UrhG Coalition for Action
"Copyright for Education and Research"

Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Offener Brief
vom 26. Juni 2006

Rundschreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Ersten Lesung

Appell des Aktionsbündnisses ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, sich für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einzusetzen. Ein solches ist die vom Deutschen Bundestag zu beratende Vorlage der Bundesregierung keinesfalls. Sollen Bildung und Wissenschaft in Deutschland nicht entscheidend behindert werden, muss dieser Gesetzentwurf entscheidend geändert oder aber gänzlich zurückgezogen werden. Letzteres wäre auch ohne Konsequenzen von der EU möglich. Das Aktionsbündnis fordert die Abgeordneten auf, bei der Delegation des Entwurfs in die einschlägigen Ausschüsse deren Mitgliedern eine sehr kritische Überprüfung des Entwurfs zu empfehlen, so wie es der Bundesrat schon getan hat.

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestags!

Die Vorlage der Bundesregierung zur zweiten Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen der Informationsgesellschaft wird in der 43. Sitzung unter TOP 27 Donnerstag auf Freitag Nacht im Deutschen Bundestag in Erster Lesung beraten. Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (www.urheberrechtsbuendnis.de), das im Auftrag von sechs der großen Wissenschaftsorganisationen, einigen hundert wissenschaftlichen Gesellschaften und Fachverbänden und einigen tausend individuellen Unterzeichnern handelt, möchte Sie aus diesem Anlass darüber informieren, dass dieser Gesetzentwurf von Bildung und Wissenschaft in vielen Details nicht akzeptiert werden kann.

Sie als Mitglied des Deutschen Bundestags werden sicherlich laufend mit Forderungen und Vorschlägen von Lobbyisten jeder Art ,,versorgt", für die Sie sich im Detail fachlich nicht zuständig fühlen. Auch beim Urheberrecht wird das nicht anders sein. Wir möchten Sie in diesem Fall jedoch bitten, sich selber sachkundig zu machen und nicht einem fast schon spontanen Reflex zu folgen, dass ein Land wie Deutschland ein starkes, die Urheber schützendes Recht brauche, weil nur so Kreativität der Autoren und damit die Innovationskraft der Wirtschaft gesichert werden könne.

Ein starkes Urheberrecht ist aber entsprechend den internationalen Trends der letzten 10 Jahre leider nicht mehr ein Recht, das primär die Interessen der Urheber stärkt, sondern eines, das die kommerziellen Interessen der Verwerter, sprich der Verlagswirtschaft begünstigt.

Gegen eine starke Informationswirtschaft, durch die innovative Produkte erzeugt und Arbeitsplätze gesichert werden können, ist nichts einzuwenden, solange die Balance zwischen dem Anspruch auf kommerzielle Verwertung und dem Interesse der Öffentlichkeit, ,,sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 GG), bestehen bleibt.

Das aber ist seit einigen Jahren, zumindest in den Bereichen Bildung und Wissenschaft, nicht mehr gewährleistet. Die zweite Anpassung des Urheberrechts an die Bedingungen der Informationsgesellschaft (der so genannte Zweite Korb) wird, sollte sie Gesetz werden, den Zugriff auf publiziertes Wissen für Bildung und Wissenschaft auf unakzeptable Weise behindern.

Die Bundesregierung in ihrer jüngsten Antwort auf die ungewöhnlich starke Kritik des Bundesrats an dem Gesetzentwurf behauptet nun aber, dass es sich doch um ein solches bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht handele. Wer aber sonst als Bildung und Wissenschaft können erkennen, ob ein Gesetz sie unterstützend oder behindernd ist. Daher bitten wir Sie, die Kritik des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" ernst zu nehmen. Mit der Kreativität der Wissenschaft, mit ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Qualität der Ausbildung steht für die gesamte Gesellschaft zu viel auf dem Spiel.

Das Aktionsbündnis will der Bundesregierung keineswegs absprechen, dass sie sich für die Interessen von Bildung und Wissenschaft durchaus auch mit neuen Schranken (also Ausnahmeregelungen im Interesse von Bildung und Wissenschaft) einzusetzen versucht. Aber an entscheidenden Stellen zieht sie sich auf angebliche oder existierende Vorgaben vor allem aus der hier einschlägigen EU-Richtlinie zurück und folgt den Interessen der Informationswirtschaft.

