UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 1/06
vom 24. Januar 2006

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ist alarmiert über die geplanten Neuregelungen im Urheberrecht und kritisiert den Entwurf zur zweiten Anpassung des Urheberrechts als nicht verträglich mit dem Ziel einer freien, zukunfts- und entwicklungsorientierten Informationsgesellschaft.

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" nimmt im Vorgriff auf die zum 26.1.2006 in Berlin vorgesehene Anhörung zur Anpassung des Urheberrechts erstmals Stellung und kritisiert den Entwurf in zahlreichen Punkten als unangemessen und nicht verträglich mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel eines ,,bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts".

In seiner Grundtendenz begünstigt der Entwurf den Schutz der Verwertung und beschränkt damit den Umgang mit Wissen und Information in nicht vertretbarer Weise. Für Bildung und Wissenschaft ist der freie Umgang mit Wissen und Information unbedingt erforderlich und muss gegenüber dem Schutz von Verwertungsinteressen nachhaltig Priorität haben.

Wenn sich gemäß Koalitionsvertrag Bildung und Wissenschaft als ,,Schlüssel zur Zukunft" erweisen soll, dann darf der Zugang zu publiziertem Wissen nicht den Einschränkungen unterliegen, die der jetzige Entwurf vorsieht. Das Aktionsbündnis erkennt in der nun beabsichtigten zweiten Novellierung des Urheberrechts keine angemessene Berücksichtung der Bedürfnisse und Interessen von Bildung und Wissenschaft in der Informationsgesellschaft. Der Entwurf setzt sich in entscheidenden Punkten über die Praxis in Ausbildung, Lehre und Forschung hinweg, die auf einen freizügigen Umgang mit Wissen und Information angewiesen ist.

Das Aktionsbündnis vermisst im gesamten Entwurf des BMJ (wie auch schon bei der ersten Anpassung 2003) einen entwicklungsorientierten, inventions- und innovationsfreundlichen Ansatz für das Urheberrecht und kritisiert seine defensive und und geradezu ängstlich wirkende Grundhaltung in Bezug auf einen möglichen Missbrauch.

Das Aktionsbündnis anerkennt natürlich, dass das Urheberrecht systematisch nicht primär dem Schutz von Bildung und Wissenschaft dient, sondern eben dem Schutz und der Förderung der Rechte und damit der Anreize für Urheber. Das Aktionsbündnis will aber daran erinnern, dass die in den Regulierungen für den Umgang mit geistigem Eigentum bisher gegebenen Privilegien aus guten (gesamtgesellschaftlichen) Gründen nur für eine begrenzte Zeit und in begrenztem Ausmaß eingeräumt wurden.

Von daher spricht sich das Aktionsbündnis vehement gegen die nun auch in Deutschland deutlich fortschreitende Umwandlung des Urheberrechts in ein Handels- bzw. Verwertungsrecht aus, das im klaren Gegensatz zu den Interessen und Rechten von Bildung und Wissenschaft steht.

Das Aktionsbündnis hatte schon den ersten Entwurf des Zweiten Korbs der Urheberrechtsnovellierung kritisiert, weil die vorgesehenen Regelungen eine freizügige Wissensnutzung in Bildung und Wissenschaft massiv bedrohen. Die Erwartung, dass das BMJ auf diese Kritik eingehen werde, ist nur ansatzweise erfüllt worden.

  • So ist durchaus zu begrüßen, dass der neue § 52b nicht nur für Bibliotheken, sondern auch für Archive und Museen gilt (und damit wohl allgemein für öffentliche Informationsvermittlungseinrichtungen).
  • Nachdrücklich ist zu begrüßen, dass die ursprünglich in § 52b vorgesehene Beschränkung, nämlich dass die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen zahlenmäßig auf die Anzahl der Werke im Bestand der Bibliotheken zu beschränken sei, weggefallen ist.
  • Dass die in § 53 vorkommende Formulierung ,,im Unterricht", die tatsächlich nur auf die aktuelle Situation im Unterricht zu beziehen ist, jetzt durch ,,zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen" ersetzt ist, dürfte wohl eher unter das Kapitel ,,Scholastik" fallen, ist aber keine echte Verbesserung.
  • Das Aktionsbündnis wird nach der Anhörung ausführlicher zu der Vorlage Stellung nehmen und kündigt im Rahmen des ihm Möglichen Protest gegen das Vorhaben an. Hier soll nur auf zwei besonders problematische Paragraphen hingewiesen werden:

    (1) Der neue § 52b (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) richtet sich geradezu gegen die Praxis der Informations- und Wissensnutzung in der Informationsgesellschaft: die elektronischen Bestände der Bibliothek einer Hochschule sollen nur an speziell dafür eingerichteten Arbeitsplätzen in der Zentralbibliothek genutzt werden können. Angesichts der hohen Investitionen in Rechner und Flächen deckende Netze an den Hochschulen kann es nicht sein, dass die Nutzer zur Information gehen müssen und die Information nicht direkt zu den Nutzern über die ausgebauten Intranetze kommen darf. Hier werden Bildung und Wissenschaft massiv behindert; die technologischen Entwicklungspotenziale werden nur unzureichend ausgenutzt.

