Antworten an die EUROPEANA — die nächsten Schritte
Antworten an die EUROPEANA zur öffentlichen Anfrage EUROPEANA — die nächsten Schritte
von Prof. Dr. Rainer Kuhlen, dem Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 14. November 2009
(1) Welche Ausrichtung würden Sie für die künftige Entwicklung von Europeana als gemeinsamem Zugangspunkt
zu Europas Kulturerbe in einem digitalen Umfeld vorschlagen?
EUROPEANA sollte keine zentrale Einrichtung sein, sondern sich auf durch das Internet gegebene
Vernetzungspotenzial abstützen. Die Zentrale sollte in erster Linie Aufgaben der Koordination
und der Standardisierung und der (verteilten) Suche wahrnehmen (vgl. Antwort auf die nächste Frage)
(2) Welche Funktionen oder Eigenschaften sollten bei künftigen Entwicklungen von Europeana
Vorrang haben?
Entsprechend (1) Aufbau von Vernetzungsstrukturen; Entwickeln von gemeinsamen Standards und
Metainformationsformen (semantische Kontrolle), die dezentral zur Anwendung kommen sollen.
Entwickeln einer darauf beruhenden gemeinsamen Suchmaschine, die also das koordinierte Auffinden
der Objekte in dezentralen Repositories ermöglicht.
(3)
Schafft Europeana es, sowohl Europas digitales Kulturerbe über ein gemeinsames Portal zugänglich
zu machen, als auch die Sichtbarkeit der einzelnen Institutionen, die das Material zur
Verfügung stellen, zu gewährleisten? Oder sollte das durch Europeana zugängliche Material in einer
einheitlicheren Art präsentiert werden?
Einheitlich ja, aber verteilt organisiert
(4)
Wie sollte Europeana die Eigenständigkeit ihrer Identität weiterentwickeln?
Durch Leistungen wie unter (2) angedeutet
(5)
Sollte es Mindestkriterien für die von den beitragenden Organisationen über Europeana
zugänglich gemachten Inhalte geben (z.B. Mindestanforderungen für Ansichts- oder
Verwendungsmöglichkeiten)? Wenn ja, wer sollte für die Definition und Umsetzung dieser
Anforderungen verantwortlich sein?
Ja unbedingt, vor allem auch für die formalen und inhaltlichen Metadaten. Zuständig könnte
ein von den jeweiligen Nationalbibliotheken einzurichtendes Konsortium sein.
Inhalte für Europeana
(6)
Welche Arten von Inhalten sind für die Nutzer so wichtig, dass die Mitgliedsstaaten und
ihre kulturellen Institutionen bestärkt werden sollten, sie über Europeana zugänglich zu machen?
Kulturobjekte jeder medialen Art, also nicht nur Textdokumente.
(6b) Was für Maßnahmen können ergriffen werden um ihre Zugänglichkeit über Europeana sicherzustellen?
Rechtssicherheit des Zugriffs und der Nutzung. Leistungsstarke Suchformen über verteilte Bestände.
(7)
Auf welche Art und Weise können kulturelle Institutionen und Rechteinhaber am besten ermutigt
werden, grenzübergreifende Zugänglichkeit – auch über Europeana – in ihre Vereinbarungen zur
Digitalisierung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material mit ein zu beziehen?
Welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse für einen solchen grenzübergreifenden Zugang müssen
dabei beachtet werden?
In erster Linie muss die Frage der verwaisten Werke gelöst werden. Verwaiste Werken müssen
genehmigungsfrei genutzt werden. Eine exklusive kommerzielle Verwertung muss ausgeschlossen
sein. EUROPEANA muss uneingeschränkt die verwaisten Werke jeder medialen Art digitalisieren dürfen,
ohne spätere Sanktionen befürchten zu müssen. Es sollte ein öffentlich kontrollierter Trust eingerichtet
werden (verteilt von den Ländern zu finanzieren), aus dem eventuell auftretende Ansprüche befriedigt werden können.