Um Ihnen nur ein Beispiel dafür zu geben: Der Gesetzentwurf sieht in § 52b vor, dass die Bibliotheken ihre eigenen Bestände nun auch elektronisch den Berechtigten zugänglich machen dürfen – das ist ein neuer und positiv zu bewertender Vorschlag. Eingeschränkt wird diese neue Schranke allerdings dadurch (und damit zugleich unbrauchbar gemacht), dass diese elektronischen Materialien nur an speziell dafür einzurichtenden Arbeitsplätzen in der Bibliothek eingesehen (auch nicht gespeichert und auch nicht ausgedruckt) werden dürfen. Da sind nun mit öffentlichen Mitteln flächendeckend externe und lokale Netzwerke für Wissenschaftler und Studierende aufgebaut worden, aber man darf sie für eine der zentralen Aufgaben in Bildung und Wissenschaft, nämlich für den Zugriff auf publiziertes und an sich im Hause verfügbares Wissen, nicht nutzen. So werden Potenziale verschleudert.

Dieses Regulierungsverhalten der Bundesregierung, wie immer dies auch begründet wird, erinnert an das Lobbyverhalten der englischen Gewerkschaften, die bei der Einführung der elektrisch betriebenen Eisenbahn über einige Jahre erzwungen hatten, dass die Heizer noch auf den Loks mitfahren mussten.

Gravierender ist noch, dass in Zukunft der mit öffentlichen Mitteln eingerichtete und breit genutzte Dokumentlieferdienst der Bibliotheken, subito, eingestellt werden muss – jedenfalls was elektronische Dokumente angeht -,da der Gesetzentwurf den kommerziellen (in der Regel internationalen) Anbietern ein Monopolrecht einräumt.

Wir können viele solcher Beispiele anführen, die zeigen, dass der Gesetzentwurf entscheidend am Informationsverhalten und an den Informationsbedürfnissen von Bildung und Wissenschaft vorbeigeht. Auch der Bundesrat, weitgehend im Einklang mit den Forderungen des Aktionsbündnis, hat kritisiert, dass durch die verschiedenen neuen Regelungen gravierende Nachteile für die deutsche Wissenschaft, ihre Autoren und für das deutsche Bildungswesen beim Umgang mit publiziertem Wissen zu erwarten sind. Es muss auch auf die erhebliche Kostensteigerung für Bund und Länder (als die Träger der wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen nicht nur an den Hochschulen) hingewiesen werden.

Für Bildung und Wissenschaft sind Verknappungsstrategien und massive Schutzmechanismen, wie sie für Informationsprodukte (Literatur, Musik, Video, Spiele) von vielen für unverzichtbar gehalten werden, unbrauchbar. Bildung und Wissenschaft leben vom freien Austausch von Wissen und Information, natürlich unter voller Anerkennung der Persönlichkeitsrechte der Autoren von wissenschaftlichen und ausbildungsbezogenen Produkten. Eine Bevorzugung der kommerziellen Verwertung des überwiegend mit öffentlichen Mitteln erstellten Wissens durch die Politik, wie es jetzt beabsichtigt ist, ist nicht nachzuvollziehen. Bildung und Wissenschaft können nicht mit Unterhaltung, Literatur, Musik, Videos und Spielen über einen Kamm geschoren werden. Wir brauchen ein neues faires Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft.

Unter der folgenden Webadresse finden Sie, neben vielen weiteren einschlägigen Informationen, die ausführliche Stellungnahme des Aktionsbündnis mit Vorschlägen zur Verbesserung: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ABStellungnahmeKorb2.pdf . Wir hoffen, dass dies im weiteren Prozess für Sie nützlich sein wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Prof. Rainer Kuhlen
(Sprecher des Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft")


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von 292 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 4.500 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Kuhlen (Konstanz), Prof. Beger (Hamburg), Dr. Degkwitz (Cottbus). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, beger at sub.uni-hamburg.de und degkwitz at tu-cottbus.de


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Prof. Dr. Rainer Kuhlen 
c/o Universität Konstanz
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Tel +49-(0) 7531-88-2879   Fax +49-(0) 7531-88-2048
rainer.kuhlen at uni-konstanz.de  www.urheberrechtsbuendnis.de

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September 26th 2009:
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September 21st 2009:
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September 21st 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen (answers and synopsis) (press release)

September 4th 2009:
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September 2nd2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (letter) (press release)

September 1st 2009:
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August 21st 2009:
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July 28th 2009:
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June 13th 2009:
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June 5th 2009:
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October 20th 2008:
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Relevant Links
Press Releases of the Coalition of Action

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