UrhG
Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Workshop des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zum Thema „Sind Bildung, Wissenschaft und Vergütung europäische oder nationale Aspekte des Urheberrechts?“ am 15. Oktober 2015 in den Räumen von Wikimedia in Berlin — Eine Nachlese

Im Mittelpunkt des diesjährigen Workshops des Aktionsbündnisses am 15. Oktober 2015 in Berlin in den Räumen des Wikimedia e.V. stand die Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsklausel/-Schranke (ABWK/S). Einige Zeichen deuten daraufhin, dass in der EU und in Deutschland ein gerade für Bildung und Wissenschaft nutzerfreundliches Urheberrecht entstehen könnte. Dieses könnte durch eine ABWK/S erreicht werden, welche die bisherigen unzureichenden und nicht mehr zeitgemäßen Schrankenregelungen ersetzen muss.

Die Vortragseinladung hatten sehr renommierte und auf die Themen des Workshops spezialisierte Personen angenommen, deren Vorträge mit großem Interesse aufgenommen und ausführlich diskutiert wurden.

Julia Reda, MdEP, die jüngst im EU-Parlament mit dem nach ihr benannten Report zum EU-Urheberrecht für Furore sorgte, vermittelte einen Einblick in den schwierigen und zeitaufwändigen Weg durch die EU-Institutionen. So schnell, wie es einmal von Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, angekündigt wurde, werde eine Reform des EU-Urheberrechts kaum möglich sein.Reformentwürfe mit Blick auf Bildung und Wissenschaft könnten vielleicht erst in zwei Jahren entscheidungsreif sein. Frau Reda sieht daher besonders in Deutschland eine Chance, durch eine rasche Verabschiedung einer im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung vorgesehenen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) ein Vorbild nicht nur für die EU-Entwicklung, sondern auch in anderen Ländern zu geben.

Prof. Senftleben von der Universität Amsterdam erläuterte den immer wieder von Gesetzgebung und Rechtsprechung als „Bremse“ für Schrankenregelungen verwendeten Dreistufentest. Nach diesem Test sollten Schranken nur in „bestimmten Sonderfällen“ (1) erlaubt sein und dürfen weder die „normale Verwertung“ (2) noch die „berechtigten Interessen der Verwerter und Urheber“ (3) ungebührlich verletzen. Prof. Senftleben stellte klar, dass dieser Test im internationalen Rahmen ursprünglich eher als Ermöglichungs- und nicht als Verhinderungsinstrument gedacht war. Diesen Freiraum gelte es jetzt wieder zurückzugewinnen. Nicht zuletzt durch die Entwicklungen im Internet und besonders im Publikationsgeschehen (Open Access) müsste es zu einer sehr viel offeneren und vor allem Bildung und Wissenschaft begünstigenderen Interpretation dieses Tests kommen. Konsequent stellte Prof. Senftleben dann auch einen Vorschlag für eine ABWS vor, durch den Nutzungen für Zwecke von Ausbildung und Forschung gerade durch eine liberalere Interpretation des Dreistufentests legitimiert werden.

Prof. Kuhlen verzichtete auf eine ausführliche Vorstellung des Vorschlags des Aktionsbündnisses für eine ABWK (dazu gibt es einen informativen Flyer) und konzentrierte sich auf den ersten Satz (Abs. 1, Satz 1), der als Generalklausel zu verstehen ist: Die Nutzung publizierter Werke ist in Bildung und Wissenschaft für die (nicht-kommerziellen) Zwecke von Lehre, Studium/Lernen und Forschung genehmigungsfrei erlaubt. Eine solche ABWK würde die in Bildung und Wissenschaft Tätigen von der mühsamen und letztlich oft hoffnungslosen Auseinandersetzung mit den im Urheberrechtsgesetz verstreuten verschiedenen Schrankenregelungen befreien. Kuhlen betonte, dass im Sinne des selbstbestimmten Lernens vor allem in eLearning-Umgebungen auch die Nutzung durch Lernende über die Erlaubnis der Privatkopie in § 53 UrhG hinaus privilegiert werden sollte.

Im Rahmen einer ABWK/S sollten auch die verschiedenen schwer verständlichen Einschränkungen der Schranken beseitigt werden. Diese sind kaum praxistauglich und können zurzeit immer wieder unterschiedlich bezüglich des Umfangs und des Ortes der Nutzung und der zulässigen Weiterverarbeitung (Digitalisieren, Speichern und Ausdrucken) interpretiert werden. Eine ABWS/K, wenn sie denn wirklich Nutzen stiften sollte, dürfe sich nicht mehr strikt an den jetzigen Vorgaben der Rechtsetzung und -sprechung orientieren, sondern versuchen, den jetzt gültigen Rahmen kreativ zu verstehen und ggfls. auch zu erweitern. Die obersten Gerichte, wie BGH und EuGH, haben in der jüngsten Vergangenheit diese kreative Auslegung schon verschiedentlich praktiziert. Begrüßt wurde von allen Beteiligten vor allem, dass durch die jüngsten Entscheidungen das Kriterium des „geboten“ nicht so weit interpretiert werden darf, dass ein bloßes Verlagsangebot die rechtlichen Regelungen einer Schrankenbestimmung aushebeln kann.