(8)
Wie können die unterschiedlichen Voraussetzungen für Digitalisierung und Zugänglichmachung von
älteren Werken in Europa und den USA (insbesondere bedingt durch die Tatsache, dass vor 1923
publizierte Werke in den USA gemeinfrei sind) auf pragmatische Weise angegangen werden (z.B.
bessere Datenbanken für verwaiste und vergriffene Werke, die Einführung eines Stichtags, vor
dem weniger anspruchsvolle Kriterien für gewissenhafte Recherche im Bezug auf verwaiste Werke gelten, …)?
siehe die Antwort zu (7) – zusätzlich Vereinbarungen mit z.B. GBS, um dort geleistete
Digitalisierungen über (möglichst freie) Lizenzvereinbarungen nutzen zu können.
(9)
Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um zu verhindern, dass durch den
Digitalisierungsprozess selbst neue Arten von sui generis Urheberrecht entstehen,
die wiederum zu Hindernissen bei der Verbreitung von digitalisiertem gemeinfreiem
Material führen würde?
Das kann nur durch dann gesetzliche verbindliche Schrankenregelungen erfolgen,
nicht durch privatwirtschaftliche Vertragsvereinbarungen. Verwertungsgesellschaften
sollten nur insofern beteiligt werden, als sie nicht auf kommerzielle exklusive
Verwertung abzielen.
(10)
Was für Maßnahmen können ergriffen werden um sicherzustellen, dass kulturelle
Einrichtungen ihr digitalisiertes gemeinfreies Material im Internet so zugänglich
und nutzbar wie möglich machen?
Sollte es Mindestkriterien für die Art und Weise, in der digitalisiertes gemeinfreies
Material über Europeana zugänglich gemacht wird, geben?
Noch einmal: durch Rechtssicherheit. Mindestkriterien müssen im Sinne der Antwort zu (2) vorgegeben werden.
Finanzierung und Verwaltungsstruktur
(11)
Welche Aufteilung zwischen EU-, Mitgliedstaaten- und privaten Geldern wäre für die
Finanzierung von Europeana angebracht, wenn man in Betracht zieht, dass die Zielsetzung
von Europeana die größtmögliche Zugänglichkeit des europäischen Kulturerbes auf paneuropäischer
Ebene ist? Könnte Europeana ausschließlich über nationale Kultureinrichtungen oder aus privaten
Geldern finanziert werden?
Skepsis gegenüber public-private-partnership-Lösungen (s. aber Antwort zu 12). Sicherung des
kulturellen Erbes ist eine öffentliche Aufgabe. Die Kosten für die Digitalisierung und der
Speicherung werden oft unrealistisch hoch angegeben (GBS rechnet für 15 Mio. Bücher ca. 750 Mio $ —
das sollte verteilt stemmbar sein).
(12)
Ist eine dauerhafte Finanzierung durch die Europäische Union für den grundlegenden Betrieb von
Europeana nach 2013 notwendig und gerechtfertigt? Welche Art von Förderinstrument wäre
hierzu am besten geeignet?
Die laufenden Kosten sollten überschaubar sein, wenn der Grundbestand einmal eingerichtet ist.
Eine Finanzierung ist durchaus durch Lizenzierung an private kommerzielle Anbieter von
Kulturobjekten denkbar, sofern dann weiterhin der freie Zugang aus der Europeana gewährleistet ist.
(13)
Welche Verwaltungsstruktur würde dem am besten geeigneten Finanzierungsmodell (siehe Frage 11) am
ehesten entsprechen? Sollten neben Inhalteanbietern noch andere Organisationen in diese
Struktur eingebunden sein?
Auf jeden Fall Bibliotheks-, Museums-, Archivvertretungen sowie Nutzerorganisationen aus
dem weiteren Kulturbereich, einschließlich Bildung und Wissenschaft.
