UrhG Aktionsbündnis
,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Antworten an die EUROPEANA — die nächsten Schritte

Antworten an die EUROPEANA zur öffentlichen Anfrage „EUROPEANA — die nächsten Schritte“ von Prof. Dr. Rainer Kuhlen, dem Sprecher des Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ vom 14. November 2009

(1) Welche Ausrichtung würden Sie für die künftige Entwicklung von Europeana als gemeinsamem Zugangspunkt zu Europas Kulturerbe in einem digitalen Umfeld vorschlagen?
EUROPEANA sollte keine zentrale Einrichtung sein, sondern sich auf durch das Internet gegebene Vernetzungspotenzial abstützen. Die „Zentrale“ sollte in erster Linie Aufgaben der Koordination und der Standardisierung und der (verteilten) Suche wahrnehmen (vgl. Antwort auf die nächste Frage)

(2) Welche Funktionen oder Eigenschaften sollten bei künftigen Entwicklungen von Europeana Vorrang haben?
Entsprechend (1) Aufbau von Vernetzungsstrukturen; Entwickeln von gemeinsamen Standards und Metainformationsformen (semantische Kontrolle), die dezentral zur Anwendung kommen sollen. Entwickeln einer darauf beruhenden gemeinsamen Suchmaschine, die also das koordinierte Auffinden der Objekte in dezentralen Repositories ermöglicht.

(3) Schafft Europeana es, sowohl Europas digitales Kulturerbe über ein gemeinsames Portal zugänglich zu machen, als auch die Sichtbarkeit der einzelnen Institutionen, die das Material zur Verfügung stellen, zu gewährleisten? Oder sollte das durch Europeana zugängliche Material in einer einheitlicheren Art präsentiert werden?
Einheitlich ja, aber verteilt organisiert

(4) Wie sollte Europeana die Eigenständigkeit ihrer Identität weiterentwickeln?
Durch Leistungen wie unter (2) angedeutet

(5) Sollte es Mindestkriterien für die von den beitragenden Organisationen über Europeana zugänglich gemachten Inhalte geben (z.B. Mindestanforderungen für Ansichts- oder Verwendungsmöglichkeiten)? Wenn ja, wer sollte für die Definition und Umsetzung dieser Anforderungen verantwortlich sein?
Ja unbedingt, vor allem auch für die formalen und inhaltlichen Metadaten. Zuständig könnte ein von den jeweiligen Nationalbibliotheken einzurichtendes Konsortium sein.

Inhalte für Europeana

(6) Welche Arten von Inhalten sind für die Nutzer so wichtig, dass die Mitgliedsstaaten und ihre kulturellen Institutionen bestärkt werden sollten, sie über Europeana zugänglich zu machen?
Kulturobjekte jeder medialen Art, also nicht nur Textdokumente.

(6b) Was für Maßnahmen können ergriffen werden um ihre Zugänglichkeit über Europeana sicherzustellen?
Rechtssicherheit des Zugriffs und der Nutzung. Leistungsstarke Suchformen über verteilte Bestände.

(7) Auf welche Art und Weise können kulturelle Institutionen und Rechteinhaber am besten ermutigt werden, grenzübergreifende Zugänglichkeit – auch über Europeana – in ihre Vereinbarungen zur Digitalisierung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material mit ein zu beziehen? Welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse für einen solchen grenzübergreifenden Zugang müssen dabei beachtet werden?
In erster Linie muss die Frage der verwaisten Werke gelöst werden. Verwaiste Werken müssen genehmigungsfrei genutzt werden. Eine exklusive kommerzielle Verwertung muss ausgeschlossen sein. EUROPEANA muss uneingeschränkt die verwaisten Werke jeder medialen Art digitalisieren dürfen, ohne spätere Sanktionen befürchten zu müssen. Es sollte ein öffentlich kontrollierter Trust eingerichtet werden (verteilt von den Ländern zu finanzieren), aus dem eventuell auftretende Ansprüche befriedigt werden können.

(8) Wie können die unterschiedlichen Voraussetzungen für Digitalisierung und Zugänglichmachung von älteren Werken in Europa und den USA (insbesondere bedingt durch die Tatsache, dass vor 1923 publizierte Werke in den USA gemeinfrei sind) auf pragmatische Weise angegangen werden (z.B. bessere Datenbanken für verwaiste und vergriffene Werke, die Einführung eines Stichtags, vor dem weniger anspruchsvolle Kriterien für gewissenhafte Recherche im Bezug auf verwaiste Werke gelten, …)?
siehe die Antwort zu (7) – zusätzlich Vereinbarungen mit z.B. GBS, um dort geleistete Digitalisierungen über (möglichst freie) Lizenzvereinbarungen nutzen zu können.

