Offener Brief
vom 26. Juni 2006
Rundschreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Ersten Lesung
Appell des Aktionsbündnisses ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" an
die Mitglieder des Deutschen Bundestags, sich für ein bildungs- und
wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einzusetzen. Ein solches ist die
vom Deutschen Bundestag zu beratende Vorlage der Bundesregierung
keinesfalls. Sollen Bildung und Wissenschaft in Deutschland nicht
entscheidend behindert werden, muss dieser Gesetzentwurf entscheidend
geändert oder aber gänzlich zurückgezogen werden. Letzteres wäre auch
ohne Konsequenzen von der EU möglich. Das Aktionsbündnis fordert die
Abgeordneten auf, bei der Delegation des Entwurfs in die einschlägigen
Ausschüsse deren Mitgliedern eine sehr kritische Überprüfung des
Entwurfs zu empfehlen, so wie es der Bundesrat schon getan hat.
Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestags!
Die Vorlage der Bundesregierung zur zweiten Anpassung des Urheberrechts
an die Anforderungen der Informationsgesellschaft wird in der 43. Sitzung unter TOP 27
Donnerstag auf Freitag Nacht im Deutschen Bundestag in Erster Lesung beraten. Das
Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(www.urheberrechtsbuendnis.de), das im Auftrag von sechs der großen
Wissenschaftsorganisationen, einigen hundert wissenschaftlichen
Gesellschaften und Fachverbänden und einigen tausend individuellen
Unterzeichnern handelt, möchte Sie aus diesem Anlass darüber
informieren, dass dieser Gesetzentwurf von Bildung und Wissenschaft in
vielen Details nicht akzeptiert werden kann.
Sie als Mitglied des Deutschen Bundestags werden sicherlich laufend mit
Forderungen und Vorschlägen von Lobbyisten jeder Art ,,versorgt", für die
Sie sich im Detail fachlich nicht zuständig fühlen. Auch beim
Urheberrecht wird das nicht anders sein. Wir möchten Sie in diesem Fall
jedoch bitten, sich selber sachkundig zu machen und nicht einem fast
schon spontanen Reflex zu folgen, dass ein Land wie Deutschland ein
starkes, die Urheber schützendes Recht brauche, weil nur so Kreativität
der Autoren und damit die Innovationskraft der Wirtschaft gesichert
werden könne.
Ein starkes Urheberrecht ist aber entsprechend den internationalen
Trends der letzten 10 Jahre leider nicht mehr ein Recht, das primär die
Interessen der Urheber stärkt, sondern eines, das die kommerziellen
Interessen der Verwerter, sprich der Verlagswirtschaft begünstigt.
Gegen eine starke Informationswirtschaft, durch die innovative Produkte
erzeugt und Arbeitsplätze gesichert werden können, ist nichts
einzuwenden, solange die Balance zwischen dem Anspruch auf kommerzielle
Verwertung und dem Interesse der Öffentlichkeit, ,,sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 GG), bestehen
bleibt.
Das aber ist seit einigen Jahren, zumindest in den Bereichen Bildung und
Wissenschaft, nicht mehr gewährleistet. Die zweite Anpassung des
Urheberrechts an die Bedingungen der Informationsgesellschaft (der so
genannte Zweite Korb) wird, sollte sie Gesetz werden, den Zugriff auf
publiziertes Wissen für Bildung und Wissenschaft auf unakzeptable Weise
behindern.
Die Bundesregierung in ihrer jüngsten Antwort auf die ungewöhnlich
starke Kritik des Bundesrats an dem Gesetzentwurf behauptet nun aber,
dass es sich doch um ein solches bildungs- und wissenschaftsfreundliches
Urheberrecht handele. Wer aber sonst als Bildung und Wissenschaft können
erkennen, ob ein Gesetz sie unterstützend oder behindernd ist. Daher
bitten wir Sie, die Kritik des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung
und Wissenschaft" ernst zu nehmen. Mit der Kreativität der Wissenschaft,
mit ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Qualität der
Ausbildung steht für die gesamte Gesellschaft zu viel auf dem Spiel.
Das Aktionsbündnis will der Bundesregierung keineswegs absprechen, dass
sie sich für die Interessen von Bildung und Wissenschaft durchaus auch
mit neuen Schranken (also Ausnahmeregelungen im Interesse von Bildung
und Wissenschaft) einzusetzen versucht. Aber an entscheidenden Stellen
zieht sie sich auf angebliche oder existierende Vorgaben vor allem aus
der hier einschlägigen EU-Richtlinie zurück und folgt den Interessen der
Informationswirtschaft.
Um Ihnen nur ein Beispiel dafür zu geben: Der Gesetzentwurf sieht in §
52b vor, dass die Bibliotheken ihre eigenen Bestände nun auch
elektronisch den Berechtigten zugänglich machen dürfen – das ist ein
neuer und positiv zu bewertender Vorschlag. Eingeschränkt wird diese
neue Schranke allerdings dadurch (und damit zugleich unbrauchbar
gemacht), dass diese elektronischen Materialien nur an speziell dafür
einzurichtenden Arbeitsplätzen in der Bibliothek eingesehen (auch nicht
gespeichert und auch nicht ausgedruckt) werden dürfen. Da sind nun mit
öffentlichen Mitteln flächendeckend externe und lokale Netzwerke für
Wissenschaftler und Studierende aufgebaut worden, aber man darf sie für
eine der zentralen Aufgaben in Bildung und Wissenschaft, nämlich für den
Zugriff auf publiziertes und an sich im Hause verfügbares Wissen, nicht
nutzen. So werden Potenziale verschleudert.
