UrhG Aktionsbündnis
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 6/09
vom 2. September 2009

Einwand, aber kein Einspruch – Aktionsbündnis zum Google Book Settlement

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat sich bezüglich der geplanten Einigung der Authors Guild und der Association of American Publishers mit Google Inc. im Rahmen des Google Book Settlements mit einem Brief an das zuständige New Yorker Gericht gewandt. In seinem Schreiben betont das Aktionsbündnis sein generelles Einverständnis mit der Digitalisierung durch Google, formuliert allerdings einige zentrale Einwände bezüglich eines drohenden Quasi-Monopols Googles an digitalisierten vergriffenen und verwaisten Werken sowie der einseitig ausgerichteten Organisation der Book Rights Registry. Das Aktionsbündnis kritisiert nicht zuletzt, dass über das Settlement einige Organisationen in den USA einen großen Teil des weltweiten Wissens kontrollieren würden, ohne das der „Rest“ der Welt darüber mitbestimmen könnte.

Hintergrund:

In einem Schreiben an das New Yorker Gericht bezieht das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zum so genannten Google Book Settlement Stellung.

Die umfassende Digitalisierung besonders von vergriffenen und verwaisten Werken (Werke, deren Urheber nicht zu ermitteln sind), wie sie im Google Books Projekt erfolgt, ist ausdrücklich zu begrüßen. Öffentlichkeit und Wissenschaft bekommen dadurch potenziell Zugang zu einer einzigartigen Sammlung an Wissen. Das Google Books Projekt kann sich als Ergänzung zu dem in weiten Teilen der Wissenschaft für aktuelle Publikationen etablierten und praktizierten Open-Access-Prinzip entwickeln. Voraussetzung dafür ist allerdings, das der freie und dauerhafte Zugang zu den digitalisierten Quellen über das WWW gewährleistet wird. Die Einblendung von Werbung könne akzeptiert werden.

Das Aktionsbündnis ist in Sorge, dass Google nach dem Settlement (wenn beschlossen) ein Quasi-Monopol für die vergriffenen und verwaisten Werke zufällt. Das Unternehmen könnte dadurch den Zugang nach Belieben, auch über die Preispolitik gegenüber den Bibliotheken, regulieren. Es ist also beim Gericht deutlich Nachbesserungsbedarf angemeldet worden.

Es muss gesichert sein, dass auch andere Anbieter und Projekte – kommerzielle wie öffentliche – Digitalisate derselben Werke anfertigen beziehungsweise die vorhandenen übernehmen und frei veröffentlichen dürfen. Dies gilt insbesondere für die jeweils zuständigen Nationalbibliotheken. Diese könnten in Zusammenarbeit mit Google im Rahmen der Google Book Search die Aufgabe der Langzeitarchivierung übernehmen.

Darüber hinaus kritisiert das Aktionsbündnis die rein US-amerikanische Ausrichtung des geplanten Book Rights Registry: „The Settlement [so im Anschreiben an das Gericht] should take into account the global dimension and consequences of the Settlement. It is not acceptable for the Book Rights Registry to be solely in the responsibility of and under the sole jurisdiction of US American institutions.“ Die ausschließliche Vertretung der Rechteinhaber durch die Association of American Publishers und die Authors Guild scheint dem Aktionsbündnis nicht angemessen zu sein. Aus diesem Grund regt das Aktionsbündnis an, den Vorstand der Book Rights Registry international sowie mit Vertretern aus den Wissenschaften, dem Bibliothekswesens und der Endnutzerseite zu besetzen. Das Aktionsbündnis zieht weiterhin eine übergeordnete Kontrolle der Registry und ihrer Aktivitäten durch eine neutrale, allgemein anerkannte Institutionen, wie zum Beispiel die UNESCO, vor.

Zum Text des Amicus-Curiae-Briefes siehe http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/letter-settlement-final-AB.pdf

Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de, von der Website des Aktionsbündnisses oder über das Projekt IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.

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30. Juni 2010:
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29. Juni 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung des BMJ am 28. Juni 2010 (mehr...)

15. Juni 2010:
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14. Juni 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre „Berliner Rede zum Urheberrecht“:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin

4. Februar 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag. (mehr...)

7. Januar 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu „Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future“ Stellung. (mehr...)

10. Dezember 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren. (mehr...)

30. November 2009:
Nachschau der Jahrestagung Vortragsfolien, Pressemitteilung

18. November 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen. (mehr...)

14. November 2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung (mehr...)

12. November 2009:
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10. November:
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27. Oktober 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln. (mehr...)

8. Oktober 2009:
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26. September 2009:
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21. September 2009:
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21. September 2009:
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4. September 2009:
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2. September 2009:
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21. August 2009:
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28. Juli 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.

13. Juni 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009: Urheberrecht „Dritter Korb“ (mehr...)

5. Juni 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search: Empfehlungen, Pressemitteilung

11. Mai 2009:
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4. Mai 2009:
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27. April 2009:
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25. März 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? (mehr...)

21. Oktober 2008:
E. Steinhauer startet einen Blog zum Wissenschaftsurheberrecht (mehr...)

20. Oktober 2008:
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24. Juli 2008:
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Wichtige Links
Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft (vorläufiger Webauftritt).