(9) Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um zu verhindern, dass durch den Digitalisierungsprozess selbst neue Arten von sui generis Urheberrecht entstehen, die wiederum zu Hindernissen bei der Verbreitung von digitalisiertem gemeinfreiem Material führen würde?
Das kann nur durch dann gesetzliche verbindliche Schrankenregelungen erfolgen, nicht durch privatwirtschaftliche Vertragsvereinbarungen. Verwertungsgesellschaften sollten nur insofern beteiligt werden, als sie nicht auf kommerzielle exklusive Verwertung abzielen.

(10) Was für Maßnahmen können ergriffen werden um sicherzustellen, dass kulturelle Einrichtungen ihr digitalisiertes gemeinfreies Material im Internet so zugänglich und nutzbar wie möglich machen? Sollte es Mindestkriterien für die Art und Weise, in der digitalisiertes gemeinfreies Material über Europeana zugänglich gemacht wird, geben?
Noch einmal: durch Rechtssicherheit. Mindestkriterien müssen im Sinne der Antwort zu (2) vorgegeben werden.

Finanzierung und Verwaltungsstruktur

(11) Welche Aufteilung zwischen EU-, Mitgliedstaaten- und privaten Geldern wäre für die Finanzierung von Europeana angebracht, wenn man in Betracht zieht, dass die Zielsetzung von Europeana die größtmögliche Zugänglichkeit des europäischen Kulturerbes auf paneuropäischer Ebene ist? Könnte Europeana ausschließlich über nationale Kultureinrichtungen oder aus privaten Geldern finanziert werden?
Skepsis gegenüber public-private-partnership-Lösungen (s. aber Antwort zu 12). Sicherung des kulturellen Erbes ist eine öffentliche Aufgabe. Die Kosten für die Digitalisierung und der Speicherung werden oft unrealistisch hoch angegeben (GBS rechnet für 15 Mio. Bücher ca. 750 Mio $ — das sollte verteilt stemmbar sein).

(12) Ist eine dauerhafte Finanzierung durch die Europäische Union für den grundlegenden Betrieb von Europeana nach 2013 notwendig und gerechtfertigt? Welche Art von Förderinstrument wäre hierzu am besten geeignet?
Die laufenden Kosten sollten überschaubar sein, wenn der Grundbestand einmal eingerichtet ist. Eine Finanzierung ist durchaus durch Lizenzierung an private kommerzielle Anbieter von Kulturobjekten denkbar, sofern dann weiterhin der freie Zugang aus der Europeana gewährleistet ist.

(13) Welche Verwaltungsstruktur würde dem am besten geeigneten Finanzierungsmodell (siehe Frage 11) am ehesten entsprechen? Sollten neben Inhalteanbietern noch andere Organisationen in diese Struktur eingebunden sein?
Auf jeden Fall Bibliotheks-, Museums-, Archivvertretungen sowie Nutzerorganisationen aus dem weiteren Kulturbereich, einschließlich Bildung und Wissenschaft.

(14) Wie kann eine private Beteiligung an Europeana am besten umgesetzt werden (z.B. durch Sponsoring, Technologie-Partnerschaften, Verlinkungen von Europeana zu Websites von Verlagen und anderen Rechteinhabern, wo der Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte erwerben kann oder durch anders geartete Partnerschaften,…)?
Vgl Antwort zu (12)

(15) Wie kann eine private Förderung von Europeana am besten angeregt werden? Sind Inhalte kommerzieller Natur auf Europeana akzeptabel, und wenn ja, in welcher Form (z.B. Sponsorenlogos, Werbung für bestimmte Produkte,…)?
Vgl. Antwort zu (16)

(16) Sollte es einen Beitrag (finanzieller oder anderer Art) geben, den Inhalteanbieter gebührenpflichtiger Sites im Gegenzug für die Verlinkung zu Europeana leisten müssen? Kann ein Modell wie das von Gallica 2, bei dem von der Website der französischen Nationalbibliothek auf Inhalte auf den Websites französischer Verlage verlinkt wird, auf Europeana übertragen werden?
Alle Modelle, auch der kommerziellen Verwertung, sollten ausprobiert werden, sofern als Grundregel immer gilt, dass der freie Zugang zu EUROPEANA selber gewährleistet ist.

News  
15. Juli 2010:
Aktionsbündnis zieht positives Resümee der 2. Anhörung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf für Bildung und Wissenschaft (mehr...)

6. Juli 2010:
Aktionsbündnis stellt seinen Entwurf einer Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vor (mehr...)

30. Juni 2010:
Mit ENCES (European Network for Copyright in Support of Education and Science) wurde eine wichtige Interessenvertretung gegründet. (mehr...)

29. Juni 2010:
Ein Leistungsschutzrecht ist für Presse- und Schulbuch-Verlage ist nicht zu rechtfertigen, wie die Anhörung des BMJ am 28. Juni 2010 (mehr...)