Dieses Regulierungsverhalten der Bundesregierung, wie immer dies auch
begründet wird, erinnert an das Lobbyverhalten der englischen
Gewerkschaften, die bei der Einführung der elektrisch betriebenen
Eisenbahn über einige Jahre erzwungen hatten, dass die Heizer noch auf
den Loks mitfahren mussten.
Gravierender ist noch, dass in Zukunft der mit öffentlichen Mitteln
eingerichtete und breit genutzte Dokumentlieferdienst der Bibliotheken,
subito, eingestellt werden muss – jedenfalls was elektronische Dokumente
angeht -,da der Gesetzentwurf den kommerziellen (in der Regel
internationalen) Anbietern ein Monopolrecht einräumt.
Wir können viele solcher Beispiele anführen, die zeigen, dass der
Gesetzentwurf entscheidend am Informationsverhalten und an den
Informationsbedürfnissen von Bildung und Wissenschaft vorbeigeht. Auch
der Bundesrat, weitgehend im Einklang mit den Forderungen des
Aktionsbündnis, hat kritisiert, dass durch die verschiedenen neuen
Regelungen gravierende Nachteile für die deutsche Wissenschaft, ihre
Autoren und für das deutsche Bildungswesen beim Umgang mit publiziertem
Wissen zu erwarten sind. Es muss auch auf die erhebliche
Kostensteigerung für Bund und Länder (als die Träger der
wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen nicht nur an den
Hochschulen) hingewiesen werden.
Für Bildung und Wissenschaft sind Verknappungsstrategien und massive
Schutzmechanismen, wie sie für Informationsprodukte (Literatur, Musik,
Video, Spiele) von vielen für unverzichtbar gehalten werden,
unbrauchbar. Bildung und Wissenschaft leben vom freien Austausch von
Wissen und Information, natürlich unter voller Anerkennung der
Persönlichkeitsrechte der Autoren von wissenschaftlichen und
ausbildungsbezogenen Produkten. Eine Bevorzugung der kommerziellen
Verwertung des überwiegend mit öffentlichen Mitteln erstellten Wissens
durch die Politik, wie es jetzt beabsichtigt ist, ist nicht
nachzuvollziehen. Bildung und Wissenschaft können nicht mit
Unterhaltung, Literatur, Musik, Videos und Spielen über einen Kamm
geschoren werden. Wir brauchen ein neues faires Urheberrecht für Bildung
und Wissenschaft.
Unter der folgenden Webadresse finden Sie, neben vielen weiteren
einschlägigen Informationen, die ausführliche Stellungnahme des
Aktionsbündnis mit Vorschlägen zur Verbesserung:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ABStellungnahmeKorb2.pdf . Wir
hoffen, dass dies im weiteren Prozess für Sie nützlich sein wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Prof. Rainer Kuhlen
(Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft")
Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 292 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 4.500 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz
(Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at
tu-cottbus.de
Impressum
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
c/o Universität Konstanz
Postfach D-87
D-78457 Konstanz
Tel +49-(0) 7531-88-2879 Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de www.urheberrechtsbuendnis.de
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News  |
July 15th 2010:
Aktionsbündnis zieht positives Resümee der 2. Anhörung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf für Bildung und Wissenschaft
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July 6th 2010:
Aktionsbündnis stellt seinen Entwurf einer Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vor
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June 30th 2010:
Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige
Interessenvertretung gegründet.
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June 29th 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung
des BMJ am 28. Juni 2010
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June 15th 2010:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Bundesjustizministerin
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June 14th 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre Berliner Rede zum Urheberrecht:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin
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Februar 4th 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag.
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January 7th 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu Creative Content in a European Digital Single
Market: Challenges for the Future Stellung.
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December 10th 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt
in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren.
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November 30th 2009:
Nachschau der Jahrestagung
Vortragsfolien,
Pressemitteilung
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November 18th 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen.
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November 14th2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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November 12th 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(download A5 or
A4 for duplex printout)
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November 10th 2009:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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October 27th 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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October 8th 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern
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September 26th 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
(answers)
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September 21st 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(press release)
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(answers and synopsis)
(press release)
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September 4th 2009:
Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler zur Rechteübertragung an die VG WORT publiziert
(letter)
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September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
(letter)
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September 1st 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
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August 21st 2009:
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July 28th 2009:
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June 13th 2009:
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vom 19. Februar 2009: Urheberrecht Dritter Korb
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June 5th 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren
gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search:
Recommendations,
Press Release
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May 11th 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ
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May 4th 2009:
Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem
Google Book Settlement publiziert und verschickt
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April 27th 2009:
Stellungnahme zur Heidelberger Erklärung publiziert
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March 25th 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert?
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October 20th 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre
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July 24th 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission
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