(14)
Wie kann eine private Beteiligung an Europeana am besten umgesetzt werden (z.B. durch
Sponsoring, Technologie-Partnerschaften, Verlinkungen von Europeana zu Websites von Verlagen
und anderen Rechteinhabern, wo der Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte erwerben kann
oder durch anders geartete Partnerschaften,…)?
Vgl Antwort zu (12)
(15)
Wie kann eine private Förderung von Europeana am besten angeregt werden? Sind Inhalte
kommerzieller Natur auf Europeana akzeptabel, und wenn ja, in welcher Form (z.B.
Sponsorenlogos, Werbung für bestimmte Produkte,…)?
Vgl. Antwort zu (16)
(16)
Sollte es einen Beitrag (finanzieller oder anderer Art) geben, den Inhalteanbieter
gebührenpflichtiger Sites im Gegenzug für die Verlinkung zu Europeana leisten müssen?
Kann ein Modell wie das von Gallica 2, bei dem von der Website der französischen
Nationalbibliothek auf Inhalte auf den Websites französischer Verlage verlinkt
wird, auf Europeana übertragen werden?
Alle Modelle, auch der kommerziellen Verwertung, sollten ausprobiert werden,
sofern als Grundregel immer gilt, dass der freie Zugang zu EUROPEANA selber
gewährleistet ist.
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Nächste Termine |
6. November 2020
Jahrestagung des Aktionsbündnisse (online)
Ein Status-Überblick zum Urheberrecht — national und in Europa
Programm und Anmeldung
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News |
6. April 2021
Das Aktionsbündnis nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ Stellung.
Stellungnahme vom 6. April 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 22. Februar 2021 zum Gesetzentwurf.
Stellungnahme vom 6. November 2020 zum Referentenentwurf.
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7. Oktober 2020
Bei de Gruyter erschienen:
Rainer Kuhlen, „Die Transformation der Informationsmärkte in Richtung Nutzungsfreiheit — Alternativen zur Als-ob-Regulierung im Wissenschaftsurheberrecht“.
Online unter DOI: 10.1515/9783110693447
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28. Februar 2018
UrhWissG tritt in Kraft — kein ganz großer Wurf, aber doch größere Rechtssicherheit und einige Verbesserungen
(Pressemitteilung).
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20. November 2017
Alle Vorträge unserer Jahrestagung vom 8. November 2017 sind online verfügbar:
(Vorträge).
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7. Juli 2017
Die Urheberrechtsreform (UrhWissG) ist durch — Erleichterung, aber kein Grund zum Jubeln
(Pressemitteilung).
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26. Juni 2017
Ein Appell an den Bundestag: Das UrhWissG muss in dieser Legislaturperiode ohne Einschränkungen verabschiedet werden.
Das Aktionsbündnis fordert die beiden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Thomas Oppermann, auf,
den Regierungsentwurf für das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Abstimmung im Bundestag freizugeben, und dann
die Mitglieder des Bundestags, dem Gesetz ohne Einschränkungen zuzustimmen.
(Pressemitteilung).
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22. Mai 2017
FAZ, diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen — Verzerrter Journalismus in Sachen Urheberrecht durch Herausgeber und Geschäftsführer der FAZ
Das Aktionsbündnis kritisiert den offenen Brief der Herausgeber und Geschäftsführer an den Bundesrat vom 12.5.2017
und den vom 18.05.2017 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Durch diese Schreiben versuchen die
„Macher“ des Blattes Druck auf die Gesetzgebungsorgane
auszuüben. Dieses Verhalten kann man gelinde gesagt nur als ungewöhnlich und äußerst bedenklich bezeichnen.
(Pressemitteilung).
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10. Mai 2017
Der Bundesrat sollte sich nicht von den Untergangsszenarien des Börsenvereins blenden lassen.
Wir haben in einer Stellungnahme an den Bundesrat diesen aufgefordert, den Gesetzesentwurf zum
„Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz — UrhWissG“ anlässlich seiner Plenarsitzung am
12. Mai 2017 nicht aufzuhalten, sondern im Prinzip zu unterstützen.
(Pressemitteilung)
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27. April 2017
Die Zeit drängt: Bildung und Wissenschaft brauchen eine Reform des Urheberrechts!
