UrhG
Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 06/12
vom 16. Dezember 2012

2012 — das Jahr, in dem eine umfassende Wissenschaftsschranke in der politischen Diskussion auf allen Ebenen angekommen ist

Zusammenfassung: Die Bundesregierung sollte nun rasch auf die Forderungen aller politischen Parteien, der Enquete-Kommission und des Bundesrats reagieren, das Thema einer umfassenden Wissenschaftsschranke im Urheberrecht auf die Agenda zu setzen und seiner Behandlung hohe Priorität einzuräumen. Die Nutzung publizierter, zudem i.d.R. mit öffentlichen Mitteln erstellter Werke soll ohne weitere Einschränkungen genehmigungsfrei innerhalb geschlossener Benutzergruppen der Wissenschaft und im Rahmen nicht-kommerziellen Bildungsveranstaltungen erlaubt sein. Die Frage einer angemessenen Vergütung ist weiterhin offen und muss erneut auf den Prüfstand kommen. Dass die öffentliche Hand auch noch mehrfach Gebühren für die elektronische Nutzung der von ihr bereits finanzierten und erworbenen Werke bezahlen soll, ist schlicht nicht zu vermitteln.

Die Bundesregierung muss endlich Vorschläge für einen Dritten (Wissenschafts-)Korb vorlegen

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft nimmt mit großer Zustimmung zur Kenntnis, dass nachdem alle politische Parteien des Bundestags und der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft” eine Wissenschaftsschranke auf die Agenda gesetzt sehen wollen, nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 14.12.2012 Bundesregierung und Bundestag aufgefordert hat „unverzüglich und in enger Abstimmung mit den Ländern die Arbeiten an einer breiter und allgemeiner gefassten Bildungs- und Wissenschaftsschranke [aufzunehmen], wie sie einvernehmlich von der Kultusministerkonferenz und der Wissenschaftsallianz gefordert wird.”
Die Bundesregierung selbst hatte es bislang abgelehnt, in dieser Sache gesetzgeberisch aktiv zu werden. Sie ist leider auch bislang in keiner Weise dem Auftrag des Bundestags nach einem Dritten Korb der Urheberrechtsreform gefolgt, der ja als Bildungs- und Wissenschaftskorb vorgesehen war. Das muss anders werden, wenn das Bundesjustizministerium nicht gänzlich das Vertrauen von Bildung und Wissenschaft verspielen will. Mit dieser unbegreiflichen Passivität muss endlich Schluss sein.

Eine umfassende Wissenschaftsschranke ist verträglich mit bestehenden EU-Vorgaben

Das Aktionsbündnis hatte schon Anfang Juli 2010 die Diskussion um eine solche Wissenschaftsschranke mit einem konkreten Normvorschlag eröffnet. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und die Kultusministerkonferenz haben dann sehr rasch entsprechende, im Detail leicht abweichende Vorschläge vorgelegt. Beide Organisationen wie auch das Aktionsbündnis sehen darin keinen Widerspruch zu der weiter verbindlichen Urheberrechtsrichtlinie der EU von 2001 (Richtlinie 2001/29/EG). Der Gesetzgeber kann also handeln. Deutschland kann hier europaweit eine Vorreiterrolle einnehmen.

Zu den Zielen einer umfassenden Wissenschaftsschranke

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat auf seinem Workshop am 10.12.2012 in Berlin das Thema einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke ins Zentrum gestellt. Es hat auf seiner Mitgliederversammlung am 11.12.2012 eine gegenüber 2010 leicht veränderte Version einer Wissenschaftsschranke entworfen und – was vielleicht noch wichtiger ist – sich auf die Ziele einer solchen neuen Norm im Urheberrechtsgesetz verständigt, z.B.:
Eine umfassende Wissenschaftsschranke soll die bisherigen, äußerst kleinteilig, überkomplex und für den Alltagsgebrauch völlig unbrauchbar formulierten Schrankenregelungen, soweit sie Bildung und Wissenschaft betreffen, in einer umfassenden und einfachen Norm zusammenfassen und damit nicht zuletzt auch für Rechtssicherheit sorgen.
Einfach soll die Norm dadurch sein, dass die Nutzung publizierter Werke jeder medialen Art für den wissenschaftlichen, nicht gewerblichen Gebrauch (z.B. in Forschungsteams und Kursen der Ausbildung) grundsätzlich genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen erlaubt sein soll. Auch die Vermittlungsleistungen z.B. durch Bibliotheken sollen hierdurch begünstigt sein. Eine solche nicht weiter spezifizierte Nutzung erlaubt es ferner, flexibel auf die ständig neuen Herausforderungen in Bildung und Wissenschaft reagieren zu können – wie man z.B. an den innovationsträchtigen Techniken des Data Mining sehen kann. Solche Entwicklungen dürfen nicht durch restriktive Urheberrechtsvorschriften behindert oder gar verboten werden.

