Pressemitteilung 01/11
vom 04. Januar 2011
Der Teufel steckt im Detail
Verwaiste Werke: Aktionsbündnis mahnt Transparenz an
Berlin, den 04.01.2011 — Walter Benjamin ist frei, Selma Lagerlöf auch: Die Werke von Urhebern, die 1940 starben, dürfen seit dem 1. Januar von allen Interessenten veröffentlicht werden, denn 70 Jahre nach dem Tod erlischt das Urheberrecht.
Unklar ist die Lage dagegen bei sogenannten verwaisten Werken: Lassen sich die Urheber bzw. deren Todesdaten nicht ermitteln, ist es für Einrichtungen wie die Deutsche Digitale Bibliothek zu riskant, die Werke zu digitalisieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, denn wieder aufgetauchte Urheber könnten Schadenersatz und eine Rücknahme der Veröffentlichung verlangen. Große Teile des Kulturguts der Menschheit bleiben so für Bildung, Forschung, Kunst und Innovationen ungenutzt. In Europa sind nach vorsichtigen Schätzungen etwa 13 Prozent aller je erschienenen Bücher betroffen; bei audiovisuellen Werken wie Filmen wird der Anteil auf 30 bis 50 Prozent taxiert; unter den urheberrechtlich geschützten Fotografien gelten gar bis zu 90 Prozent als verwaist.
Der Deutsche Bibliotheksverband, der Börsenverein des deutschen Buchhandels, Autorenverbände und die Verwertungsgesellschaften Wort sowie Bild-Kunst haben kürzlich ein Lösungsmodell vorgestellt, das diese Rechtsunsicherheit beheben soll. Der Deutsche Kulturrat hat in einer Resolution eine zügige Regelung angemahnt, und die SPD-Bundestagsfraktion hat am 30.11.2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht: Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz soll so geändert werden, dass die Verwertungsgesellschaften beispielsweise Bibliotheken Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einräumen dürfen, sofern eine sorgfältige Suche ergeben hat, dass bei geschützten Werken die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind.
Doch der Teufel steckt im Detail: Wie die sorgfältige Suche auszusehen hat, nach der Werke als verwaist eingestuft werden, bleibt im Gesetzentwurf offen. Der SPD-Fraktion zufolge soll dies dem technischen Wandel Rechnung tragen. Anzuwenden seien die Suchkriterien, auf die sich die beteiligten Kreise verständigt hätten — z. B. der Abgleich mit dem Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB), dem Verlagsarchiv des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels oder den Datenbanken der Verwertungsgesellschaften. Die Suche nach dem Rechteinhaber erleichtern könnte auch die Entwicklung eines zentralen Datenbank-Systems, das alle relevanten Informationen über ‚verwaiste Werke’ der einzelnen Mitgliedstaaten bereithält.
Dazu bemerkt der Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, Prof. Dr. Rainer Kuhlen: Der derzeit diskutierte Lösungsvorschlag stellt hohe Anforderungen an die sorgfältige Suche. Ob die gewünschte Massendigitalisierung so zu erreichen ist, bleibt fraglich. Der Börsenverein, die Verbände und Verwertungsgesellschaften behaupten seit geraumer Zeit, sie hätten sich auf einen realistischen Suchplan geeinigt, aber die Öffentlichkeit bekommt diesen nicht zu Gesicht.
Die Anhörung zu den verwaisten Werken, die im Oktober 2010 im Bundesministerium der Justiz stattfand, ist auf der BMJ-Website nicht dokumentiert. Ob die Vereinbarung Expertenbedenken Rechnung trägt, lässt sich so nicht beurteilen. Auch eine ausführliche Beschreibung des Lösungsvorschlags durch den Geschäftsführer der VG Wort, vom Börsenverein für Oktober 2010 angekündigt, wurde bislang nicht veröffentlicht. Im 12-Punkte-Papier zum Schutz geistigen Eigentums, das Kulturstaatsminister Bernd Neumann im November 2010 vorstellte, ist ebenfalls nur allgemein von einem Verfahren zur Nutzung verwaister Bücher die Rede, das die Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst, Bibliotheken und der Börsenverein gemeinsam vorgeschlagen hätten; für andere Bereiche des kulturellen Erbes gibt es offenbar noch keine geeigneten Lösungen.