Wir unterstützen weiter den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Reform des Urheberrechts, jedoch
bedauern wir die Verschlechterungen des Regierungsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf.
(Pressemitteilung).
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23. Februar 2017
Petition zur Unterstützung des Referentenentwurfs zur Reform des Urheberrechts
Unterstützen auch Sie diese Petition auf change.org!
(zur Petition)
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14. Februar 2017
Wir machen darauf aufmerksam, dass auf der Website
www.publikationsfreiheit.de versucht wird, die Öffentlichkeit und
insbesondere die Autorinnen und Autoren in Bildung und Wissenschaft mit unzutreffenden Behauptungen zugunsten von
Verlagsinteressen zu manipulieren.
(Pressemitteilung).
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24. Januar 2017
Der Weg ist noch nicht zu Ende — aber die Richtung stimmt
Das Aktionsbündnis sieht im Referentenentwurf des BMJV für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz —
UrhWissG“ einen wichtigen Schritt in Richtung eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts.
(Pressemitteilung)
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21. Dezember 2016
Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein — Gehen Sie voran, Herr Maas!
(Pressemitteilung).
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15. Dezember 2016
KMK, VG Wort und HRK müssen endlich Klarheit schaffen
Die gemeinsame Pressemitteilung von KMK, VG Wort und HRK vom 9.12.2016 sorgt in den Hochschulen weithin stark für Verunsicherung
und Verwirrung. Was soll tatsächlich ab dem 1.1.2017 mit den elektronischen Semesterapparaten geschehen? Weiter wird derzeit
gelöscht bzw. Texte auf unsichtbar gestellt. Es besteht Handlungsbedarf!
(Pressemitteilung)
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12. Dezember 2016
Und sie scheinen sich doch noch bewegen zu können – KMK und VG-Wort.
Und die Hochschulrektorenkonferenz ist jetzt an Bord.
Wie die Ãœbergangsregelung ab Anfang 2017 aussehen soll, ist jedoch noch unklar.
Schuld an dem jetzigen offensichtlichen Desaster um den Rahmenvertrag zu § 52a UrhG ist letztlich die unerträgliche
Verzögerungstaktik der Politik.
(Pressemitteilung).
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22. November 2016
Empfehlung zum Umgang mit § 52a UrhG im Kontext des Rahmenvertrags zwischen KMK und VG-Wort veröffentlicht.
(Pressemitteilung)
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16. November 2016
Offener Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas: „Bitte lassen Sie den Schleier von
diesem verdeckten Objekt [dem Entwurf einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht] wegreißen!
Der Öffentlichkeit ist das Spiel mit Andeutungen nicht länger zuzumuten.“
(offener Brief).
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Publikationen |
-
Vorträge der Jahrestagung vom 8. November 2017 online verfügbar:
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Was wissen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
über ihre Urheberrechte,
wie handeln sie, und was wünschen sie?
- Studie im Auftrag des Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft e.V.
-
Folder mit unserem Empfehlungen zum Umgang mit dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG-Wort zu § 52a UrhG
- Version: 22. November 2016
- Format: A4 duplex
-
Folder mit den aktuellen Forderungen
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zur Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel
- Version: August 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Folder zum Zweitöffentlichungsrecht für wissenschaftliche Artikel
- Version: Juli 2015 — größere Stückzahlen zur Auslage können Sie bei uns anfordern.
-
Information als Vitamin für Innovation: Schranken oder Lizenzen für Forschung und Lehre?
- Zusammenstellung zur Jahrestagung am 10. Oktober 2013
-
Breite Unterstützung für eine umfassende Verbesserung des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft
- Auswertung einer Befragung und politische Konsequenzen, September/Oktober 2011
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Wichtige Links |
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