UrhG Aktionsbündnis
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 15/09
vom 30. November 2009

Für ein flexibleres und liberaleres Urheberrecht

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ nötiger denn je — in Berlin auf der Vollversammlung des Aktionsbündnisses stimmten sich die neu gewählte Lenkungsgruppe und die Sprecher auf den Dritten Korb ein und forderten vom Gesetzgeber, die Schutzrechte im Urheberrecht nicht weiter zu verstärken, sondern flexibler und liberaler den Nutzerbedürfnissen und dem Nutzen eines freizügigen Umgangs mit Wissen und Information nicht zuletzt für die Wirtschaft Rechnung zu tragen.

Am 27. November 2009 in Berlin wurde auf der Vollversammlung des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ intensiv darüber diskutiert, wie die in der Göttinger Erklärung verankerten Ziele in der anstehenden Dritten Runde der Urheberrechtsreform erreicht werden können. Das Aktionsbündnis will sich nicht vorschreiben lassen, welche Themen in diesem Korb angesprochen werden sollen, sondern will diesen Korb, der ja nach dem Beschluss des Bundestags von 2007 ein Wissenschaftskorb sein soll, aktiv mitprägen.

Zum einen geht es darum, die für Bildung und Wissenschaft, aber auch für die allgemeine Bevölkerung und Wirtschaft gänzlich unzureichenden Schrankenbestimmungen aus dem Zweiten Korb noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

  1. Für Bildung und Wissenschaft sind die Bedingungen, unter denen in Forschung und Lehre urheberrechtsgeschütztes Material genutzt werden darf, viel zu eng und realitätsfern formuliert (§ 52a). Zudem ist selbst diese sogenannte Wissenschaftsschranke immer noch zeitlich begrenzt.
  2. Den Bibliotheken werden viel zu enge Fesseln angelegt, so dass sie ihre Kunden nicht in dem Ausmaß mit Information versorgen können, wie diese es brauchen (§§ 52b, 53a). Hier geht die Gesetzgebung geradezu grotesk an den Nutzungsanforderungen und –gepflogenheiten im Umfeld des Internet vorbei.
  3. Auch den Forderungen der Urheber selber, dass sie ihre Rechte an ihren Werken besser und schneller gegenüber den verwertenden Verlagen behaupten können, wurde bislang nur unzulänglich Rechnung getragen (§§ 31, 38, 95). Selbst gut fundierte Vorschläge des Bundesrats wurden im Zweiten Korb zurückgewiesen.
Im Grund geht es aber über die wichtigen kleinteiligen Verbesserungen hinaus darum, wie auch über das Urheberrecht erreicht werden kann, dass das in öffentlichen Umgebungen und mit Steuermitteln unterstützt produzierte Wissen allen Bürgerinnen und Bürgern ohne große Zeitverzögerung frei zur Nutzung zur Verfügung stehen kann. Nach langen Jahren, in denen die Schutzrechte immer mehr verstärkt wurden, müssen nun die Nutzerrechte verstärkt werden und der Nutzen von Wissen und Information für die Gesamtgesellschaft stärker berücksichtigt werden. Das ist die sowohl historisch als auch systematisch begründete Funktion des Urheberrechts — nicht zuletzt die Berechtigung des Gesetzgebers, hier tätig zu werden.

Wir brauchen nicht mehr Schutz durch das Urheberrecht & die Kreativen werden nicht durch Schutz motiviert, Neues zu schaffen, sondern durch Freiräume, bestehendes Wissen nutzen zu können. Wir brauchen ein flexibles, undogmatisches und sehr liberales Urheberrecht. Die Persönlichkeitsrechte der Kreativen müssen weiter gesichert bleiben. Bei den Verwertungsrechten sollte stärker den bereichsspezifischen Belangen Rechnung getragen werden. In der Wissenschaft werden andere Freiräume gebraucht als z.B. in der Spiele-, Musik- oder Videoindustrie. Stärker soll zwischen den den Urhebern zustehenden Verwertungsrechten und den per Vertrag erworbenen Nutzungsrechten unterschieden werden.

Auf der Vollversammlung wurde die 18-köpfige Lenkungsgruppe neu gewählt, in einer guten Mischung von Personen aus den Wissenschaftsorganisationen, den Verbänden und Fachgesellschaften, aus Bildung und Wissenschaft selber und aus den Bibliotheken und Archiven. Die fachjuristische Kompetenz wurde erweitert. Die Sprecherrunde mit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Dr. Harald Müller und Dr. Wolf-Dieter Sepp wurde bestätigt. Zum Sprecher wurde erneut Prof. Kuhlen gewählt.

Das Aktionsbündnis, so Prof. Kuhlen, wird im nächsten Jahr stärker den individuellen Kontakt zu den Politikern in der Regierung und im Bundestag, aber auch im Bundesrat, suchen, um Verständnis für die besondere Rolle der in Bildung und Wissenschaft Tätigen beim Urheberrecht zu wecken — sie sind immer sowohl Produzent als auch Nutzer. Das Aktionsbündnis will sich stärker noch als bisher um die urheberrechtlichen Probleme im Bildungsbereich, einschließlich der Schulen, kümmern. Es will sich intensiver mit anderen Organisationen und Verbänden auch aus dem weiteren Kulturbereich (Archive, Museen, Bibliotheken) vernetzen.

Das Aktionsbündnis wird auch in der nächsten Zeit die über ENCES (European Network for Copyright in support of Education and Science) begonnene Initiative im EU-Bereich unterstützen. Schließlich sollen über das von der DFG-geförderte IUWIS-Projekt, geleitet von Prof. Kuhlen, die Zielgruppen des Aktionsbündnisses, allen voran die wissenschaftlichen Gemeinschaften, umfänglich mit Informationen zum Urheberrecht versorgt werden.

Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de, von der Website des Aktionsbündnisses oder über das Projekt IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.100 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.

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21. September 2009:
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5. Juni 2009:
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4. Mai 2009:
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Wichtige Links
Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft (vorläufiger Webauftritt).