UrhG
Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 04/13
vom 5. September 2013

Zweitverwertungsrecht ja, aber nicht so, wie es die Bundesregierung will — Bundesrat sollte das abblocken

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat den Bundesrat aufgefordert, dem Gesetz zur Präzisierung eines Zweitverwertungsrechts durch Änderung von § 38 UrhG nicht zuzustimmen. Das Aktionsbündnis fordert den Bundesrat auf, konsequent bei seiner im Interesse der Länder liegende Politik zu bleiben, insbesondere nicht die Ausklammerung der „normalen Hochschulforschung” aus dem Gesetz hinzunehmen. Das an die Beschlussfassung leider gekoppelte Gesetz für den Umgang mit verwaisten Werken wäre damit zwar jetzt auch ausgesetzt; aber seine endgültige Verwirklichung würde sich angesichts des großen Konsenses in den Parteien nur zeitlich geringfügig verzögern.

Der Bundesrat hat sich seit 2006 immer wieder und konstruktiv mit dem Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche AutorInnen auseinandergesetzt und hat vor allem die entscheidende Forderung in die politische Diskussion eingebracht, dass dieses Recht nicht durch Verträge mit den Verlagen abbedungen werden kann. Das Aktionsbündnis geht weitgehend konform mit den Vorstellungen des Bundesrats.

Nicht zuletzt im Mai diesen Jahres hat der Bundesrat einem Antrag des Landes Baden-Württemberg entsprochen und sich auf die Einführung eines Zweitveröffentlichungsrechts verständigt, das für alle öffentlich finanzierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten soll.

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung und des Bundestags gilt das neue Recht aber nicht für mit Grundmitteln betriebene Forschung an den Hochschulen, sondern nur für Arbeiten, die aus zu mehr als 50% mit öffentlichen Drittmitteln geförderter Forschung oder aus der außeruniversitären institutionellen Forschung hervorgegangen sind. Die „Herausnahme des gesamten an Hochschulen beschäftigten wissenschaftlichen Personals”, so der Bundesrat, dürfe nicht Gesetz werden. Nur die Einführung eines Zweitverwertungsrechts im Sinne des Bundesrats sei ein „wichtiger Meilenstein in Richtung auf ein wissenschafts- und hochschulfreundlicheres Urheberrecht”.

Das Aktionsbündnis hat den Bundesrat aufgefordert, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Vermittlungsausschuss anzurufen — auch im Bewusstsein, dass dies nach aller Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, dass es in dieser Legislaturperiode aus zeitlichen Gründen nicht mehr zu einem Gesetz in dieser Sache kommen wird — auch im Bewusstsein, dass damit die an sich positiv einzuschätzende Regelung für die verwaisten Werke ebenfalls nicht mehr in dieser Legislaturperiode Gesetz werden kann. Die Bundesregierung hat leider die verschiedenen Gesetzesteile in einem Paket gebündelt, so dass eine Einzelabstimmung darüber offenbar nicht möglich ist.

Wenn ein Auftrennen nicht möglich sein sollte, fordert das Aktionsbündnis den Bundesrat auf, dem Gesamtpaket nicht zuzustimmen.

„Eine Verzögerung bei der Regelung für verwaiste Werke könnte”, so der Sprecher des Aktionsbündnisses Prof. Rainer Kuhlen, „in Kauf genommen werden, da in der nächsten Legislaturperiode eine sehr gute Chance besteht, dass eine neue Regierung, in welcher Konstellation auch immer, dieses Gesetzesvorhaben erneut und erfolgreich auf den Weg bringt — zum einen wegen des breiten Konsenses in den Parteien darüber und weil auch die Vorgabe der EU-Richtlinie für die verwaisten Werke in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Dafür besteht noch ausreichend großer zeitlicher Spielraum. Auch bei den anderen Teilen des Gesamtpakets könnte eine Verzögerung ohne größeren Schaden in Kauf genommen werden.”

Das Aktionsbündnis ist der Ansicht, dass eine Ablehnung des Gesetzes in der jetzigen Form keineswegs als Blockierungspolitik zu interpretieren sei, sondern im Interesse der Länder als Träger der Hochschulen liegt. „Ein Zweitverwertungsrecht für alle”, so Prof Kuhlen, „würde die Autonomie auch der an den Hochschulen Forschenden stärken und würde auch zur Entlastung der Haushalte der Länder beitragen.”

Die Glaubwürdigkeit des Bundesrats steht bei dieser Angelegenheit auf dem Spiel. Das Aktionsbündnis hat den Bundesrat und vorher seine beteiligten Ausschüsse aufgefordert, konsequent bei seinen bisherigen Positionen zu bleiben.

Ein in der jetzigen Version verabschiedetes Zweitverwertungsrecht bliebe auf unabsehbare Zeit Gesetz und wäre für die Wissenschaft weitgehend unbrauchbar, ja behindernd. Das Gesetz schlösse nicht nur einen Großteil der WissenschaftlerInnen aus, sondern ist auch in anderen Teilen unbrauchbar und eher ein Schritt rückwärts: Beiträge außerhalb von Zeitschriften sind nicht berücksichtigt; die Frist, nach der das Recht in Anspruch genommen werden kann, ist mit 12 Monaten viel zu lang; das Recht gilt nur für die Version der Werke in der Autorenversion, nicht in der zitierbaren Verlagsversion.

Nicht zuletzt hat sich die Bundesregierung vor der Frage gedrückt, inwieweit das Recht auch ein institutionelles Recht der die Autoren tragenden Organisationen sein soll und ob die öffentlichen Förderorganisationen eine verbindliche Inanspruchnahme des Zweitverwertungsrechts zugunsten von Open Acccess verlangen sollen.

Eine Ablehnung des Bundesrats zum jetzigen Zeitpunkt eröffnet die Chance, in der nächsten Legislaturperiode das Zweitverwertungsrecht neu zu formulieren und in einer größeren Kontext zu stellen, nämlich inwieweit die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, dass das mit öffentlichen Mitteln geförderte Wissen für alle frei und offen zugänglich ist.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


Hintergrund: Im 2004 gegründeten Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sind neben den sechs großen Wissenschaftsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat 372 Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen sowie 7300 persönliche Unterzeichner der „Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zusammengeschlossen.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

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6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
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6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

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Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

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Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 9. 01. 2015Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021