15. Juni 2010:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Bundesjustizministerin (mehr...)

14. Juni 2010:
Die Bundesjustizministerin hielt heute ihre „Berliner Rede zum Urheberrecht“:
[Manuskript der Rede]
[Materialsammlung von IUWIS zum 3. Korb]
Eilmeldung: Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Rede der Ministerin

4. Februar 2010:
Die freie Nutzung des mit öffentlichen Mitteln produzierten Wissens muss jedermann möglich sein. Eine Zusatzpetition an den Deutschen Bundestag. (mehr...)

7. Januar 2010:
Das Aktionsbündnis bezieht zum Strategiepapier der EU-Kommission zu „Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future“ Stellung. (mehr...)

10. Dezember 2009:
Das Aktionsbündnis kann das Urteil des OLG Frankfurt in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren. (mehr...)

30. November 2009:
Nachschau der Jahrestagung Vortragsfolien, Pressemitteilung

18. November 2009:
Google Settlement Version 2 bietet noch Optionen für die Wissenschaft, droht jedoch Europa aus der Sichtbarkeit zu drängen. (mehr...)

14. November 2009:
Aktionsbündnis beantwortet die öffentlichen Fragen der EUROPEANA zu ihrer strategischen Ausrichtung (mehr...)

12. November 2009:
Flyer zur Unterstützung der Open Access Petition publiziert. (Download in A5 oder A4 für duplex Ausdruck)

10. November:
Unterstützung der Bundestags-Petition „Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen“ (mehr...)

27. Oktober 2009:
Das Aktionsbündnis begrüßt die Absicht der zukünftigen Bundesregierung, das Urheberrecht weiterzuentwickeln. (mehr...)

8. Oktober 2009:
Die zukünftige Bundesregierung muss sich der Herausforderung stellen, über das Urheberrecht die Kreativität der Wissenschaft und die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu sichern (mehr...)

26. September 2009:
Antworten der CDU/CSU Bundestagsfraktion und der Piraten Partei auf Wahlprüfsteine ergänzt: (Antworten)

21. September 2009:
Kollektiver Widerspruch gegen VG Wort-Zwangsvertretung im Google Book Search (Pressemitteilung)

21. September 2009:
Das Aktionsbündnis stellt Antworten der Parteien auf seine Wahlprüfsteine vor — Entscheidungsrelevante Divergenzen sind auszumachen (Antworten und Synopse) (Pressemitteilung)

4. September 2009:
Handlungsempfehlungen für Wissenschaftler zur Rechteübertragung an die VG WORT publiziert (Brief) (Pressemitteilung)

2. September 2009:
Das Aktionsbündnis hat einen „Amicus Curiae“-Brief an das für das GBS Settlement zuständige Gericht geschickt. (Brief) (Pressemitteilung)

21. August 2009:
Aktionsbündnis in direkten Verhandlungen mit Google Inc. wegen GBS (mehr...)

28. Juli 2009:
Aktionsbündnis sendet Wahlprüfsteine an die Fraktionsgeschäftsstellen der im Bundestag vertretenen Parteien mit der Aufforderung zur Beantwortung.

13. Juni 2009:
Stellungnahme des Aktionsbündnisses zur Anfrage des Bundesministeriums der Justiz vom 19. Februar 2009: Urheberrecht „Dritter Korb“ (mehr...)

5. Juni 2009:
Nicht-Zustimmung zu der von der VG Wort angestrebten Wahrnehmung der Rechte wissenschaftlicher Autorinnen und Autoren gegenüber Google Inc. bzw. Google Book Search: Empfehlungen, Pressemitteilung

11. Mai 2009:
Nachlese des Sprechers Rainer Kuhlen zur Urheberrechtskonferenz des BMJ (mehr...)

4. Mai 2009:
Empfehlung an die Unterzeichner, und alle anderen Wissenschaftler, zum Verhalten gegenüber dem Google Book Settlement publiziert und verschickt (mehr...)

27. April 2009:
Stellungnahme zur „Heidelberger Erklärung“ publiziert (mehr...)

25. März 2009:
Was ist uns Wissenschafts- und Publikationsfreiheit wert? (mehr...)

21. Oktober 2008:
E. Steinhauer startet einen Blog zum Wissenschaftsurheberrecht (mehr...)

20. Oktober 2008:
Bildungsgipfel ohne Informationsfreiheit nur eine Schimäre (mehr...)

24. Juli 2008:
Vorsichtiger Optimismus — Bewegung im europäischen Urheberrecht? Ein neues Grünbuch der EU-Kommission (mehr...)

Wichtige Links
Pressemitteilungen des Aktionsbündnisses

Das IUWIS Projekt entwickelt Social-Network mit Informationen zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft (vorläufiger Webauftritt).