Die Frage einer angemessenen Vergütung (ob und wie) muss erneut auf den Prüfstand

Das Aktionsbündnis hat sich auch mit der Frage der bislang als unabdingbar angesehenen Vergütung erneut beschäftigt. Dass Dokumentations- und Archivierungsaufgaben der Bibliotheken nicht nur genehmigungsfrei sondern auch vergütungsfrei erlaubt sein müssen, versteht sich von selbst. Darüber hinaus sieht das Aktionsbündnis aber erneut einen Bedarf, sich auf praktikable und zielführende Bestimmungen für eine „angemessene Vergütung” zu verständigen. Nicht zuletzt sollte berücksichtigt werden, dass der volkswirtschaftliche Nutzen einer freien Nutzung publizierten Wissens, die zudem auch wieder zu neuem Wissen führt, um eine Vielfaches höher ist als der Nutzen durch kommerzielle Geschäftsmodelle.
Das Aktionsbündnis kann zudem nicht erkennen, warum es erforderlich sein soll, dass bereits bezahlte, d.h. z.B. von Bibliotheken oder einzelnen WissenschaftlerInnnen entweder käuflich erworbene oder lizenzierte Werke nun bei der Nutzung in genau definierten Forschungsgruppen oder Lehrveranstaltungen noch einmal Gegenstand einer Vergütung sein sollen. Das Aktionsbündnis hat noch keine abschließende Antwort auf die Frage nach der angemessenen Vergütung. Aber die Frage steht weiter offen im Raum.

Freibiermentalität — doch wohl kaum von der Wissenschaft

Eine freie Nutzung in Bildung und Wissenschaft wurde in der Vergangenheit oft als nicht zu akzeptierende Freibiermentalität der Wissenschaft zurückgewiesen. Das Aktionsbündnis möchte darauf hinweisen, dass eine Freibiermentalität wohl doch eher auf Seiten der verwertenden Wissenschaftsverlage festzustellen ist: Das i.d.R. mit öffentlichen Mitteln erstellte Wissen wird, zumindest was die wichtigste Publikationsform in Zeitschriften angeht, den Verlagen wie selbstverständlich vollkommen kostenlos zur Verfügung gestellt (d.h. die AutorInnen und auch deren Institutionen erhalten für ihre Werke so gut wie nie eine Vergütung von den Verlagen). Wie ist es dann zu rechtfertigen, dass die Öffentlichkeit anschließend für die Nutzung dieser Werke, für deren Qualität die Wissenschaft selbst die Verantwortung übernimmt, und die meistens in schon publikationsfertiger Form an die Verlage geliefert werden, erneut bezahlen soll? Vielleicht sollten sich das Bundesfinanzministerium und die Rechnungshöfe dieser Frage einmal zuwenden.

Auf der Mitgliederversammlung des Aktionsbündnisses am 11.12.2012 wurde der Sprecher, Prof. Kuhlen, in seinem Amt bestätigt, ebenso der stellv. Sprecher Dr. Harald Müller, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg sowie neu in die Sprecherrunde gewählt Dr.-Ing. Joachim Meier, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig und Berlin.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


Hintergrund: Im 2004 gegründeten Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sind neben den sechs großen Wissenschaftsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat 372 Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen sowie mehr als 7250 persönliche Unterzeichner der „Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zusammengeschlossen.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

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6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
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6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

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Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

Wichtige Links
facebook Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 9. 01. 2015Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021