektronische Faksimile-Versand, der vom
Bundesgerichtshof 1999 und vom Landesgericht München Ende 2005 als
rechtmäßig bezeichnet wurde, soll nicht mehr erlaubt sein, wenn die
Bedingung zum Tragen kommt, dass Bibliotheken auf dem Gebiet der
elektronischen Dokumentlieferung nicht mehr tätig sein dürfen, wenn der
Markt dort selber mit Blick auf die Endnutzer aktiv wird, ganz
unabhängig davon, wie teuer dies die Nutzer kommen wird. Das würde das
Ende von modernen Bibliotheken bedeuten, die auf der anderen Seite in
den letzten Jahren und auch aktuell vom Wissenschaftsministerium und der
Forschungsgemeinschaft mit erheblichen Mitteln gefördert werden
(sollen).
Dass den großen Verlagsorganisationen quasi Monopolrechte auf die
elektronische Dokumentlieferung zugebilligt werden, kann nicht Sinn
eines Gesetzes im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes sein, da
der Informationsmarkt für die Wissenschaft eindeutig von großen, global
und im Interesse ihrer Stakeholder agierenden internationalen
Unternehmen bestimmt wird.
Das Aktionsbündnis will sich bei der Urheberrechtsanpassung nicht mit
kleinlichen und stark eingeschränkten Schrankenregelungen zufrieden
geben. Bildung und Wissenschaft brauchen einen freizügigen Umgang mit
Wissen und Information. Sie benötigen Rechtssicherheit bei der Nutzung
von Kopien, beim Zitieren und für die Ausbildung einen modernen
elektronischen Semesterapparat. Dazu hat die der deutschen Novellierung
zugrunde liegende EU-Richtlinie von 2001 Empfehlungen ausgesprochen, die
das BMJ nur halbherzig im Gesetzentwurf umsetzt.
Bildung und Wissenschaft sind in Gefahr. Das Aktionsbündnis fordert eine
umfassende Fair-use-Regelung für Bildung und Wissenschaft, sei es im
Rahmen des bisherigen Urheberrechts oder als neue gesetzliche Regelung,
die den notwendigen Freiraum für Bildung und Wissenschaft schafft. Der
vorliegende Entwurf ist nicht vom Geist der Freiheit und der Entwicklung
getragen. Er sollte zurückgenommen und gründlich in besserer Absprache
mit den anderen Ministerien (vor allem BMBF) überarbeitet werden, weil
er von einem rückwärts gerichteten Schutzinteresse geprägt ist und nicht
hilft, eine moderne Informationsgesellschaft zu verwirklichen.
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet.
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und
fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im
öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten
Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses
ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von
der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 260 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 3600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus).
Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de,
beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt
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November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung
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November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen.
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November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(download A5 or
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November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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October 8th 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern
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September 26th 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
(answers)
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September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(press release)
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(answers and synopsis)
(press release)
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September 4th 2009:
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(letter)
(press release)
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September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
(letter)
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