Pressemitteilung 03/10
vom 15. Juni 2010
Sollte nicht der Dritte Korb der Urheberrechtsreform ein Wissenschaftskorb sein?
Zusammenfassung
Das Aktionsbündnis kann mit der Auftaktrede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
am Abend des 14. Juni 2010 in Berlin zum Urheberrecht insgesamt nicht zufrieden sein. Es wurde nicht deutlich gemacht,
dass das geltende Urheberrecht den besonderen Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft nicht gerecht wird. Das
Aktionsbündnis fordert die Politik auf, das Urheberrecht um eine spezielle Wissenschaftsschranke oder -klausel
zu ergänzen, auch um Klarheit in die vielen undurchsichtigen Schrankenregelungen zu bringen und um Bildung und Wissenschaft
den Spielraum zu geben, den sie im Interesse der gesamten Gesellschaft brauchen. Das Aktionsbündnis wird dafür
zeitnah einen Vorschlag öffentlich einbringen. Das Aktionsbündnis setzt weiter darauf, dass gerade einer
liberalen Ministerin bewusst sein sollte, dass der freie (das heißt genehmigungsfreie und auch für die
direkte Nutzung weitgehend vergütungsfreie) Umgang mit (wissenschaftlichem) Wissen innovationsfördernd
für die Wirtschaft ist. Mit Blick auf die bevorstehenden Anhörungen fordert das Aktionsbündnis das
Justizministerium auf, zumindest noch eine weitere Anhörung explizit zum Thema Bildung und Wissenschaft vorzusehen.
Ausführung
Mit einer grundsätzlichen Rede der BM der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde der Dritte Korb der
Urheberrechtsanpassung offiziell eröffnet
[Manuskript der Rede].
Das Aktionsbündnis begrüßt, dass durchaus eine liberale Offenheit bei den Vorstellungen der Justizministerin
zu erkennen ist: Sie betonte, dass die kommerziellen Verwerter (Verlage) nicht darauf hoffen können, dass das
Urheberrecht ihre obsolet gewordenen Geschäftsmodelle weiter schützt. Auch den Verwertungsgesellschaften
dürften kaum noch eine monopolartige Zuständigkeit für die Vergütungen zugesprochen werden, a
uch wenn die Ministerin ansonsten das Kultur-Flatrate-Modell kritisiert. Französische Modelle der Internetsperren
soll es in Deutschland nicht geben. Teuren Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen sollen warnende Informations- und
Vorbeugemodelle vorgeschaltet werden. Aber, wie zu erwarten, übte die Ministerin auch Kritik an den digital
natives, den Piraten, die das Urheberrecht nicht zuletzt als sozialschädliches Monopol
kritisieren.
Das Aktionsbündnis kann mit dieser Auftaktrede insgesamt nicht zufrieden sein, da nicht erkannt wurde, dass das
geltende Urheberrecht den besonderen Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft nicht gerecht wird. In diesen
überwiegend öffentlich finanzierten Bereichen stellen sich Fragen des geistigen Eigentums, der Anreize
für kreatives Schaffen, des Anspruchsumfangs auf Schutz, der Rückbindung an die Interessen der
Öffentlichkeit in ganz anderer Weise als z.B. in der Unterhaltungsindustrie und den Publikumsmärkten.
Für das Urheberrecht wäre allerdings zu beachten, dass auch diese Bereiche wichtige Gegenstände
für wissenschaftliche Forschung und für Aus- und Fortbildung sind.
Das Aktionsbündnis erinnert darin, dass sich der Dritte Korb ursprünglich der in Bundestag und Bundesrat
vertretenen Auffassung verdankt, dass die bisherigen Regulierungen des Urheberrechts nicht ausreichend den
Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft Rechnung tragen. Der Dritte Korb sollte daher ein Wissenschaftskorb
sein. Dies erscheint umso dringlicher, als der bisherige für Bildung und Wissenschaft zentrale, wenn auch
gänzlich unzureichende Paragraph 52a des Urhebergesetzes bislang immer noch zeitlich befristet ist. Das
Aktionsbündnis fordert die Politik auf, das Urheberrecht um eine spezielle Wissenschaftsschranke oder -klausel
zu ergänzen, um Klarheit in die vielen undurchsichtigen Schrankenregelungen zu bringen und Bildung und
Wissenschaft den Spielraum zu geben, den sie im Interesse der gesamten Gesellschaft brauchen. Das
Aktionsbündnis wird dafür zeitnah einen Vorschlag öffentlich einbringen.
Das Aktionsbündnis setzt weiter darauf, dass gerade einer liberalen Ministerin bewusst sein sollte, dass
der freie (das heißt genehmigungsfreie und auch für die direkte Nutzung weitgehend vergütungsfreie)
Umgang mit (wissenschaftlichem) Wissen innovationsfördernd für die Wirtschaft ist.
Das Aktionsbündnis begrüßt, dass die Ministerin die anstehende Debatte um den Dritten Korb als
transparent und offen angekündigt hat. Allerdings sollten die Themen der vier Anhörungen im Sommer und
Frühherbst nicht exklusiv vom Ministerium vorgegeben werden. Bildung und Wissenschaft stehen bisher —
bis auf einen Ausflug in Open-Access-Fragen — bei den Anhörungen nicht im Zentrum. Das kann und darf
systematisch und aufgrund der Geschichte des Dritten Korbs nicht sein. Wer die Themen bestimmt, entscheidet
über das Ergebnis.
Das Aktionsbündnis fordert daher das Justizministerium auf, zumindest noch eine weitere Anhörung zum Thema
Bildung und Wissenschaft vorzusehen.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/) wurde 2004 im Zusammenhang mit
der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland
gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes
Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und
Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur
weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des
Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde
unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind
Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp
(Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at
uni-konstanz.de, hmueller at mpil.de und sepp at physik.uni-kassel.de.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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10. Dezember 2009:
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30. November 2009:
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12. November 2009:
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(Download in A5 oder
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10. November:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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27. Oktober 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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8. Oktober 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
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26. September 2009:
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21. September 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
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21. September 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
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(Pressemitteilung)
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25. März 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert?
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