Ein politisches Verfahren, in dem Gesetzentwürfe vermeintliche Detailfragen ausklammern, weil sich angeblich alle Beteiligten bereits geeinigt hätten, diese Einigung aber nicht veröffentlicht wird, ist intransparent und weckt verständlicherweise Misstrauen, stellt Kuhlen fest. Diese Skepsis gilt erst recht für komplexe Werke außerhalb des Buchsektors wie Filmen, bei denen eine sorgfältige Suche so aufwändig zu werden droht, dass sich niemand an die Digitalisierung heranwagt. Dann liefe die Absichtserklärung der Politik, dass Bibliotheken und Archive ihre Bestände massenhaft digitalisieren und in der Deutschen Digitalen Bibliothek und der Europeana verfügbar machen sollen, ins Leere. Wie soll der Bundestag über einen Gesetzentwurf zur Behandlung verwaister Werke aller Art befinden, solange nicht einmal ansatzweise definiert ist, welche Quellen zur Urhebersuche herangezogen werden müssen oder nach welchem Zeitraum eine Suche abgebrochen werden darf?
Bereits 2007 hat das Aktionsbündnis vorgeschlagen, die Hürden für eine Veröffentlichung verwaister Werke mit einer dokumentierten Standardsuche oder einer 30-tägigen Bekanntmachungsfrist deutlich niedriger anzusetzen. Kuhlen empfiehlt dringend, die Bedenken zahlreicher Bibliothekare und Archivare gegenüber dem vagen Konzept der ‚sorgfältigen Suche’ ernst zu nehmen und konkrete Suchpläne zur Diskussion zu stellen, statt weiter hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Verwertungsgesellschaften keine exklusiven Nutzungsrechte für die Vervielfältigung und Zugänglichmachung verwaister Werke einräumen dürfen: Einen wertvollen Teil unseres kulturellen Erbes mühsam bergen und ihn dann gleich wieder wegschließen — das geht nicht an.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Hintergrund: Im 2004 gegründeten Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sind neben den sechs großen Wissenschaftsorganisationen
Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Wissenschaftsrat 370 Fachgesellschaften,
Verbände und Institutionen sowie 7244 persönliche Unterzeichner der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zusammengeschlossen.
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
bietet auch die Plattform IUWIS.
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14. Juni 2010:
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[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
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4. Februar 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag.
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7. Januar 2010:
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10. Dezember 2009:
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30. November 2009:
Nachschau der Jahrestagung
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18. November 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen.
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14. November 2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung
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12. November 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert.
(Download in A5 oder
A4 für duplex Ausdruck)
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10. November:
Unterstützung der Bundestags-Petition Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen
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27. Oktober 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln.
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8. Oktober 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen,
über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die
Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern
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26. September 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt:
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21. September 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search
(Pressemitteilung)
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21. September 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen
(Antworten und Synopse)
(Pressemitteilung)
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4. September 2009:
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(Brief)
(Pressemitteilung)
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2. September 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen Amicus Curiae-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt.
(Brief)
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21. August 2009:
Aktionsbündnis in direkten Verhandlungen mit Google Inc. wegen GBS
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28. Juli 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.
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13. Juni 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz
vom 19. Februar 2009: Urheberrecht Dritter Korb
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5. Juni 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren
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Empfehlungen,
Pressemitteilung
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11. Mai 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ
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4. Mai 2009:
Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem
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27. April 2009:
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25. März 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert?
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21. Oktober 2008:
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20. Oktober 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre
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24. Juli 2008:
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| Wichtige Links |
Pressemitteilungen
des Aktionsbündnisses
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Das IUWIS
Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht
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