Pressemitteilung 01/15
vom 22. April 2015
Der Welttag des Buches gehört den Autoren und den Lesern — Freien, durch das Urheberrecht gesicherten Zugang zum publizierten Wissen brauchen beide
Der 23. April ist seit 1995, von der UNESCO eingeführt, der Welttag des Buches, aber auch des Urheberrechts.
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft will an diesem Tag darin erinnern,
dass für Bildung und Wissenschaft der freie Zugang zum publizierten Wissen, natürlich auch weiterhin in
Buchform, unverzichtbar ist. Das Urheberrecht spielt dabei eine wichtige Rolle. Es soll zwar in erster
Linie die Rechte der AutorInnen an ihren Werken schützen, aber AutorInnen soll gleichzeitig das Recht
auf eine zumindest genehmigungsfreie (nicht unbedingt gebührenfreie) Nutzung publizierten Wissens garantieren.
Autoren sind immer auch Nutzer. Kein neues Werk kann entstehen, ohne dass ein Rückgriff auf schon publiziertes
Wissen erfolgt.
Daher ist es wichtig, an diesem Tag daran zu erinnern, dass das Urheberrecht nur dann ein nützliches Mittel
auch für Bildung und Wissenschaft ist, wenn es brauchbare Schrankenregelungen gibt, die für wissenschaftliche
und Bildungsinteressen die an sich exklusiven Rechte der Autoren und Verwerter (Verlage) einschränken,
keineswegs insgesamt aufheben. Bildung und Wissenschaft sind dabei in den letzten Jahren nicht gerade
verwöhnt worden. Nicht zuletzt das starke Lobbying der Verlage, die oft genug die den AutorInnen zustehenden
Verwertungsrechte als Nutzungsrechte per Vertrag übernommen haben, hat dazu geführt, dass die verschiedenen
Schrankenregelungen wie die §§ 52a und 52b sowie 53 und 53a wiederum so stark eingeschränkt worden sind,
dass sie kaum noch den Bedürfnissen und Verhaltensformen der in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden entsprechen.
Das Aktionsbündnis fordert daher seit Jahren, diese unzureichenden Regelungen durch eine umfassende Bildungs-
und Wissenschaftsschranke zu ersetzen. Dies gehört auch nach dem Koalitionsvertrag zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung.
Der Vorschlag des Aktionsbündnisses dafür
steht zur Übernahme bereit.
Der heutige Tag ist auch ein Anlass daran zu erinnern, dass es nicht die kommerziellen Verlage alleine sind,
die für die Informationsversorgung in Bildung und Wissenschaft zuständig sind. Traditionell sichern die
Bibliotheken den in Bildung und Wissenschaft Tätigen den freien Zugang zum publizierten Wissen. Dafür
brauchen auch die Bibliotheken die rechtliche Absicherung über das Urheberrecht.
In der letzten Zeit sind Versuche der Verlage deutlich zu erkennen, an die Stelle der rechtlich verbindlichen
Schrankenregelungen auszuhandelnde Verlagsangebote zu setzen. Der Bundesgerichtshof hat zwar für die
Bibliotheksnutzung (nach § 52b UrhG) jüngst klargestellt, dass ein Verlagsangebot die rechtliche
Schrankenregelung nicht aushebeln kann. Aber das ist längst nicht für alle Anwendungen in Bildung und
Wissenschaft gesichert, wie z.B. nicht für die Nutzungen nach § 52a UrhG. Daher muss die Priorität
rechtlicher Schrankenregelungen auch in der umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke festgeschrieben werden.
Das Aktionsbündnis unterstützt die von der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA)
2013 erstellten Principles for Library eLending. Den Bibliotheken muss das Recht gesichert sein, auch eBooks erwerben
zu können,um ihren Auftrag , ihren Nutzern den Zugang zu Wissen und Information zu garantieren, erfüllen zu können.
Darüber hinaus ist der Gesetzgeber gefordert, Regeln für den Umgang mit eBooks zu formulieren. Die bisherige
Rechtsprechung, dass eBooks nicht weiterverkauft werden dürfen, wird, wie die vom Europäischen Gerichtshof festgestellte
Verkaufsfreiheit von Software andeutet, nicht Bestand haben. Auch eBooks müssen in jeder Hinsicht frei sein.
Das muss nicht im Widerspruch zum berechtigten Anspruch der Anbieter stehen, auf dem Markt der eBooks geschäftsfähig zu bleiben.
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von
373 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300
Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit
von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsklausel erreicht werden.
Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe.
Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Oliver Hinte, Dr.-Ing. Joachim E. Meier und Dr. Harald Müller.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News  |
6. April 2021

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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ältere News-Beiträge finden Sie im Archiv |
Publikationen |
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Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
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Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
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Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses
Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
in Bildung und Wissenschaft.
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