Antworten an die EUROPEANA — die nächsten Schritte
Antworten an die EUROPEANA zur öffentlichen Anfrage EUROPEANA — die nächsten Schritte
von Prof. Dr. Rainer Kuhlen, dem Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 14. November 2009
(1) Welche Ausrichtung würden Sie für die künftige Entwicklung von Europeana als gemeinsamem Zugangspunkt
zu Europas Kulturerbe in einem digitalen Umfeld vorschlagen?
EUROPEANA sollte keine zentrale Einrichtung sein, sondern sich auf durch das Internet gegebene
Vernetzungspotenzial abstützen. Die Zentrale sollte in erster Linie Aufgaben der Koordination
und der Standardisierung und der (verteilten) Suche wahrnehmen (vgl. Antwort auf die nächste Frage)
(2) Welche Funktionen oder Eigenschaften sollten bei künftigen Entwicklungen von Europeana
Vorrang haben?
Entsprechend (1) Aufbau von Vernetzungsstrukturen; Entwickeln von gemeinsamen Standards und
Metainformationsformen (semantische Kontrolle), die dezentral zur Anwendung kommen sollen.
Entwickeln einer darauf beruhenden gemeinsamen Suchmaschine, die also das koordinierte Auffinden
der Objekte in dezentralen Repositories ermöglicht.
(3)
Schafft Europeana es, sowohl Europas digitales Kulturerbe über ein gemeinsames Portal zugänglich
zu machen, als auch die Sichtbarkeit der einzelnen Institutionen, die das Material zur
Verfügung stellen, zu gewährleisten? Oder sollte das durch Europeana zugängliche Material in einer
einheitlicheren Art präsentiert werden?
Einheitlich ja, aber verteilt organisiert
(4)
Wie sollte Europeana die Eigenständigkeit ihrer Identität weiterentwickeln?
Durch Leistungen wie unter (2) angedeutet
(5)
Sollte es Mindestkriterien für die von den beitragenden Organisationen über Europeana
zugänglich gemachten Inhalte geben (z.B. Mindestanforderungen für Ansichts- oder
Verwendungsmöglichkeiten)? Wenn ja, wer sollte für die Definition und Umsetzung dieser
Anforderungen verantwortlich sein?
Ja unbedingt, vor allem auch für die formalen und inhaltlichen Metadaten. Zuständig könnte
ein von den jeweiligen Nationalbibliotheken einzurichtendes Konsortium sein.
Inhalte für Europeana
(6)
Welche Arten von Inhalten sind für die Nutzer so wichtig, dass die Mitgliedsstaaten und
ihre kulturellen Institutionen bestärkt werden sollten, sie über Europeana zugänglich zu machen?
Kulturobjekte jeder medialen Art, also nicht nur Textdokumente.
(6b) Was für Maßnahmen können ergriffen werden um ihre Zugänglichkeit über Europeana sicherzustellen?
Rechtssicherheit des Zugriffs und der Nutzung. Leistungsstarke Suchformen über verteilte Bestände.
(7)
Auf welche Art und Weise können kulturelle Institutionen und Rechteinhaber am besten ermutigt
werden, grenzübergreifende Zugänglichkeit – auch über Europeana – in ihre Vereinbarungen zur
Digitalisierung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material mit ein zu beziehen?
Welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse für einen solchen grenzübergreifenden Zugang müssen
dabei beachtet werden?
In erster Linie muss die Frage der verwaisten Werke gelöst werden. Verwaiste Werken müssen
genehmigungsfrei genutzt werden. Eine exklusive kommerzielle Verwertung muss ausgeschlossen
sein. EUROPEANA muss uneingeschränkt die verwaisten Werke jeder medialen Art digitalisieren dürfen,
ohne spätere Sanktionen befürchten zu müssen. Es sollte ein öffentlich kontrollierter Trust eingerichtet
werden (verteilt von den Ländern zu finanzieren), aus dem eventuell auftretende Ansprüche befriedigt werden können.
(8)
Wie können die unterschiedlichen Voraussetzungen für Digitalisierung und Zugänglichmachung von
älteren Werken in Europa und den USA (insbesondere bedingt durch die Tatsache, dass vor 1923
publizierte Werke in den USA gemeinfrei sind) auf pragmatische Weise angegangen werden (z.B.
bessere Datenbanken für verwaiste und vergriffene Werke, die Einführung eines Stichtags, vor
dem weniger anspruchsvolle Kriterien für gewissenhafte Recherche im Bezug auf verwaiste Werke gelten, …)?
siehe die Antwort zu (7) – zusätzlich Vereinbarungen mit z.B. GBS, um dort geleistete
Digitalisierungen über (möglichst freie) Lizenzvereinbarungen nutzen zu können.
