UrhG Aktionsbündnis
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Pressemitteilung 04/10
vom 29. Juni 2010

Keine neuen Barrieren über ein neues Leistungsschutzrecht im Urheberrecht

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zieht aus der ersten Anhörung des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht am 28. Juni 2010 im Rahmen des Dritten Korbs den Schluss, dass ein neues Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie für Verlage im Bildungsbereich (vor allem zugunsten der Schulbuchverlage) so überflüssig wie ein Kropf ist.

Gut 90% der Anwesenden — Information Provider, Journalistenverbände, Bitkom, Pressesprecher, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft, Bibliotheken, Zivilgesellschaft — konnten nicht erkennen, wieso ein Leistungsschutzrecht dem Ziel der Beförderung eines Qualitätsjournalismus nützlich sein sollte. Ebenso wurden Daten aus empirischen Studien vermisst, die belegen können, dass Verlage in elektronischen Umgebungen ohne ein Leistungsschutzrecht nicht wirtschaftlich operieren können. Innovative Phantasie auf den kommerziellen und freien Märkten ist gefragt, nicht weitergehende Einschränkungen durch Urheberrechtsregulierungen.

Das Aktionsbündnis hat im Prinzip keine Einwände gegen eine auch kommerzielle Verwertung von Wissen und Information. Auch ein Leistungsschutzrecht muss nicht prinzipiell abgelehnt werden. Es macht aber nur dann Sinn, wenn zum einen den Nutzern nicht zusätzliche finanzielle Belastungen zugemutet werden und wenn zum andern die Verwerter tatsächlich informationelle Mehrwertleistungen generieren und wenn, nicht zuletzt, die Urheber selber an den erweiterten Einnahmen fair beteiligt werden. Wenn nicht — Kreative (Wissenschaftler, Journalisten, Künstler) können ihre Werke in der Originalversion selber im Web öffentlich zugänglich machen. Vielleicht reichte das den Nutzern!

Immerhin — Presseverleger versicherten auf Anfrage, dass sie keinesfalls Digital Rights Management zum Schutz ihrer Produkte einsetzen wollten, so dass der fatale § 95a, der Schrankenrechte für die Nutzung außer Kraft setzt, nicht angewendet werden muss. Dies möchte das Aktionsbündnis explizit festgehalten wissen.

Das Aktionsbündnis möchte nicht zuletzt die Verleger auffordern, ihre Argumente für ein Leistungsschutzrecht nicht länger, wie in der Anhörung geschehen, mit dem Verweis auf geistiges Eigentum zu begründen. Das geistige Eigentum ist den Urhebern zuzurechnen, niemandem sonst. Das Urhebervertragsrecht sollte zudem die komplette Übertragung der Urheberverwertungsrechte durch exklusive Übertragung unterbinden; wie es im journalistischen Bereich durch Buy-out-Verträge immer üblicher wird.

Das Aktionsbündnis fordert das Justizministerium und die Bundesregierung insgesamt auf, sich von dem offensichtlich unüberlegten Ziel des Koalitionsvertrags zu verabschieden, über das Urheberrecht den Verwertern neue Privilegien zuzusichern. Die Justizministerin hatte in ihrer Berliner Rede vom 14. Juni ja deutlich die kommerziellen Verwerter davor gewarnt, das Urheberrecht für den „Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle“ zu missbrauchen. Wenn das Urheberrecht erweitert werden soll, dann wohl doch eher in Richtung eines nutzerorientierten Urheberrechts.

Bildung und Wissenschaft erwarten, dass der Dritte Korb sich eher in Richtung eines Wissenschaftskorbs entwickelt. Dafür, als Wissenschaftskorb, war er ja vom Bundestag eingerichtet worden. Die Anhörung zum Leistungsschutzrecht sollte so schnell wie möglich vergessen werden. Dieses bringt niemanden wirklich weiter.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“


Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

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Wichtige Links
Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft (vorläufiger Webauftritt).