UrhG
Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“
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UrhG Aktionsbündnis
„Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

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Pressemitteilung 01/15
vom 22. April 2015

Der Welttag des Buches gehört den Autoren und den Lesern — Freien, durch das Urheberrecht gesicherten Zugang zum publizierten Wissen brauchen beide

Der 23. April ist seit 1995, von der UNESCO eingeführt, der Welttag des Buches, aber auch des Urheberrechts. Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft will an diesem Tag darin erinnern, dass für Bildung und Wissenschaft der freie Zugang zum publizierten Wissen, natürlich auch weiterhin in Buchform, unverzichtbar ist. Das Urheberrecht spielt dabei eine wichtige Rolle. Es soll zwar in erster Linie die Rechte der AutorInnen an ihren Werken schützen, aber AutorInnen soll gleichzeitig das Recht auf eine zumindest genehmigungsfreie (nicht unbedingt gebührenfreie) Nutzung publizierten Wissens garantieren. Autoren sind immer auch Nutzer. Kein neues Werk kann entstehen, ohne dass ein Rückgriff auf schon publiziertes Wissen erfolgt.

Daher ist es wichtig, an diesem Tag daran zu erinnern, dass das Urheberrecht nur dann ein nützliches Mittel auch für Bildung und Wissenschaft ist, wenn es brauchbare Schrankenregelungen gibt, die für wissenschaftliche und Bildungsinteressen die an sich exklusiven Rechte der Autoren und Verwerter (Verlage) einschränken, keineswegs insgesamt aufheben. Bildung und Wissenschaft sind dabei in den letzten Jahren nicht gerade verwöhnt worden. Nicht zuletzt das starke Lobbying der Verlage, die oft genug die den AutorInnen zustehenden Verwertungsrechte als Nutzungsrechte per Vertrag übernommen haben, hat dazu geführt, dass die verschiedenen Schrankenregelungen wie die §§ 52a und 52b sowie 53 und 53a wiederum so stark eingeschränkt worden sind, dass sie kaum noch den Bedürfnissen und Verhaltensformen der in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden entsprechen.

Das Aktionsbündnis fordert daher seit Jahren, diese unzureichenden Regelungen durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu ersetzen. Dies gehört auch nach dem Koalitionsvertrag zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung. Der Vorschlag des Aktionsbündnisses dafür steht zur Übernahme bereit.

Der heutige Tag ist auch ein Anlass daran zu erinnern, dass es nicht die kommerziellen Verlage alleine sind, die für die Informationsversorgung in Bildung und Wissenschaft zuständig sind. Traditionell sichern die Bibliotheken den in Bildung und Wissenschaft Tätigen den freien Zugang zum publizierten Wissen. Dafür brauchen auch die Bibliotheken die rechtliche Absicherung über das Urheberrecht.

In der letzten Zeit sind Versuche der Verlage deutlich zu erkennen, an die Stelle der rechtlich verbindlichen Schrankenregelungen auszuhandelnde Verlagsangebote zu setzen. Der Bundesgerichtshof hat zwar für die Bibliotheksnutzung (nach § 52b UrhG) jüngst klargestellt, dass ein Verlagsangebot die rechtliche Schrankenregelung nicht aushebeln kann. Aber das ist längst nicht für alle Anwendungen in Bildung und Wissenschaft gesichert, wie z.B. nicht für die Nutzungen nach § 52a UrhG. Daher muss die Priorität rechtlicher Schrankenregelungen auch in der umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke festgeschrieben werden.

Das Aktionsbündnis unterstützt die von der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) 2013 erstellten Principles for Library eLending. Den Bibliotheken muss das Recht gesichert sein, auch eBooks erwerben zu können,um ihren Auftrag , ihren Nutzern den Zugang zu Wissen und Information zu garantieren, erfüllen zu können. Darüber hinaus ist der Gesetzgeber gefordert, Regeln für den Umgang mit eBooks zu formulieren. Die bisherige Rechtsprechung, dass eBooks nicht weiterverkauft werden dürfen, wird, wie die vom Europäischen Gerichtshof festgestellte Verkaufsfreiheit von Software andeutet, nicht Bestand haben. Auch eBooks müssen in jeder Hinsicht frei sein. Das muss nicht im Widerspruch zum berechtigten Anspruch der Anbieter stehen, auf dem Markt der eBooks geschäftsfähig zu bleiben.

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)


Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von 373 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300 Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin: In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden. Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe. Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte, Dr.-Ing. Joachim E. Meier und Dr. Harald Müller.

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS.

Nächste Termine
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung

News  
6. April 2021 §

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.

7. Oktober 2020 Buch Kuhlen

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447

28. Februar 2018 auf ein Neues...

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).

20. November 2017 Jahrestagung

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).

7. Juli 2017 Paragraphenzeichen

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).

26. Juni 2017 Pusteblume

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf, den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).

22. Mai 2017 Spielplatz

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017 und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die „Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).

10. Mai 2017

Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am 12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)


27. April 2017 schlechter Weg

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).

23. Februar 2017

Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)


14. Februar 2017 fake-news

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).

24. Januar 2017

Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)


21. Dezember 2016 ABWS

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).

15. Dezember 2016LMS in Deutschen Hochschulen

KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)


12. Dezember 2016 Paragraphenzeichen

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort. Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord. Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar. Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).

22. November 2016faul

Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)


16. November 2016 Breif an den BMJV

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen! Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).

ältere News-Beiträge finden Sie im Archiv
Publikationen
Jahrestagung Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:

publication Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Urheberrechte, wie handeln sie, und was wünschen sie?
Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.

publication Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
Version: 22. November 2016
Format: A4 duplex

publication Folder mit den aktuellen Forderungen
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.

publication Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013

publication Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011

Wichtige Links
facebook Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft.

zuletzt geändert am 23. 04. 2015Stand des Newsdienstes: 6. 04. 2021