(9)
Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um zu verhindern, dass durch den
Digitalisierungsprozess selbst neue Arten von sui generis Urheberrecht entstehen,
die wiederum zu Hindernissen bei der Verbreitung von digitalisiertem gemeinfreiem
Material führen würde?
Das kann nur durch dann gesetzliche verbindliche Schrankenregelungen erfolgen,
nicht durch privatwirtschaftliche Vertragsvereinbarungen. Verwertungsgesellschaften
sollten nur insofern beteiligt werden, als sie nicht auf kommerzielle exklusive
Verwertung abzielen.
(10)
Was für Maßnahmen können ergriffen werden um sicherzustellen, dass kulturelle
Einrichtungen ihr digitalisiertes gemeinfreies Material im Internet so zugänglich
und nutzbar wie möglich machen?
Sollte es Mindestkriterien für die Art und Weise, in der digitalisiertes gemeinfreies
Material über Europeana zugänglich gemacht wird, geben?
Noch einmal: durch Rechtssicherheit. Mindestkriterien müssen im Sinne der Antwort zu (2) vorgegeben werden.
Finanzierung und Verwaltungsstruktur
(11)
Welche Aufteilung zwischen EU-, Mitgliedstaaten- und privaten Geldern wäre für die
Finanzierung von Europeana angebracht, wenn man in Betracht zieht, dass die Zielsetzung
von Europeana die größtmögliche Zugänglichkeit des europäischen Kulturerbes auf paneuropäischer
Ebene ist? Könnte Europeana ausschließlich über nationale Kultureinrichtungen oder aus privaten
Geldern finanziert werden?
Skepsis gegenüber public-private-partnership-Lösungen (s. aber Antwort zu 12). Sicherung des
kulturellen Erbes ist eine öffentliche Aufgabe. Die Kosten für die Digitalisierung und der
Speicherung werden oft unrealistisch hoch angegeben (GBS rechnet für 15 Mio. Bücher ca. 750 Mio $ —
das sollte verteilt stemmbar sein).
(12)
Ist eine dauerhafte Finanzierung durch die Europäische Union für den grundlegenden Betrieb von
Europeana nach 2013 notwendig und gerechtfertigt? Welche Art von Förderinstrument wäre
hierzu am besten geeignet?
Die laufenden Kosten sollten überschaubar sein, wenn der Grundbestand einmal eingerichtet ist.
Eine Finanzierung ist durchaus durch Lizenzierung an private kommerzielle Anbieter von
Kulturobjekten denkbar, sofern dann weiterhin der freie Zugang aus der Europeana gewährleistet ist.
(13)
Welche Verwaltungsstruktur würde dem am besten geeigneten Finanzierungsmodell (siehe Frage 11) am
ehesten entsprechen? Sollten neben Inhalteanbietern noch andere Organisationen in diese
Struktur eingebunden sein?
Auf jeden Fall Bibliotheks-, Museums-, Archivvertretungen sowie Nutzerorganisationen aus
dem weiteren Kulturbereich, einschließlich Bildung und Wissenschaft.
(14)
Wie kann eine private Beteiligung an Europeana am besten umgesetzt werden (z.B. durch
Sponsoring, Technologie-Partnerschaften, Verlinkungen von Europeana zu Websites von Verlagen
und anderen Rechteinhabern, wo der Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte erwerben kann
oder durch anders geartete Partnerschaften,…)?
Vgl Antwort zu (12)
(15)
Wie kann eine private Förderung von Europeana am besten angeregt werden? Sind Inhalte
kommerzieller Natur auf Europeana akzeptabel, und wenn ja, in welcher Form (z.B.
Sponsorenlogos, Werbung für bestimmte Produkte,…)?
Vgl. Antwort zu (16)
(16)
Sollte es einen Beitrag (finanzieller oder anderer Art) geben, den Inhalteanbieter
gebührenpflichtiger Sites im Gegenzug für die Verlinkung zu Europeana leisten müssen?
Kann ein Modell wie das von Gallica 2, bei dem von der Website der französischen
Nationalbibliothek auf Inhalte auf den Websites französischer Verlage verlinkt
wird, auf Europeana übertragen werden?
Alle Modelle, auch der kommerziellen Verwertung, sollten ausprobiert werden,
sofern als Grundregel immer gilt, dass der freie Zugang zu EUROPEANA selber
gewährleistet ist.
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