Pressemitteilung 07/10
vom 15. Juli 2010
Open Access soll auch über das Urheberrecht gefördert werden — Nachlese zur zweiten Anhörung zum 3. Korb
der Urheberrechtsnovellierung
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft begrüßt es, dass das
Bundesjustizministerium die zweite Anhörung zum 3. Korb der Urheberrechtsnovellierung zu großen Teilen dem Thema
Open Access gewidmet hat. Trotz einiger Bedenken von Seiten der nationalen und internationalen Verlegerverbände sprachen
sich die meisten Redebeiträge für eine Berücksichtigung von Open Access auch im Urheberrecht aus. Ein entsprechendes
Handeln kann jetzt vom Bundesjustizministerium erwartet werden, in erster Linie wohl durch eine Ergänzung des § 38 UrhG
um ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht. Dies hatte ja schon der Bundesrat im Rahmen des Zweiten Korbs vorgeschlagen, allerdings
ohne damit die damalige Bundesregierung überzeugen zu können.
Dass die Urheber ein unabdingbares (also nicht durch Vertragsverträge zu unterlaufendes) Zweitverwertungsrecht erhalten sollen,
findet heute breite Zustimmung. Allerdings besteht für die Details, wie dies als Norm festzuschreiben ist, auch nach dieser
Anhörung durchaus noch kein Konsens. So wurde darauf hingewiesen, dass diese Rückgewinnung der Autorenrechte zunächst
mit Open Access nichts zu tun habe, es sei denn, es bestünden realistische Chancen, dass die Autoren ihre neue Freiheit dazu
nutzen (oder sogar verbindlich dazu veranlasst werden), sich für eine Sekundärpublikation im Sinne von Open Access zu entscheiden.
Das Aktionsbündnis begrüßt es daher, dass das Bundesjustizministerium das Thema einer Anbietungsverpflichtung
(der Autoren an ihre Institutionen) an den Anfang der Debatte setzte. Das Aktionsbündnis stellte mit aller Deutlichkeit
klar, dass es selber und auch niemand aus den Wissenschaftsorganisationen eine Anbietungsverpflichtung für das
Erstpublikationsrecht auch nur in Erwägung ziehe. Das Aktionsbündnis will sich auch nicht der Einschätzung der
Allianzorganisationen entgegen stellen, die aus verschiedenen Gründen auch die Anbietungsverpflichtung bei der Zweitpublikation
nicht für rechtlich möglich bzw. nicht für praktisch machbar halten.
Das Aktionsbündnis hält es aber weiterhin für unbedingt geboten, dass der Öffentlichkeit das Recht zum freien
und möglichst zeitnahen Zugang zumindest zu dem mit öffentlichen Mitteln unterstützt produzierten Wissen über
die Zweitverwertung zugestanden wird. Entsprechend hatte das Aktionsbündnis eine
Zusatzpetition im Januar 2010 an den
Deutschen Bundestag gerichtet (in Ergänzung zu der von Lars Fischer eingebrachten
Petition),
deren Behandlung zwar zugesagt, aber bislang noch nicht erfolgt ist.
Das Aktionsbündnis hält es für dringend geboten, dass, eventuell durch Vergaben von Gutachten, geklärt wird,
a) ob eine Verpflichtung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ihrer Institution ihre Werke zur Zweitpublikation anzubieten
gegen die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit verstößt und b) ob es arbeitsrechtliche Möglichkeiten gibt,
diese Anbietungsverpflichtung tatsächlich durchzusetzen. In der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gibt es z.B.
eine solche Regelung. International gibt es genügend Beispiele sowohl für die Verpflichtung (required) als auch für die
Empfehlung (requested). Allerdings ist es eine Sache, ob etwas rechtlich möglich ist, eine andere, ob dies politisch und auch
wissenschaftspolitisch gewollt ist.
Unabhängig von der Klärung der Anbietungsverpflichtung schätzt das Aktionsbündnis den Weg über eine Anpassung
von § 38 UrhG als richtig ein. Für die Bibliotheken erhöhen sich damit die Chancen, dass bei einem gesetzlich garantierten
Zweitverwertungsrecht mehr Wissenschaftler ihre Werke zur Aufnahme in ein entsprechendes Repository anbieten werden.
Das Aktionsbündnis tritt bei der Frage der auf der Anhörung kontrovers diskutierten Embargofrist (also der Zeitspanne zwischen
Erst- und Zweitpublikation) für ein Null-Embargo ein, anerkennt aber angesichts der unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen
Disziplinen, dass weitere Erfahrungen gesammelt werden sollen. Auf jeden Fall sollte zumindest die Textversion sofort öffentlich
gemacht werden, die nach dem Reviewing vom Autor als verbindlich erklärt wurde. Ebenso sollten nicht nur Zeitschriftenpublikationen,
sondern auch Beiträge in Sammelwerken und Konferenzproceedings mit berücksichtigt werden. International wird zudem die Frage der
Einbeziehung von Volltexten (Büchern) in die Open-Access-Zweitverwertung diskutiert.
Das Aktionsbündnis fordert das Bundesjustizministerium auf, die mit Blick auf die internationalen Informationsmärkte weiter
offenen kollisionsrechtlichen Fragen (wie weit kann ein im deutschen Urheberrecht verankertes unabdingbares Zweitverwertungsrecht
international durchgesetzt werden) nicht zum Anlass zu nehmen, ganz von der Anpassung von § 38 UrhG Abstand zu nehmen.
Die Position der deutschen Autoren auch gegenüber internationalen Verlagen würde beträchtlich gestärkt, und eine
entsprechende deutsche urheberrechtliche Regelung würde sicherlich große internationale Beachtung finden und ähnliche
Vorhaben in anderen Ländern begünstigen. Auch auf EU-Ebene werden Umsetzungsformen für das Zweitverwertungsrecht erprobt.
So wird im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU ein Pilotprojekt bei ca. 20% der Vorhaben durchgeführt, bei dem die von
ihnen geförderten Autoren aufgefordert werden, ihre Publikationen nach Open-Access-Ziele öffentlich zugänglich zu machen.
Mit dem OpenAIRE Projekt wird von der EU die praktische Umsetzung dieser Zielsetzung in allen europäischen Ländern gefördert.
Anschließend fordert das Aktionsbündnis das Bundesjustizministerium noch einmal auf, den Belangen von Bildung und Wissenschaft
durch eine weitere und speziell darauf ausgerichtete Anhörung Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt durch den
publizierten Vorschlag des Aktionsbündnisses
nach einer umfassenden Wissenschaftsschranke besteht großer öffentlicher Diskussionsbedarf.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp
(Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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14. Juni 2010:
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Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin
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4. Februar 2010:
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7. Januar 2010:
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10. Dezember 2009:
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30. November 2009:
Nachschau der Jahrestagung
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18. November 2009:
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14. November 2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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12. November 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(Download in A5 oder
A4 für duplex Ausdruck)
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10. November:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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27. Oktober 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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8. Oktober 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern
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26. September 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
(Antworten)
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21. September 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(Pressemitteilung)
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21. September 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(Antworten und Synopse)
(Pressemitteilung)
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4. September 2009:
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(Brief)
(Pressemitteilung)
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2. September 2009:
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(Brief)
(Pressemitteilung)
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21. August 2009:
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Empfehlungen,
Pressemitteilung
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11. Mai 2009:
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24. Juli 2008:
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