Pressemitteilung 07/11
vom 3. Oktober 2011
Breite Unterstützung für umfassende Verbesserung des Urheberrechts
für Bildung und Wissenschaft
Was erwarten die in Bildung und Wissenschaft Tätigen tatsächlich vom Urheberrecht und den politischen Instanzen, die für seine Regulierung zuständig sind? Um diese Frage zu beantworten, hat das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), der Deutschen Rektorenkonferenz (HRK) und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften eine Online-Befragung durchgeführt. Die zahlreichen Antworten ergeben ein klares Meinungsbild: Die derzeitigen Regelungen sind unbrauchbar.
Befragt wurden Personen aus der Hochschulforschung, der öffentlich finanzierten außeruniversitären Forschung, der Industrieforschung, aus Bibliotheken, Museen und Archiven, Lehrende und Studierende sowie Personen aus der Wissenschaftsinfrastruktur, den Medien und der Politik. Unter den 2.519 Rückläufen waren 1.653 vollständig ausgefüllte Fragebögen. Die meisten Antworten kamen aus der Forschung.
Der Sprecher des Aktionsbündnisses, Prof. Rainer Kuhlen, fordert den Gesetzgeber auf, aus den Ergebnissen der Befragung politische Konsequenzen zu ziehen und sich endlich daran zu machen, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Weder den AutorInnen noch den NutzerInnen in Bildung und Wissenschaft sind die jetzigen kleinteiligen Regelungen länger zuzumuten; diese Normen verhindern eine Entfaltung des immensen Potenzials der Digitalisierung. Eine gründliche Reform des Urheberrechts im Dritten Korb zugunsten des Bildungs- und Wissenschaftssektors – und damit der Allgemeinheit – darf nicht länger durch Verweis auf zehn Jahre alte EU-Vorgaben blockiert werden.
Die Einschätzungen der Praktiker und Experten aus Bildung und Wissenschaft sprechen eine deutliche Sprache: 92,1 % der Befragten sind mit den Regelungen in § 52a UrhG (Wissenschaftsschranke) unzufrieden, 94,4% mit § 52b UrhG (Wiedergabe von Werken aus Bibliotheken) und 89,5% mit § 53a UrhG (Kopienversand auf Bestellung). Vor allem bei § 52a UrhG darf der Gesetzgeber sich ihrer Meinung nach nicht auf die Aufhebung der bestehenden Befristung bis Ende 2012 beschränken: Die jetzigen restriktiven Nutzungsbedingungen sind unpraktikabel.
Allerdings setzt die große Mehrheit der Befragten kaum noch auf eine Verbesserung einzelner Schrankenbedingungen; gefordert wird vielmehr die Einführung eines allgemeinen Wissenschaftsprivilegs.
Bei allen Bildung und Wissenschaft betreffenden Regelungen muss die Nutzung publizierter Werke in jedem Fall genehmigungsfrei erfolgen. Sollte der Gesetzgeber weiter an einer Vergütungsverpflichtung für die Nutzung festhalten, obwohl diese von der Mehrheit der Befragten abgelehnt wird, müssen die nötigen Mittel von den Trägern der Einrichtungen aufgebracht werden – sei es über die Budgets der Bibliotheken (wie über 80% der Befragten meinen) oder über die Grundausstattung der WissenschaftlerInnen und Lehrenden. Eine individuelle Abrechnung der Nutzung lehnen 76,6% der Befragten ab; pauschale Lösungen haben den Vorrang.
Wie auch die meisten Experten bei der Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Zweitverwertungsrecht fordern die befragten Praktiker mit großer Mehrheit, zur Stärkung der Autorenrechte ein unabdingbares (nicht-kommerzielles) Zweitverwertungsrecht zügig gesetzlich zu verankern.
Besonders deutlich (nämlich zu 91,7 % ) fordern die Befragten, dass zumindest das mit öffentlichen Mitteln geförderte Wissen frei öffentlich zugänglich gemacht wird – wie bereits in entsprechenden Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag verlangt. Um dies zu erreichen, sollte der Gesetzgeber über Gutachten klären lassen, ob das Zweitverwertungsrecht auch den Institutionen der AutorInnen verbindlich zugesprochen werden darf: Einer solchen Lösung stimmen 80,3% der in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden und Publizierenden zu.
Eine erste ausführliche Auswertung kann von der Website des Aktionsbündnisses abgerufen werden.
Darin findet sich auch ein Abschnitt mit detaillierten politischen Konsequenzen und Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
Hintergrund: Im 2004 gegründeten Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sind neben den sechs großen Wissenschaftsorganisationen
Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat 370 Fachgesellschaften,
Verbände und Institutionen sowie mehr als 7250 persönliche Unterzeichner der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zusammengeschlossen.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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14. Juni 2010:
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[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
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4. Februar 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag.
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7. Januar 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu Creative Content in a European Digital Single
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10. Dezember 2009:
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30. November 2009:
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18. November 2009:
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12. November 2009:
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10. November:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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27. Oktober 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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8. Oktober 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
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26. September 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
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21. September 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
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21. September 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
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4. September 2009:
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(Pressemitteilung)
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2. September 2009:
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(Brief)
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21. August 2009:
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28. Juli 2009:
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13. Juni 2009:
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vom 19. Februar 2009: Urheberrecht Dritter Korb
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5. Juni 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren
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Pressemitteilung
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11. Mai 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ
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4. Mai 2009:
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27. April 2009:
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25. März 2009:
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21. Oktober 2008:
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20. Oktober 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre
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24. Juli 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission
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| Wichtige Links |
Pressemitteilungen
des Aktionsbündnisses
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Das IUWIS
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in Bildung und Wissenschaft (vorläufiger Webauftritt).
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