Pressemitteilung 01/14
vom 10. März 2014
Protest gegen die Diskriminierung der Hochschulwissenschaft im Urheberrecht
Das Aktionsbündnis hat bei openPetition zu einem öffentlichen Protest gegen die Diskriminierung der „normalen” Hochschulforschung im
Urheberrechtsgesetz aufgerufen.
Man mag es zwar kaum glauben, aber es ist so, dass der „normalen” Hochschulforschung ein neues Recht,
das Zweitveröffentlichungsrecht im Urheberrechtsgesetz, verweigert wird. Das Zweitveröffentlichungsrecht erlaubt
den Autoren wissenschaftlicher Beiträge, nach einer (in der Regel kommerziellen Erstpublikation) ihre Werke
nicht-kommerziell, also frei verfügbar erneut öffentlich zugänglich zu machen.
Im neuen Absatz 4 von § 38 des Urheberrechtsgesetzes (gültig seit Anfang 2014) klingt es zwar so, dass das
neue Zweitveröffentlichungsrecht für alle „Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags [gilt], der im Rahmen
einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden” ist.
Aber in der Begründung zu der neuen Norm wird als Wille des Gesetzgebers deutlich, dass dieses Recht nur sehr
stark eingeschränkt genutzt werden darf:
„Dies [das neue Zweitveröffentlichungsrecht] umfasst Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen
Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt
werden. Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das
staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist.”
Das Skandalöse an dieser Regelung ist also, dass die Diskriminierung der Hochschulwissenschaft nicht ein Versehen ist,
sondern ausdrücklich von der letzten Bundesregierung beabsichtigt war.
„Eine durch das Urheberrecht etablierte Zweiklassengesellschaft in der Wissenschaft”, so Prof. Rainer Kuhlen,
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, „ist nicht akzeptabel und sicherlich auch nicht mit der Verfassung konform”.
Das muss rasch geändert werden. Das Zweitveröffentlichungsrecht muss für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelten.
Und bei der Gelegenheit sollten auch andere Unzulänglichkeiten des neuen Rechts korrigiert werden, z.B. die zu lange Frist
zwischen Erstveröffentlichung und Zweitveröffentlichung, die Beschränkung auf Artikel in Zeitschriften und die Beschränkung
auf die letzte Autorenversion.
Der Protestaufruf richtet sich an den Bundesjustizminister, der jetzt von der SPD gestellt ist, rasch eine Korrektur von § 38 (4) UrhG
auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Es sei daran erinnert, dass die SPD 2011 einen eigenen Gesetzentwurf für das Zweitveröffentlichungsrecht
eingebracht hatte, in dem von einem Ausschluss der Hochschulforschung keine Rede ist, bei dem nicht nur Artikel in Zeitschriften,
sondern auch solche in Sammelwerken allgemein berücksichtigt werden sollen, in dem eine 6-Monate-Frist für Zeitschriftenbeiträge und 12 Monate
für Artikel in Sammelwerken vorgeschlagen werden und bei dem die Nutzung in der Formatierung der Erstveröffentlichung erlaubt sein soll.
Was in der Opposition als richtig angesehen wurde, sollte auch jetzt in der Regierung gelten.
Auf die immer wieder vorgetragenen Argumente aus der Wissenschaft, ihren Organisationen und auch des Bundesrats haben die damalige
Bundesregierung und der damalige Bundestag nicht hören wollen. Leider ist es so, dass die Politik oft erst dann reagiert, wenn sehr viele
Menschen ihren Protest gegen geplante oder schon Gesetz gewordene Maßnahmen öffentlich machen. Durch diesen öffentlichen Protestaufruf
könnte sich eine Chance ergeben, ein wissenschaftsfreundliches Zweitveröffentlichungsrecht doch noch zu bekommen.
Der Aufruf kann bei openPetition unterzeichnet werden:
https://www.openpetition.de/petition/online/protest-gegen-die-diskriminierung-der-hochschulwissenschaft-im-urheberrecht
Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
V.i.S.d.P. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Sprecher)
Die dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zugrunde liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von
373 Fachgesellschaften, Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie 7300
Einzelpersonen unterzeichnet. Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit
von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Aus urheberrechtlicher Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke erreicht werden.
Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige Lenkungsgruppe.
Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Dr. Harald Müller und Dr.-Ing. Joachim E. Meier.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News  |
6. April 2021

Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020

Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018

UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017

Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017

Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017

Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017

FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017

Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017

Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016

Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016

Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Übergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016

Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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Publikationen |
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Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
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Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
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Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
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Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
Facebook-Auftritt des Aktionsbündnisses
Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
in Bildung und Wissenschaft.
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