    (2) Gravierender noch in seinen negativen Konsequenzen ist der vorgesehene § 53a (Kopienversand). Nicht alleine ist es geradezu grotesk, dass die Nutzer in Bildung und Wissenschaft eigentlich damit zufrieden sein sollen, dass sie Wissensobjekte (in kleinen Teilen) als ausgedruckten Text oder als Fax bekommen dürfen; ebenso weltfremd und nutzungsunfreundlich ist es, dass als elektronische Dateien höchstens grafische Dateien, also Faksimile zugelassen sein sollen.

    Selbst dieser (unzureichende) elektronische Faksimile-Versand, der vom Bundesgerichtshof 1999 und vom Landesgericht München Ende 2005 als rechtmäßig bezeichnet wurde, soll nicht mehr erlaubt sein, wenn die Bedingung zum Tragen kommt, dass Bibliotheken auf dem Gebiet der elektronischen Dokumentlieferung nicht mehr tätig sein dürfen, wenn der Markt dort selber mit Blick auf die Endnutzer aktiv wird, ganz unabhängig davon, wie teuer dies die Nutzer kommen wird. Das würde das Ende von modernen Bibliotheken bedeuten, die auf der anderen Seite in den letzten Jahren und auch aktuell vom Wissenschaftsministerium und der Forschungsgemeinschaft mit erheblichen Mitteln gefördert werden (sollen).

    Dass den großen Verlagsorganisationen quasi Monopolrechte auf die elektronische Dokumentlieferung zugebilligt werden, kann nicht Sinn eines Gesetzes im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes sein, da der Informationsmarkt für die Wissenschaft eindeutig von großen, global und im Interesse ihrer Stakeholder agierenden internationalen Unternehmen bestimmt wird.

    Das Aktionsbündnis will sich bei der Urheberrechtsanpassung nicht mit kleinlichen und stark eingeschränkten Schrankenregelungen zufrieden geben. Bildung und Wissenschaft brauchen einen freizügigen Umgang mit Wissen und Information. Sie benötigen Rechtssicherheit bei der Nutzung von Kopien, beim Zitieren und für die Ausbildung einen modernen elektronischen Semesterapparat. Dazu hat die der deutschen Novellierung zugrunde liegende EU-Richtlinie von 2001 Empfehlungen ausgesprochen, die das BMJ nur halbherzig im Gesetzentwurf umsetzt.

    Bildung und Wissenschaft sind in Gefahr. Das Aktionsbündnis fordert eine umfassende Fair-use-Regelung für Bildung und Wissenschaft, sei es im Rahmen des bisherigen Urheberrechts oder als neue gesetzliche Regelung, die den notwendigen Freiraum für Bildung und Wissenschaft schafft. Der vorliegende Entwurf ist nicht vom Geist der Freiheit und der Entwicklung getragen. Er sollte zurückgenommen und gründlich in besserer Absprache mit den anderen Ministerien (vor allem BMBF) überarbeitet werden, weil er von einem rückwärts gerichteten Schutzinteresse geprägt ist und nicht hilft, eine moderne Informationsgesellschaft zu verwirklichen.


    Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 260 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 3600 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


    Impressum
    Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
    c/o Universität Konstanz
    Postfach D-87
    D-78457 Konstanz
    Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
    rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de
    

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    [Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
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    November 12th 2009:
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    September 26th 2009:
    Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt: (answers)

    September 21st 2009:
    Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search (press release)

    September 21st 2009:
    Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen (answers and synopsis) (press release)

    September 4th 2009:
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    September 2nd2009:
    Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (letter) (press release)

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    Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (more...)

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    July 28th 2009:
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    June 13th 2009:
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    June 5th 2009:
    Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search: Recommendations, Press Release

    May 11th 2009:
    Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ (more...)

    May 4th 2009:
    Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem Google Book Settlement publiziert und verschickt (more...)

    April 27th 2009:
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    March 25th 2009:
    Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? (more...)

    October 20th 2008:
    Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre (more...)

    July 24th 2008:
    Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission (more...)

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    Press Releases of the Coalition of Action

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