Bezüglich der Vergütungsproblematik will das Aktionsbündnis das bisherige Verfahren auf den Prüfstand stellen. Zu hinterfragen ist vor allem, ob ein Vergütungsanspruch an Werken im Gesetz festgeschrieben werden muss, wenn diese durch öffentliche Finanzierung und durch Personen entstanden sind, die von der Öffentlichkeit finanziert werden. Faktisch kann dieser Anspruch in den meisten Fällen sowieso nicht von den Urhebern gegenüber den Verlagen durchgesetzt werden. bzw. wird oft eine Meldung an eine Verwertungsgesellschaft unterlassen, weil der Aufwand dafür als zu hoch empfunden wird. Falls es doch zu Vergütungen kommen muss, hält das Aktionsbündnis nur Pauschalabrechnungsverfahren und keinesfalls die Individualabrechnung für sinnvoll und akzeptabel. Die bislang in der Rechtsprechung allein für rechtens erklärte Individualabrechnung scheitert an der praktischen Umsetzbarkeit.

Prof. Kallenrode von der Universität Osnabrück bestätigte durch eindrucksvolle Daten diese Einschätzung. Sie ist als Vizepräsidentin der Universität Osnabrück für das Management einer Machbarkeitsstudie zuständig, durch die Kennzahlen für Kosten, Aufwand und Workflows bei der Einzelerfassung und Abrechnung von Lehrmaterialien (entsprechend der Vorgaben von § 52a UrhG) ermittelt wurden. Das Fazit ist eindeutig:

Sowohl für die Lehrenden als auch für die Studierenden ist der Aufwand für die Einzelerfassung nicht zumutbar und nicht zu rechtfertigen. Der Aufwand der Einzelerfassung wirkt abschreckend und führt tatsächlich zu einem Rückgang bei der Bereitstellung von Materialien in der Lehre und damit auch zu Einbußen in deren Qualität. Administrativ entsteht ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand für die Durchführung der Melde- und Abrechnungsvorgaben – unverhältnismäßig auch angesichts des schließlich doch geringen Betrags, der auf Grund von meldepflichtigen Nutzungen an die VG-Wort gezahlt werden musste. Von allen Beteiligten in den Hochschulen wurde eine Rückkehr zur Pauschalvergütung über Gesamtverträge gefordert.

Dies war auch der Tenor in der anschließenden Diskussion mit allen Referenten. Die Vorgabe des BGH für Einzelvergütung sei weder haltbar noch nötig. Vergütung im Rahmen einer ABWS darf nicht auf der Grundlage einer Einzelabrechnung erfolgen.

Ein Lizenzierungs- und Abrechnungsverfahren initiiert aus der Verlagswirtschaft stellte Dr. Salzmann von Booktex vor. Dr. Salzmann demonstrierte, wie mit dem Anfang 2015 gestarteten Angebot des Verlagskonsortiums Booktex GmbH elektronische Verlagsmaterialien in Lernplattformen individuell lizenziert werden können. Hier wird die Nutzung von Werken in Lernplattformen (analog zu § 52a UrhG) möglich gemacht, für die der jeweilige Verlag ein eigenes Lizenzangebot gemacht hat. Das Angebot bezieht sich derzeit auf ca. 40.000 deutschsprachige Werke. Inwieweit es sich hierbei jeweils um angemessene Verlagsangebote handelt, bleibt der Entscheidung eines jeden Nutzers bzw. jeder Bibliothek vorbehalten. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist es nicht zwingend, dass Nutzer oder Vermittlungseinrichtungen wie Bibliotheken solche Lizenzangebote annehmen. Man wird sehen, ob sich der Markt solcher Lizenzierungsangebote hier durchsetzen kann oder ob anderen Nutzungsformen durch rechtlich verbindliche Regelungen wie durch eine ABWS/K attraktiver und realitätsnäher sind.

Prof. Peukert von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, setzte unter dem programmatischen Titel „Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts“ den Schlusspunkt des Workshops. Er nahm die in der ABWK des Aktionsbündnisses vorgesehenen Regelungen Punkt für Punkt genau, kritisch und äußerst kreativ-konstruktiv unter die Lupe. Folgenreich könnte u.a. sein, dass selbst in der InfoSoc-Richtlinie von 2001 nicht in allen Fällen eine Vergütungspflicht vorgesehen ist (z.B. für die Nutzung an den „Leseplätzen“ in den Bibliotheken). Für Prof. Peukert könnte sich eine neue Diskussionsgrundlage dadurch ergeben, dass das auch vom Aktionsbündnis vertretene Argument der öffentlichen Finanzierung von Werken und Forschern bislang nicht angemessen berücksichtigt wurde. Ohnehin deutet auch die Open-Access-Entwicklung (einschließlich deren möglichen Mandatierung) darauf hin, dass Vergütung im Bereich Bildung und Wissenschaft bis auf wenige Ausnahme nicht die entscheidende Rolle spielt und daher auch nicht mehr wie bislang im Recht verbindlich geregelt werden muss.

Als wesentliches Ergebnis der Tagung und der Diskussion in der Vollversammlung des Aktionsbündnisses ist festzuhalten, dass in der Auseinandersetzung um eine ABWS/K in Deutschland weniger auf einem konkreten Normentwurf (wie den des Aktionsbündnisses) beharrt werden, sondern dass vielmehr ein Katalog von Zielvorstellungen für eine ABWS/K erarbeitet und in die Öffentlichkeit und Politik kommuniziert werden sollte. Diese könnten dann auch Prüfkriterien für einen vielleicht noch in diesem Jahr zu erwartenden Referentenentwurf des BMJV sein.

Die Vortragsfolien der Vortragenden sind bereitgestellt.

Auf der Vollversammlung des Aktionsbündnisses am 16. Oktober 2015 wurden die Sprecher Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller in ihrem Amt bestätigt.

Nächste Termine
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

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Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

Wichtige Links
facebook Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 29. 10. 2015Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021